Wie ist der Stand der Dinge für das vereinfachte Verfahren?
Im Tarifvertrag Nr. 172 wird ein vereinfachtes Verfahren für die wirtschaftliche Arbeitslosigkeit Ihrer Angestellten festgelegt. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen als Arbeitgeber, Ihre Angestellten in wirtschaftliche Arbeitslosigkeit zu versetzen ohne Unternehmens-Tarifvertrag oder Unternehmensplan. Seit Beginn der Corona-Krise wurden verschiedene Tarifverträge abgeschlossen, um dieses vereinfachte Verfahren zu nutzen.
Die Laufzeit des letzten dieser Tarifverträge, Tarifvertrag Nr. 172 läuft jedoch am 30. Juni 2025 aus. Es kann jederzeit ein neuer Tarifvertrag von den Sozialpartnern innerhalb des Nationalen Arbeitsrates (NAR) abgeschlossen werden. Derzeit ist es jedoch sehr unsicher, ob die Sozialpartner, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, rechtzeitig einen neuen Tarifvertrag abschließen werden.
Damit würde etwas mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Krise das vereinfachte Verfahren zur Beantragung von wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten enden.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Das vereinfachte Verfahren könnte weiterhin verlängert werden. Die Einführung von wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten über einen Unternehmens-Tarifvertrag oder einen Unternehmensplan benötigt jedoch etwas Zeit.
Als Arbeitgeber trifft es sich daher am besten, wenn Sie Vorkehrungen treffen und jetzt bereits die notwendigen Schritte unternehmen, um die wirtschaftliche Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten ab dem 1. Juli 2025 fortzusetzen. Denn es ist nicht möglich, noch schnell einen Antrag auf Basis des Tarifvertrags Nr. 172 einzureichen, um auch den Zeitraum nach dem 30. Juni abzudecken. Wenn das vereinfachte Verfahren nicht verlängert wird, können Sie nach dem 30. Juni 2025 keinen Anspruch mehr auf wirtschaftliche Arbeitslosigkeit über das vereinfachte Verfahren für Ihre Angestellten geltend machen. Dies gilt auch, wenn Sie bis zum 30. Juni 2025 bereits wirtschaftliche Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten in Anspruch genommen haben.
Unser Tipp
Planen Sie, ab dem 1. Juli 2025 weiterhin auf wirtschaftliche Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten angewiesen zu sein? Schließen Sie dann so schnell wie möglich einen Unternehmens-Tarifvertrag ab oder reichen Sie so schnell wie möglich einen Unternehmensplan ein.
Was tut Securex für Sie ?
Benötigen Sie weitere Informationen zur wirtschaftlichen Arbeitslosigkeit für Ihre Angestellten? Dann können Sie dafür in unserem Dossier auf Lex4You nachsehen.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung des Unternehmens-Tarifvertrags oder des Unternehmensplans? Dann können Sie sich an unsere Securex-Juristen unter myHR@securex.be wenden.
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