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Erhöhung der Pauschale für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause im zweiten Quartal 2026

Laden Ihre Arbeitnehmer ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause auf? Sie können diese Kosten zurückerstatten, ohne eine neue VAA erstellen zu müssen. Seit einigen Monaten erlaubt die Steuerbehörde diese Rückerstattung auf pauschaler Basis. Die Beträge hierfür werden im zweiten Quartal 2026 steigen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Die unten aufgeführten Beträge sind noch nicht offiziell. Sie müssen in einer Mitteilung festgelegt werden.

Worüber geht es und was sind die Spielregeln?  

Grundsätzlich verlangt die Finanzbehörde, dass die Rückzahlung der Elektrizität für das Dienstfahrzeug auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers erfolgt. Die aktuelle Technologie ermöglicht es jedoch noch nicht immer, den tatsächlichen Stromverbrauch der Arbeitnehmer genau und einfach zu messen.

Um die Grünheit des Fuhrparks nicht durch bürokratische Hürden zu entmutigen, erlaubt die Finanzbehörde seit einigen Monaten die Nutzung eines spezifischen CREG-Tarifs.

Es müssen jedoch einige Spielregeln eingehalten werden.

Mehr erfahren: ‘Pauschale Rückzahlung der Kosten für das Laden zu Hause: die Mitteilung wurde veröffentlicht’

Eine permanente Maßnahme

Eine Mitteilung 2025/C/38 vom 17. Juni 2025 verlängert diese Maßnahme nun auf unbestimmte Zeit. Dies macht die Regelung dauerhaft.

Somit bist du nicht länger verpflichtet, die tatsächlichen Kosten für das Laden für jeden Arbeitnehmer zu berechnen, solange kein Enddatum festgelegt ist.

Arbeitgeber, die die tatsächlichen Stromkosten erstatten möchten, können dies jedoch weiterhin tun.

Mehr Infos: "Laden zu Hause: Pauschale Rückzahlung wird dauerhaft"

Unser Tipp
Erstelle noch heute eine Car Policy und füge diese als Anlage zum Arbeitsvertrag deiner Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrzeug hinzu.”

Mehr erfahren:  Car Policy.
 Für weitere Informationen kannst du dich an deinen Rechtsberater unter myHR@securex.be wenden.

Wie hoch ist die Pauschale im zweiten Quartal 2026?

Die maximalen Beträge für das zweite Quartal 2026 können inzwischen berechnet werden. 

  Vom 1. April 2026 bzw. bis 30. Juni 2026 Vom 1. Januar 2026 bzw. bis 31. März 2026
Flandern 31,91 Eurocent/kWh 31,32 Eurocent/kWh
Brüssel-Hauptstadt-Region 35,55 Eurocent/kWh 34,26 Eurocent/kWh
Wallonien 36,37 Eurocent/kWh 35,23 Eurocent/kWh

Diese Tarife sind die Höchstbeträge die du anwenden darfst. Sie werden jedes Quartal angepasst.

Als Arbeitgeber bist du auch frei, einen niedrigeren Betrag zu gewähren. Du solltest jedoch überprüfen, was in deinem Sektor festgelegt wurde.

Möglichkeit, einen Tarif zu verwenden, der den Wohnort des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt

Zusätzlich zu den oben genannten Pauschalen hast du auch die Möglichkeit, einen Tarif zu zahlen ohne Berücksichtigung des Wohnorts des Arbeitnehmers. Dieser Tarif darf jedoch nicht höher sein als der niedrigste Tarif der für das betreffende Quartal in einer der Regionen gilt. Im zweiten Quartal darf dieser Tarif also nicht höher sein als 31,91 Eurocent pro/kWh.

Du bist jedoch an diese Wahl für das gesamte Kalenderjahr gebunden.

Was tut Securex für dich ?

Wir berechnen für dich automatisch den Betrag des Vorteils jeglicher Art im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines elektrischen Dienstfahrzeugs.

Quellen