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Der Antrag
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen höherer medizinischer Gewalt kann erst nach Durchführung eines Sonderverfahrens bei höherer medizinischer Gewalt geltend gemacht werden.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können dieses Verfahren einleiten:
- wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig ist;
- wenn kein Wiedereingliederungsverfahren läuft.
Um dieses Verfahren einzuleiten, müssen Sie Ihren Antrag per Einschreiben sowohl an den Arbeitsarzt als auch an den Arbeitnehmer senden.
Das nachstehende Dokument „Antrag an den Arbeitsarzt“ muss per Einschreiben an unseren Hauptsitz in Gent gesendet werden. Die Adresse ist auf dem Formular angegeben.
Gleichzeitig müssen Sie den Arbeitnehmer über dieses Verfahren informieren. Diese Benachrichtigung des Arbeitnehmers muss ebenfalls per Einschreiben erfolgen.
Unser Dokument enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (Recht, beim Arbeitsarzt die Prüfung der Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit zu beantragen, sowie das Recht des Arbeitnehmers, sich von der Gewerkschaftsvertretung des Unternehmens unterstützen zu lassen).
Die Einladung
Nach Eingang des Antrags lädt der Arbeitsarzt den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung ein, die frühestens zehn Kalendertage nach der Benachrichtigung stattfindet.
Nimmt der Arbeitnehmer die Einladung des Arbeitsarztes dreimal nicht an, wobei zwischen den einzelnen Einladungen jeweils mindestens vierzehn Kalendertage liegen, informiert der Arbeitsarzt den Arbeitgeber darüber.
Die Entscheidung des Arbeitsarztes
Nach Abschluss der Beurteilung kann der Arbeitsarzt drei mögliche Entscheidungen treffen:
- Der Arbeitnehmer ist nicht endgültig ungeeignet für die vereinbarte Arbeit. Das Sonderverfahren wird beendet.
- Der Arbeitnehmer ist endgültig ungeeignet für die vereinbarte Arbeit und hat WÄHREND der Untersuchung ausdrücklich beantragt, die Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit beim Arbeitgeber zu prüfen.
- Der Arbeitnehmer ist endgültig ungeeignet für die vereinbarte Arbeit und hat WÄHREND der Untersuchung NICHT beantragt, die Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit beim Arbeitgeber zu prüfen.
Achtung: Hat Ihr Arbeitnehmer während der Untersuchung keine Prüfung der Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit beantragt, kann er dies noch bis spätestens sieben Tage nach Erhalt der Entscheidung nachholen.
Hat Ihr Arbeitnehmer einen solchen Antrag gestellt, müssen zunächst dieselben Schritte durchgeführt werden wie im Rahmen eines Wiedereingliederungsverfahrens.
Erstellung eines Wiedereingliederungsplans oder eines Berichts
Wird der Arbeitnehmer für die vereinbarte Arbeit endgültig ungeeignet erklärt und hat er die Prüfung der Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit beantragt, muss der Arbeitgeber einen Wiedereingliederungsplan erstellen.
Ist dies nicht möglich, muss er einen Bericht verfassen, in dem erläutert wird, weshalb die vorgeschlagene Maßnahme technisch oder objektiv unmöglich ist oder aus ordnungsgemäß begründeten Gründen nicht verlangt werden kann.
Hierfür verfügt der Arbeitgeber über eine Frist von höchstens 6 Monaten ab dem Tag nach Erhalt der per Einschreiben zugestellten Entscheidung.
Über den folgenden Link finden Sie Informationen zu den verschiedenen Schritten bei der Erstellung dieses Plans, eine Vorlage für einen Wiedereingliederungsplan sowie Informationen über den Bericht, wenn kein Plan erstellt werden kann.
Wann ist höhere medizinische Gewalt möglich?
Damit ein Arbeitsvertrag wegen höherer medizinischer Gewalt beendet werden kann, muss der Arbeitsarzt festgestellt haben, dass der Arbeitnehmer für die vereinbarte Arbeit endgültig ungeeignet ist, sämtliche Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ausgeschöpft sind UND:
- der Arbeitnehmer keine Prüfung der Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit beantragt hat; oder
- der Arbeitnehmer eine solche Prüfung beantragt hat, der Arbeitgeber jedoch in einem Bericht begründet hat, weshalb dies nicht angeboten werden kann; oder
- der Arbeitnehmer die Prüfung beantragt hat, den vorgeschlagenen Wiedereingliederungsplan jedoch abgelehnt hat.