Das Verfassungsgericht hat kürzlich den Steuervorteil für Gelegenheitsarbeiter im Obst- und Gemüseanbau aufgehoben. Dieser Beschluss, der rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, bedeutet das vorläufige Ende der steuerlichen Befreiung, die 2023 eingeführt wurde, um die...