Was ist die Pflegefreistellung?
Die Pflegefreistellung ist ein thematischer Urlaub. Genauer gesagt handelt es sich um einen Urlaub, auf den Ihr Arbeitnehmer, der als pflegender Angehöriger anerkannt ist, Anspruch hat, wenn er einer als pflegebedürftig anerkannten Person kontinuierliche oder regelmäßige Hilfe und Unterstützung leistet.
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Wer kann die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Zunächst muss Ihr Arbeitnehmer als pflegender Angehöriger anerkannt sein für die Person, für die er den Urlaub nehmen möchte.
Zu diesem Zweck muss er einen Anerkennungsantrag mittels einer eidesstattlichen Erklärung bei seiner Krankenkasse einreichen, die darüber entscheidet, ob er als pflegender Angehöriger anerkannt wird oder nicht.
Welche Änderungen gibt es beim Status des pflegenden Angehörigen?
Seit dem 1. Juli 2026 ändern drei neue Maßnahmen den Status der pflegenden Angehörigen und haben direkte Auswirkungen auf die Pflegefreistellung:
- Die Anerkennungsdauer des Status wird auf zwei Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung verlängert.
- Eine Verlängerung um zwei Jahre kann ebenfalls beantragt werden, sofern der pflegende Angehörige und die unterstützte Person eidesstattlich erklären, dass sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
- Die Anerkennung des Status endet nicht mehr, wenn sich die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung aufhält: entweder ganztägig für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage oder teilstationär (das heißt, wenn sie mindestens einen Tag pro Woche oder dreißig Tage pro Jahr außerhalb dieser Einrichtung wohnt), unabhängig von der Dauer.
Wie kann Ihr Arbeitnehmer die Pflegefreistellung nehmen?
Wenn er die Pflegefreistellung in Anspruch nimmt, kann Ihr Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag ganz oder teilweise aussetzen.
Der Urlaub kann nämlich in einer der folgenden Formen genommen werden:
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Vollständige Aussetzung |
Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit |
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Was ändert sich seit dem 1. Juli 2026?
Um mehr Flexibilität und eine größere Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Pflegefreistellung zu bieten, gelten für ab diesem Datum gestellte Anträge neue Regeln.
Die Änderungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
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Vollständige Aussetzung |
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Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit |
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Reduzierung der Arbeitszeit um 1/5 |
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Wie muss Ihr Arbeitnehmer seinen Antrag stellen?
Wenn Ihr Arbeitnehmer die Pflegefreistellung nehmen möchte, muss er Sie schriftlich darum bitten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen Sie diesen Antrag mindestens 7 Tage vor Beginn der Aussetzung oder der Reduzierung der Arbeitszeit erhalten. Schließlich muss der Arbeitnehmer die Anerkennung der Krankenkasse seinem Antrag beifügen.
Ist die Pflegefreistellung bezahlt?
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer während dieses Urlaubs kein Gehalt zahlen. Er erhält eine Unterbrechungsentschädigung vom ONEM, deren Beträge hier eingesehen werden können. Diese Regelungen bleiben somit unverändert.
Inkrafttreten
Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Folglich gelten sie nur für Anträge, die Ihre Arbeitnehmer ab diesem Datum bei Ihnen als Arbeitgeber stellen.
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Quelle
- Gesetz vom 22. März 2026 über verschiedene Maßnahmen zugunsten pflegender Angehöriger, Belgisches Staatsblatt vom 1. April 2026.