Steuerbefreiung als Kompensation
Am 1. Juli 2023 wurde eine Steuerbefreiung eingeführt, um die Erhöhung des Mindestlohns für Gelegenheitsarbeiter in der Obst- und Gemüseproduktion (PC 145.050 und 145.060) zu kompensieren. Diese Befreiung betrug 1,27 Euro pro geleistete Stunde (Betrag für das Einkommensjahr 2025).
Die Maßnahme wurde zunächst vorübergehend bis Ende Dezember 2023 eingeführt und soll anschließend ab dem 1. Januar 2024 dauerhaft verlängert werden.
Nicht-Einhaltung der Meldung der Maßnahme bei Europa
Während die vorübergehende Maßnahme für Zeitarbeitsfirmen galt, war die permanente Maßnahme (seit dem 1. Januar 2024) nur für Arbeitnehmer anwendbar, die direkt von Obst- und Gemüseunternehmen beschäftigt wurden.
Der Zeitarbeitssektor focht die Steuerbefreiung vor dem Verfassungsgericht an. Das Gericht gab dem Interimsektor recht, begründete jedoch seine Entscheidung damit, dass die Gewährung eines steuerlichen Vorteils an einen bestimmten Sektor Staatsbeihilfe darstellt. Diese Maßnahme musste bei der Europäischen Kommission angemeldet werden, was nicht geschehen ist. Folglich wurde die Steuerbefreiung mit rückwirkender Kraft bis zum 1. Januar 2024 aufgehoben.
Was tut Securex für dich?
Wird diese Steuerbefreiung in deinem Unternehmen angewendet? Securex wird daher ab sofort die Berechnung dieses Vorteils einstellen.
Was ist mit der Vergangenheit?
Der FÖD Finanzen teilt mit, dass die Befreiungen an das Finanzamt zurückgezahlt werden müssen. Zu diesem Zweck wird die Allgemeine Steuerverwaltung in Kürze alle betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich kontaktieren, um weitere Informationen über die praktischen Modalitäten dieser Rückzahlung bereitzustellen.
Quelle
- Verfassungsgericht Nr. 86/2025 vom 12. Juni 2025