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Arbeitnehmer, die im Ausland feststecken: Was sollten Arbeitgeber tun?

Stornierte Flüge, geschlossene Lufträume oder internationale Spannungen können dazu führen, dass einige Arbeitnehmer im Ausland feststecken und nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren können. Als Arbeitgeber ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie diese Abwesenheit qualifizieren und die passende Lösung wählen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Welche Situationen können Ihren Arbeitnehmer daran hindern, zurückzukehren?

Ein Arbeitnehmer kann aus verschiedenen Gründen im Ausland feststecken, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Die derzeit beobachteten Situationen umfassen insbesondere:

  • Stornierung oder Aussetzung von Flügen
  • Schließung des Luftraums oder der Grenzen
  • Konflikte oder geopolitische Spannungen
  • Sicherheitsmaßnahmen oder Transportbeschränkungen

In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer objektiv nicht in der Lage, seinen Arbeitsplatz zum vorgesehenen Zeitpunkt zu erreichen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, bitten Sie ihn, Sie sofort zu informieren und Nachweise über die Unmöglichkeit der Rückkehr vorzulegen (Flugstornierungsbestätigung, Mitteilung der Fluggesellschaft, Mitteilung der Behörden…).

Wird die Abwesenheit des Arbeitnehmers als höhere Gewalt betrachtet?

Wenn Ihr Arbeitnehmer aus unvorhersehbaren und außerhalb seiner Kontrolle liegenden Gründen nicht nach Belgien zurückkehren kann, kann die Abwesenheit als Fall von höherer Gewalt betrachtet werden.

In dieser Situation:

  • Die Abwesenheit ist gerechtfertigt
  • Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf sein garantierte Gehalt, es sei denn, es gibt eine abweichende Regelung
  • Der Arbeitsvertrag ist vorübergehend ausgesetzt

Wenn die Ausführung des Vertrags aus diesen Gründen unmöglich wird, können Sie über vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nachdenken. Das ONEM prüft jedoch jede Situation einzelfallbezogen und überprüft insbesondere, ob das Ereignis tatsächlich unvorhersehbar und unvermeidbar war.

Was sieht das ONEM für die Angriffe im Iran vor?

Nach den Angriffen und Spannungen im Nahen Osten sind einige Arbeitnehmer in der Region festgefahren und können nicht nach Belgien zurückkehren. Das ONEM hat daher Klarstellungen zur Anwendung der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt in diesem Kontext gegeben.

Arbeitnehmer, die im Iran feststecken

Für das ONEM kann keine vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt für Arbeitnehmer im Iran beantragt werden, da bereits seit einiger Zeit eine negative Reisewarnung in Kraft war.

Das ONEM ist daher der Ansicht, dass die Definition von höherer Gewalt nicht erfüllt ist, insbesondere das unvorhersehbare und unvermeidbare Wesen des Ereignisses.

Arbeitnehmer, die in anderen Ländern feststecken

Wenn strenge Luftverkehrsbeschränkungen oder Flughafenschließungen internationale Reisen verhindern, können einige Arbeitnehmer in Flughäfen in anderen Ländern feststecken (z.B. Dubai, Israel).

Wenn sich Ihr Arbeitnehmer in einem solchen Land befindet und nicht in der Lage ist, seinen Arbeitsvertrag auszuführen, können Sie grundsätzlich auf vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zurückgreifen.

Abreise nach dem 28. Februar 2026 in ein betroffenes Gebiet

Das ONEM kündigt auch eine Ablehnung an, wenn Ihr Arbeitnehmer nach dem 28. Februar 2026 einen Flug in ein betroffenes Gebiet nimmt. In diesem Fall kann keine vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt akzeptiert werden, da Ihr Arbeitnehmer in vollem Bewusstsein reist.

Welche Nachweise müssen Sie dem ONEM vorlegen?

Wenn Ihr Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum im Ausland feststeckt und Sie auf vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt zurückgreifen möchten, müssen bestimmte Nachweise mit dem Antrag, der über den Arbeitgeber eingereicht wird, beigefügt werden.

