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Rückkehr an den Arbeitsplatz

Diese Bestimmungen sollen die Rückkehr arbeitsunfähiger Personen an den Arbeitsplatz fördern. Ziel ist es, langfristige Abwesenheiten zu vermeiden, denn je länger eine Abwesenheit andauert, desto schwieriger gestaltet sich die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Nachstehend finden Sie die verschiedenen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz im Rahmen der Arbeitsmedizin.

Sehen Sie sich unser Webinar (Fr-Nl) an Entdecken Sie unsere FAQ zum Thema (Fr-Nl)
Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.


Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Sobald ein Arbeitnehmer seit 4 Wochen arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitsarzt (oder das Pflegepersonal) den Arbeitnehmer über die Unterstützungs- und Begleitungsmöglichkeiten informieren, die die Arbeitsmedizin anbieten kann, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.

Der Arbeitnehmer wird per E-Mail über die Möglichkeit informiert, eine Vorwiederaufnahmeuntersuchung oder ein Wiedereingliederungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Wir laden ihn ein, uns zu kontaktieren, wenn er weitere Informationen wünscht.

Für die Organisation dieser Begleitung benötigen wir die Kontaktdaten der betroffenen Arbeitnehmer. Diese können Sie uns über den nachstehenden Link übermitteln.

Mitteilung Arbeitsunfähigkeit (4 Wochen)

Achtung: Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kontaktaufnahme, die in Ihrer Fehlzeitenpolitik vorgesehen sein muss.

Dossier (Fr-Nl) Aktive Fehlzeitenpolitik – Kontaktaufnahme durch den Arbeitgeber


Einschätzung der Arbeitsfähigkeit ab 8 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Ab 8 Wochen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber die Arbeitsmedizin mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers beauftragen.

Der Arbeitnehmer erhält einen Link zu einem online auszufüllenden Fragebogen. Für diese Beurteilung benötigen wir daher die Kontaktdaten der betroffenen Arbeitnehmer. Sie können uns diese über den nachstehenden Link übermitteln.

Antrag auf Einschätzung des Arbeitspotenzials

Zur Feststellung, ob eine Arbeitsfähigkeit besteht, stützen sich der Arbeitsarzt und das Pflegepersonal auf die Antworten im Fragebogen sowie auf die verfügbaren Informationen zum Gesundheitszustand und zu den Möglichkeiten des Arbeitnehmers.

Dossier (Fr-Nl) Mehr über des Arbeitspotenzials erfahren


Wiedereingliederungsverfahren

Der Antrag kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gestellt werden. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers kann der Antrag auch von seinem behandelnden Arzt eingereicht werden. Die Voraussetzungen für die Antragstellung sowie die Folgen der Entscheidung des Arbeitsarztes werden über die nachstehenden Links erläutert.

Antrag als Arbeitgeber stellen Antrag als Arbeitnehmer stellen Dossier (Fr-Nl) Wiedereingliederung auf Lex4You


Feststellung der endgültigen Nichteignung für die vereinbarte Arbeit

Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer können feststellen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund höherer medizinischer Gewalt beendet worden ist.

Eine Beendigung wegen höherer medizinischer Gewalt kann jedoch erst nach Durchführung eines Sonderverfahrens bei höherer medizinischer Gewalt zur Feststellung der endgültigen Nichteignung für die vereinbarte Arbeit durch den Arbeitsarzt geltend gemacht werden.

Über die nachstehenden Links finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die Antragstellung sowie zu den Folgen der Entscheidung des Arbeitsarztes.

Verfahren als Arbeitgeber einleiten Verfahren als Arbeitnehmer einleiten Dossier (Fr-Nl) Feststellung der endgültigen Nichteignung für die vereinbarte Arbeit
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