Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?
Noch nicht. In diesem Artikel besprechen wir einen Gesetzesentwurf, der von der Bundesregierung eingereicht wurde. Der vorgeschlagene Text muss noch einige Schritte durchlaufen, darunter die Genehmigung im Parlament und die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, können die vorgeschlagenen Maßnahmen noch geändert werden und haben noch keine rechtliche Gültigkeit. Über Lex4You halten wir dich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
Ein praktischer Überblick
Dieser Artikel behandelt die folgenden Maßnahmen:
- Plug-in-Hybride werden steuerlich interessanter für Selbstständige
- Kraftstoffkosten sind ab 2026 nicht mehr absetzbar
- Unterhaltsberechtigte Kinder: einheitliche Grenze für Nettoexistenzmittel
- Flexi-Job-Obergrenze steigt und wird künftig indexiert
- Neu eingegangene Steuerpflichtige und Forscher (Expats)
- Streichung und Abbau einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen
- Fristen für die Einkommensteuer
Einige dieser Maßnahmen waren ursprünglich Teil eines Vorentwurfs für ein Programmgesetz. Sie wurden aus diesem Entwurf entfernt und in diesen Gesetzesentwurf mit verschiedenen Bestimmungen überführt.
Das Programmgesetz, das am 18. Juli 2025 endgültig genehmigt wurde, bildet den rechtlichen Rahmen für die Reformagenda der Arizonaregierung. Es enthält wichtige Haushalts- und Politikreformen, einschließlich der zeitlichen Begrenzung des Arbeitslosengeldes.
Gleichzeitig arbeitet das Parlament an einem Gesetz über verschiedene Bestimmungen. Dieses ergänzt das Reformprogramm um weitere technische oder gezielte Maßnahmen in verschiedenen Bereichen.
Plug-in-Hybride steuerlich interessanter für Selbstständige
Viele Arbeitgeber und Unternehmen sind noch nicht bereit, auf einen vollständig elektrischen Fuhrpark umzusteigen. Der ursprüngliche Vorentwurf des Programmgesetzes sah daher ein neues Absetzbarkeitschema für Plug-in-Hybride vor, um diese wieder steuerlich interessanter zu machen. So wurde die zuvor vorgesehene Einschränkung der Absetzbarkeit ausgesetzt, was zu einer längeren Übergangsfrist führte.
Mehr lesen: 'Angepasste Absetzbarkeit für Plug-in-Hybride'
Diese Regelung wurde letztendlich nicht in das Programmgesetz aufgenommen, sondern in den Gesetzesentwurf über verschiedene Bestimmungen überführt. In der derzeit vorliegenden Version bleibt das neue Absetzbarkeitschema erhalten. Es wird jedoch nur für Selbstständige (natürliche Personen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) gelten, die Einkommensteuer zahlen.
Kraftstoffkosten sind ab 2026 nicht mehr steuerlich absetzbar
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass Kraftstoffkosten für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 gekauft, gemietet oder geleast werden, nicht mehr als berufliche Ausgaben absetzbar sind. Unternehmen behalten jedoch die derzeitige Abschaffungsregelung bei (75 % im Jahr 2025, 50 % im Jahr 2026, 25 % im Jahr 2027, 0 % ab 2028).
Unterhaltsberechtigte Kinder: einheitliche Grenze für Nettoexistenzmittel
Ab dem Einkommensjahr 2025 werden die Nettoexistenzmittel, die Kinder haben dürfen, für alle Kinder einheitlich auf 5.265 Euro (12.000 Euro nach Indexierung) festgelegt. Zuvor war dieser Höchstbetrag je nach Familiensituation des Kindes unterschiedlich.
Mehr lesen: 'Unterhaltsberechtigte Kinder: neue steuerliche Maßnahmen in Aussicht'
Flexi-Job-Obergrenze steigt und wird künftig indexiert
Der Gesetzesentwurf erhöht das steuerliche Höchst-Einkommen für nicht-pensionierte Flexi-Jobber im Jahr 2025 von 12.000 Euro auf 18.000 Euro (indexierte Beträge).
Dieser Betrag wird künftig jährlich an die Entwicklung des Index angepasst.
Mehr lesen: 'Die Flexi-Jobs werden ausgeweitet und die steuerfreie Grenze erhöht'
Neu eingegangene Steuerpflichtige und Forscher (Expats)
Das Regime für Expats wird in folgenden Punkten gelockert:
- Die arbeitgeberseitigen Kosten werden von 30% auf 35% des Bruttojahresgehalts erhöht
- Die Höchstgrenze von 90.000 Euro wird abgeschafft
- Die minimale Bruttovergütung sinkt von 75.000 Euro auf 70.000 Euro
Diese Regeln würden für die Vergütungen gelten, die ab dem 1. Januar 2025 gezahlt oder gewährt werden.
Mehr lesen: 'Neues Regime für Expats ab dem 1. Januar 2022'
Streichung und Abbau einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen
Es geht um folgende Punkte:
- Streichung des PC Privatplans ab dem 1. Oktober 2025
- Streichung des erhöhten Kostenpauschales für lange Reisen ab dem Einkommensjahr 2025
- Die Freistellung für zusätzliches Personal in KMU wird ab dem Einkommensjahr 2025 abgebaut
- Die Freistellung für sozial passives Einheitsschema kann nur noch auf die Vergütungen angewendet werden, die bis zum 30. September 2025 gewährt werden
- Streichung der Steuerermäßigung für die Erwerbung eines Elektrofahrzeugs ab dem Einkommensjahr 2025
- Streichung der Steuerermäßigung für Hausangestellte ab dem Einkommensjahr 2025
Fristen für die Einkommensteuer
Die bestehende zehnjährige Frist für Betrug und komplexe Erklärungen entfällt. An ihre Stelle treten drei verlängerte Fristen, neben der regulären Frist von 3 Jahren:
- Drei Jahre: bei einer korrekten und fristgerechten Erklärung
- Vier Jahre: bei nicht oder verspätet eingereichten oder komplexen Erklärungen
- Sieben Jahre: bei Betrug (die frühere Frist von zehn Jahren wird auf sieben Jahre verkürzt)
Die sechsjährige Frist für semi-komplexe Erklärungen und die zehnjährige Frist für komplexe Erklärungen werden gestrichen.
Die neue Regelung ist ab dem Veranlagungsjahr 2023 anwendbar.
Was tut Securex für dich?
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Quelle
- Gesetzesentwurf über verschiedene Bestimmungen, Parl.St. Kammer 2024-2025, Nr. 56/0963, www.dekamer.be