Privater Aufenthalt: die vorzulegenden Nachweise

Im Falle eines privaten Aufenthalts verlangt das ONEM insbesondere:

  • Einen Nachweis, dass der Arbeitnehmer tatsächlich im Ausland ist (zum Beispiel Reiseunterlagen)
  • Den Nachweis des Hin- und Rückflugs
  • Den Nachweis, dass der Rückflug storniert wurde
  • Eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitnehmers, dass er nicht mit einem anderen Flug oder einem anderen Transportmittel zurückkehren kann

Das ONEM stellt klar, dass eine wichtige Bedingung erfüllt sein muss: die Rückkehr muss unmöglich sein. Wenn die Rückkehr nur schwieriger ist, aber vernünftigerweise möglich bleibt, wird die höhere Gewalt nicht akzeptiert.

Beruflicher Aufenthalt: zusätzliche Dokumente

Wenn Ihr Arbeitnehmer bei einer beruflichen Reise feststeckt, müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden:

  • Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass es sich um eine berufliche Reise handelt
  • Eine eidesstattliche Erklärung des Arbeitnehmers, dass er vor Ort nicht mehr beschäftigt werden kann
  • Eine eidesstattliche Erklärung, die bestätigt, dass keine alternative Arbeit möglich ist, zum Beispiel durch Telearbeit
  • Eine eidesstattliche Erklärung, dass der Arbeitnehmer keine Vergütung vom Arbeitgeber erhält

Welche Lösungen können Sie in Betracht ziehen?

Wenn die Bedingungen für die vorübergehende Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt nicht erfüllt sind – oder wenn Sie nicht darauf zurückgreifen möchten – können in Absprache mit Ihrem Arbeitnehmer andere Lösungen in Betracht gezogen werden.

Vorübergehende Telearbeit aus dem Ausland

Wenn die Funktionen Ihres Arbeitnehmers es zulassen, können Sie eine gelegentliche Telearbeit aus dem Ausland vereinbaren.

Diese Lösung ermöglicht es, eine Aussetzung des Arbeitsvertrags zu vermeiden, wenn die Arbeit normal aus der Ferne ausgeführt werden kann.

Telearbeit ist jedoch nur möglich, wenn die Arbeitsbedingungen dies konkret ermöglichen und die Arbeit tatsächlich erbracht werden kann.

Erfahren Sie mehr: «Was versteht man unter gelegentlicher Telearbeit?»

Urlaubsnahme

Sie können auch mit Ihrem Arbeitnehmer die Inanspruchnahme von:

  • Jahresurlaub
  • Erholungstage
  • Unbezahltem Urlaub

Diese Lösungen erfordern die Zustimmung beider Parteien und können je nach Dauer des Hindernisses angepasst werden.

Urlaub aus zwingenden Gründen

In bestimmten außergewöhnlichen Situationen kann Ihr Arbeitnehmer auch einen Urlaub aus zwingenden Gründen beantragen.

Diese Art von Urlaub dient dazu, unvorhergesehene Ereignisse zu bewältigen, die das dringende Eingreifen des Arbeitnehmers erfordern. Er kann insbesondere genutzt werden, wenn eine unvorhersehbare Situation den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitsplatz zu erreichen.

Der Urlaub aus zwingenden Gründen weist jedoch bestimmte Merkmale auf:

  • Er ist auf zehn Tage pro Jahr pro Arbeitnehmer beschränkt
  • Er ist grundsätzlich unbezahlt, es sei denn, es gibt sektorale Regelungen oder Vereinbarungen im Unternehmen
  • Der Arbeitnehmer muss Sie so schnell wie möglich informieren

Diese Lösung kann relevant sein, wenn das Hindernis kurzfristig ist, zum Beispiel wenn Ihr Arbeitnehmer schnell zurückkehren kann, aber mit einigen Tagen Verspätung.

Lesen Sie mehr: «Urlaub aus zwingenden Gründen»

Was tut Securex für Sie?

Angesichts einer Situation mit einem im Ausland feststeckenden Arbeitnehmer können mehrere Fragen auftreten: Qualifizierung der Abwesenheit, Gehaltszahlung, Rückgriff auf vorübergehende Arbeitslosigkeit usw.

Die Experten von Securex können Ihnen helfen:

  • Festzustellen, ob es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt
  • Zu überprüfen, ob vorübergehende Arbeitslosigkeit möglich ist
  • Lösungen wie Telearbeit oder Urlaub zu analysieren
  • Ihre HR- und Lohnverwaltung abzusichern

Für weitere Informationen oder zusätzliche Fragen zögern Sie nicht, Ihren Legal Advisor per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.

Quellen?