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Steuer und Mehrwertsteuer für Selbständige

Steuer- und Mehrwertsteuerpflicht als Unternehmer

Als Unternehmer fallen auch für Sie Steuern und Mehrwertsteuer an. Allerdings verläuft es manchmal anders. Welche Steuern zahlen Sie als Geschäftsführer? Und wie sieht es dann mit der Mehrwertsteuer und den entsprechenden administrativen Pflichten aus? In dieser Übersicht helfen wir Existenzgründern für einen fehlerfreien Mehrwertsteuer- und Steuerparcours auf die Sprünge.

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Ein reibungsloser Steuerstart

Jeder in Belgien zahlt auf die eine oder andere Weise Steuern, also auch frisch gebackene Unternehmer. Bei Arbeitnehmern in einem Beschäftigungsverhältnis läuft dies hauptsächlich über den Anteil, den der Arbeitgeber an den Staat abführt und über die Mehrwertsteuer auf Einkäufe in Geschäften. Als Unternehmer sind Sie jedoch selbst für eine korrekte Steuer- und Mehrwertsteuererklärung verantwortlich.

Unterschiede in der Besteuerung von Einzelunternehmen und Gesellschaften

Sowohl als Einzelunternehmen als auch als Gesellschaft zahlen Sie Steuern auf Ihr Einkommen. Bei einem Einzelunternehmen ist die Berechnung relativ einfach. Bei einer Gesellschaft zahlen Sie sowohl eine Körperschaftssteuer als auch Steuern auf das Gehalt, das Sie sich selbst zahlen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer ist eine zusätzliche Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Auch Selbständige müssen sich mit der Mehrwertsteuer befassen.

Wie funktioniert das genau?

  • Als startender mehrwertsteuerpflichtiger Unternehmer beantragen Sie zunächst eine Mehrwertsteuernummer
  •  Sie berechnen dann die Mehrwertsteuer (21 %, 9% oder 0%) auf Ihren Rechnungen und führen den Betrag an den Fiskus ab. Sie bekommen also Geld von Ihren Kunden, das Sie nicht behalten dürfen. 
  • Andererseits müssen Sie für Produkte oder Dienstleistungen, die Sie für Ihr eigenes Unternehmen erwerben, keine Mehrwertsteuer zahlen. Dies ist der sogenannte Vorsteuerabzug.
  • Sie regeln Ihre Mehrwertsteuer über eine periodische Mehrwertsteuererklärung.

Einige Starter und kleine Unternehmen sind jedoch von der Mehrwertsteuer befreit.

Sind Sie als Starter mehrwertsteuerpflichtig?

Ihre Merhwertsteuerpflichten korrekt geregelt

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, dem Fiskus die Mehrwertsteuerbeträge mitzuteilen, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben. Dies läuft über die Mehrwertsteuererklärung

In dieser Erklärung geben Sie auch an, wie viel Sie selbst  für Ihre beruflichen Aufwendungen an Lieferanten gezahlt haben. Die Mehrwertsteuer, die Sie selbst im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gezahlt haben, kann von der erhaltenen Mehrwertsteuer abgezogen werden. Den Restbetrag führen Sie an die Mehrwertsteuerbehörde ab. 

Als Starter können Sie davon ausgehen, dass Sie eine vierteljährliche Erklärung abgeben. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2.500.000 € müssen eine monatliche Erklärung abgeben.

Für die Abgabe Ihrer Mehrwertsteuererklärung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Das Erstellen Ihrer Mehrwertsteuererklärung kann nämlich schnell sehr kompliziert werden - selbst wenn Sie Ihr Unternehmen gerade erst gegründet haben. Und Sie möchten ja sicher keine Bußgelder zahlen.

Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht

Sie können davon ausgehen, dass Sie als Unternehmer in den meisten Fällen mehrwertsteuerpflichtig sind. Einige Unternehmen sind jedoch von dieser Pflicht befreit, zum Beispiel aufgrund ihres begrenzten Jahresumsatzes oder der Branche, in der sie tätig sind.

Wenn Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuerbefreiung haben , dürfen Sie keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, sind aber auch nicht verpflichtet, eine regelmäßige Mehrwertsteuererklärung abzugeben. Dies vereinfacht Ihre Buchhaltung erheblich.

Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass Sie die Mehrwertsteuer für berufliche Ausgaben nicht abziehen dürfen. Im Sinne der Mehrwertsteuer gelten Sie als Privatkunde. 

