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Nahe Angehörige: Auf dem Weg zu einem gestärkten Status und flexibleren Urlaubsmöglichkeiten

Die Bundesregierung plant Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger, darunter verlängerter und flexiblerer Urlaub sowie bessere Anerkennung ihres Status. Ziel ist es, den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist die Pflegefreistellung?

Die Pflegefreistellung ist ein thematischer Urlaub. Genauer gesagt handelt es sich um einen Urlaub, auf den Ihr Arbeitnehmer, der als pflegender Angehöriger anerkannt ist, Anspruch hat, wenn er einer als pflegebedürftig anerkannten Person kontinuierliche oder regelmäßige Hilfe und Unterstützung leistet.

Mehr erfahren: « Was ist die Pflegefreistellung? »

Wer kann die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?

Zunächst muss Ihr Arbeitnehmer als pflegender Angehöriger anerkannt sein für die Person, für die er den Urlaub nehmen möchte.

Zu diesem Zweck muss er einen Anerkennungsantrag mittels einer eidesstattlichen Erklärung bei seiner Krankenkasse einreichen, die darüber entscheidet, ob er als pflegender Angehöriger anerkannt wird oder nicht.

Welche Änderungen gibt es beim Status des pflegenden Angehörigen?

Seit dem 1. Juli 2026 ändern drei neue Maßnahmen den Status der pflegenden Angehörigen und haben direkte Auswirkungen auf die Pflegefreistellung:

  • Die Anerkennungsdauer des Status wird auf zwei Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung verlängert.
  • Eine Verlängerung um zwei Jahre kann ebenfalls beantragt werden, sofern der pflegende Angehörige und die unterstützte Person eidesstattlich erklären, dass sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
  • Die Anerkennung des Status endet nicht mehr, wenn sich die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung aufhält: entweder ganztägig für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage oder teilstationär (das heißt, wenn sie mindestens einen Tag pro Woche oder dreißig Tage pro Jahr außerhalb dieser Einrichtung wohnt), unabhängig von der Dauer.

Wie kann Ihr Arbeitnehmer die Pflegefreistellung nehmen?

Wenn er die Pflegefreistellung in Anspruch nimmt, kann Ihr Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag ganz oder teilweise aussetzen.

Der Urlaub kann nämlich in einer der folgenden Formen genommen werden:  

Vollständige Aussetzung

Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit
ODER um 1/5

  • Für Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer

  • Für eine maximale Dauer von 3 Monaten pro unterstützter Person

  • Die Aussetzung kann in Perioden von einem Monat oder einem Vielfachen davon aufgeteilt werden

  • Für eine maximale Gesamtdauer von 6 Monaten während der gesamten beruflichen Laufbahn

  • Nur für Vollzeitarbeitnehmer

  • Für eine maximale Dauer von 6 Monaten pro unterstützter Person

  • Die Reduzierung kann in Perioden von 2 Monaten oder einem Vielfachen davon aufgeteilt werden

  • Für eine maximale Gesamtdauer von 12 Monaten während der gesamten beruflichen Laufbahn

Was ändert sich seit dem 1. Juli 2026?

Um mehr Flexibilität und eine größere Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Pflegefreistellung zu bieten, gelten für ab diesem Datum gestellte Anträge neue Regeln.

Die Änderungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Vollständige Aussetzung

  • Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer können ihren Arbeitsvertrag pro unterstützter Person für eine maximale Dauer von 6 Monaten vollständig aussetzen.

  • Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie diese Aussetzung wöchentlich aufteilen.

Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit

  • Vollzeitarbeitnehmer können ihre Arbeitszeit pro unterstützter Person für eine maximale Dauer von 12 Monaten auf Teilzeit reduzieren.

  • Diese Reduzierung kann monatlich aufgeteilt werden, vorausgesetzt mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Reduzierung der Arbeitszeit um 1/5

  • Vollzeitarbeitnehmer können ihre Arbeitszeit um 1/5 reduzieren, für eine maximale Dauer von 30 Monaten während ihrer gesamten beruflichen Laufbahn und pro unterstützter Person.

Wie muss Ihr Arbeitnehmer seinen Antrag stellen?

Wenn Ihr Arbeitnehmer die Pflegefreistellung nehmen möchte, muss er Sie schriftlich darum bitten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, müssen Sie diesen Antrag mindestens 7 Tage vor Beginn der Aussetzung oder der Reduzierung der Arbeitszeit erhalten. Schließlich muss der Arbeitnehmer die Anerkennung der Krankenkasse seinem Antrag beifügen.

Mehr erfahren: « Wie muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Pflegefreistellung beim Arbeitgeber stellen? »

Ist die Pflegefreistellung bezahlt?

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer während dieses Urlaubs kein Gehalt zahlen. Er erhält eine Unterbrechungsentschädigung vom ONEM, deren Beträge hier eingesehen werden können. Diese Regelungen bleiben somit unverändert.

Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Folglich gelten sie nur für Anträge, die Ihre Arbeitnehmer ab diesem Datum bei Ihnen als Arbeitgeber stellen.

Was macht Securex für Sie?

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Ihr Legal Advisor hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie ihn unverzüglich per E-Mail unter myHR@securex.be.

Quelle