Ab dem 1er Juli 2025 werden Pflegeeltern, die ein Kind im Rahmen einer langfristigen Familienpflege betreuen, die gleichen Rechte in Bezug auf die Unterbrechung der Karriere und die Leistungen haben wie biologische oder adoptierte Eltern.
Was ist Elternzeit ?
Elternzeit ist eine Urlaubszeit, die Eltern gewährt wird, damit sie sich um ihr Kind kümmern können, in der Regel nach einem Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub. Sie ermöglicht es den Eltern, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren oder ihre berufliche Tätigkeit auszusetzen, um sich der Erziehung und dem Wohlbefinden ihres Kindes zu widmen.
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Was wird sich ab dem 1er Juli 2025 ändern ?
Erweiterung des Rechts auf klassische Elternzeit
Derzeit ist der Rahmen der klassischen Elternzeit nur für Arbeitnehmer zugänglich, die einen Verwandtschaftsgrad ersten Grades mit dem Kind haben, das heißt für biologische oder adoptierte Eltern.
Mit der Reform werden Pflegeeltern im Rahmen einer langfristigen Familienpflege (mindestens 6 Monate) nun Zugang zur gleichen Elternzeit wie biologische Eltern haben, mit denselben Modalitäten und Bedingungen, vorbehaltlich einiger spezifischer Anpassungen (siehe Frage unten).
Unterscheidung zur bestehenden Elternzeit für Pflegeeltern
Im aktuellen System gibt es bereits eine "Elternzeit für Pflegeeltern", die eine spezifische Auszeit ist, die bei der Aufnahme eines Kindes im Rahmen einer Familienpflege gewährt wird. Diese Auszeit ermöglicht eine ununterbrochene Dauer von maximal 6 Wochen (mit Möglichkeit zur Verlängerung).
Mit der Reform werden Pflegeeltern nun sowohl von:
- Der bestehenden Elternzeit für Pflegeeltern (für die anfängliche Betreuungszeit)
- Der klassischen Elternzeit (für die langfristige Betreuung)
Modalitäten der Elternzeit für Pflegeeltern
Heute haben Pflegeeltern keinen Zugang zu den verschiedenen Formen der klassischen Elternzeit (vollständige Unterbrechung, Teilzeit, 1/5 Zeit, usw.).
Mit der Reform werden Pflegeeltern von:
- Bis zu 4 Monaten vollständiger Unterbrechung profitieren können
- Oder dem Äquivalent in Form von Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit, 1/5 Zeit, usw.)
- Für jedes im Rahmen einer langfristigen Familienpflege untergebrachte Kind
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Wer kann von der Elternzeit für Pflegeeltern profitieren?
Ihre Arbeitnehmer, die von einer offiziellen Stelle als Pflegeeltern benannt wurden, können von der Elternzeit für das Kind profitieren, das sie in ihrer Familie aufnehmen.
Um tatsächlich von diesem Recht profitieren zu können, muss Ihr Arbeitnehmer als Pflegeeltern durch eine offizielle Entscheidung benannt und ernannt werden, die von:
- Dem Gericht
- Einem von der zuständigen Gemeinschaft anerkannten Vermittlungsdienst
- Den Diensten der Jugendhilfe
- Dem Ausschuss für besondere Jugendhilfe
Gut zu wissen
Unter langfristiger Familienpflege versteht man die Pflege, bei der von Anfang an klar ist, dass das Kind mindestens sechs Monate in derselben Pflegefamilie bei denselben Pflegeeltern bleiben wird.
Was sind die spezifischen Bedingungen für Pflegeeltern?
Um von der Elternzeit profitieren zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Das Recht kann nur ab dem Zeitpunkt ausgeübt werden, an dem das Kind im Melderegister oder im Ausländerregister als Teil des Haushalts eingetragen ist. Ein königlicher Erlass kann jedoch einen anderen Startzeitpunkt für den Beginn der Elternzeit festlegen.
- Ein Zertifikat, das die langfristige Familienpflege (mindestens 6 Monate) bescheinigt, muss von der zuständigen Stelle bereitgestellt und dem Arbeitgeber spätestens zum Zeitpunkt des Beginns der Elternzeit übermittelt werden.
- Das Recht auf Elternzeit bleibt gültig solange das Kind in der Familie untergebracht ist, vorbehaltlich der Einhaltung der Alters- und Eintragungsbedingungen.
Inkrafttreten ?
Grundsätzlich tritt die Elternzeit für Pflegeeltern am 1er Juli 2025 in Kraft. Daher gilt dieses Regime für Anträge, die Ihre Arbeitnehmer ab diesem Datum stellen.
Präzisierungen zur Elternzeit für Pflegeeltern, insbesondere zur Festlegung eines anderen Startzeitpunkts für den Beginn der Elternzeit, könnten noch durch einen königlichen Erlass erfolgen. Wir werden Sie über Lex4You auf dem Laufenden halten.
Was tut Securex für Sie ?
Für weitere Informationen zur Elternzeit für Pflegeeltern zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater über :myHr@securex.be zu kontaktieren.
Um mehr zu erfahren, können Sie auch unseren Dossier zur Elternzeit für Pflegeeltern konsultieren.