Alles über die Mehrwertsteuerbefreiung

Ihre Steuern als Selbständiger

Bei Einzelunternehmern wird kein Unterschied zwischen beruflichen und privaten finanziellen Einkünften gemacht. Sie zahlen Ihre Steuern auch ganz normal über die persönliche Einkommensteuer auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Dies ist das Einkommen, das nach der Zahlung Ihrer Sozialbeiträge, Berufsausgaben und anderer möglichen Abzüge noch verbleibt.

Der persönliche Einkommenssteuersatz für Selbständige ist identisch mit dem von abhängig Beschäftigten. Die belgische Einkommensteuer wird progressiv auf der Grundlage von Steuerklassen berechnet, die jedes Jahr indexiert werden. Der Steuersatz steigt also mit zunehmendem Einkommen.

Nachfolgend finden Sie die persönlichen Einkommensteuersätze für das Steuerjahr 2023 (Einkommen 2022):

  • Bis 13.870 €: 25%
  • Von 13.870 € bis 24.480 €: 40%
  • Von 24.480 € bis  42.370 €: 45%
  • Ab 42.370 €: 50%

Steuerfreier Grundbetrag

Ein Teil Ihres Einkommens ist vollständig von Steuern befreit. Dies ist der sogenannte steuerfreie Grundbetrag. Abhängig von Ihrer privaten Situation - Familienstand, Kinder, Behinderung, ... - kann dieser Betrag höher ausfallen. Dies reduziert Ihre Gesamtsteuerlast weiter.

Gemeindesteuer

Neben der jährlichen Personensteuer müssen Sie auch mit zusätzlichen Gemeindesteuern rechnen. Diese werden von der Gemeinde oder Stadt festgelegt, in der Sie wohnen. Die Sätze für die zusätzlichen Gemeindesteuern in Belgien finden Sie unter dieser Übersicht.

Geringere Steuerbelastung über eine Gesellschaft

Als Unternehmer mit einem Einzelunternehmen bedeutet das in der Praxis oft, dass ein großer Teil Ihres Umsatzes mit 50% besteuert wird. Läuft Ihr Geschäft gut und machen Sie über einen längeren Zeitraum viel Umsatz? Dann kann eine Gesellschaft eine steuerlich vorteilhafte Alternative in Ihrer unternehmerischen Laufbahn sein.

Einzelunternehmen oder Gesellschaft?

Besteuerung von Gesellschaften

Unternehmer mit eigener Gesellschaft zahlen in erster Linie Körperschaftssteuer auf ihre Unternehmensgewinne.

Seit 2020 beträgt der Basissatz dieser Steuer 25 %. Kleine Unternehmen und Start-ups genießen überdies einen reduzierten Körperschaftssteuersatz auf ihre Gewinne bis zu 100.000 €. Um sich für den reduzierten Steuersatz zu qualifizieren, müssen Sie jedoch einige Bedingungen erfüllen. 

Persönliche Einkommensteuer als Geschäftsführer

Es bleibt allerdings nicht bei der Körperschaftssteuer. Als Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft können Sie die finanziellen Mittel Ihres Unternehmens nicht einfach so für private Zwecke verwenden. Eine Möglichkeit, das Geld auf Ihr Privatleben zu übertragen, besteht darin, sich selbst ein Gehalt zu zahlen. Und das unterliegt nur der persönlichen Einkommenssteuer.

In der Praxis zahlen Sie daher fast immer sowohl Körperschafts- als auch Einkommenssteuer. Das Gehalt, das Sie sich selbst zahlen, gilt wiederum als Betriebsausgabe, was den Gewinn Ihres Unternehmens reduziert und bedeutet, dass Sie weniger Steuern zahlen.

Steuerliche Optimierung Ihrer Gesellschaft

Eine Gesellschaft ist in der Praxis vorteilhafter als ein Einzelunternehmen, wenn Sie einen hohen Umsatz realisieren und auf eine mögliche Expansion setzen wollen. Über eine Gesellschaft können Sie nämlich innerhalb Ihres Unternehmens Kapital aufbauen. Und das können Sie dann für Investitionen verwenden.

Tipp: Neben dem eigenen Gehalt gibt es für Gesellschaften auch noch andere steuerlich begünstigte Auszahlungsmethoden, wie zum Beispiel die Dividende. Ein weiterer beliebter Weg ist das Pensionssparen für Selbständige. Ihr Steuerberater kann Ihn alle Möglichkeiten erklären und auf Sie zugeschnittene Ratschläge geben.

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