Neuer Betrag der Kilometervergütung
Als Arbeitgeber kannst du eine pauschale Kilometervergütung an deine Arbeitnehmer gewähren, die für berufliche Fahrten ihr eigenes Auto, Motorrad oder Moped nutzen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein niedrigerer Betrag für die Sektoren und Unternehmen gelten, die die vierteljährliche Indexierung verfolgen. Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2025 beträgt die pauschale Kilometervergütung 0,4309 Euro pro Kilometer, zuvor war dies 0,4320 Euro pro Kilometer.
Neuer Betrag für das Laden zu Hause
Wenn deine Arbeitnehmer ihr elektrisches Firmenfahrzeug zu Hause aufladen, kannst du die Stromkosten erstatten, ohne dass dies einen zusätzlichen Vorteil bietet. Die pauschalen Tarife, die die CREG verwendet, um die tatsächlichen Stromkosten für das dritte Quartal 2025 zu berechnen, wurden veröffentlicht. Diese Beträge steigen im dritten Quartal 2025.
Mehr lesen: "Höhere Pauschale für das Laden zu Hause im Q3 2025"
Sektorales Pensionsplan für SEFOCAM-Sektoren
Ab dem 1. Juli 2025 wird im Ergänzenden Paritätischen Ausschuss für Angestellte (PC 200) ein sektorales ergänzendes Pensionsplan für die Angestellten eingeführt, die in den sogenannten 'Sefocam-Sektoren' (Garagebetrieb (PC 112) – Karosseriebau (PSC 149.02) – Edelmetalle (PSC 149.03) – Metallhandel (PSC 149.04) und Rückgewinnung von Metallen (PSC 142.01) tätig sind.
Mehr lesen: "Ergänzendes Pensionsplan in den Sefocam-Sektoren ab dem 1. Juli 2025"
Relaunch Überstunden
Vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 konntest du erneut auf 120 jährliche Relaunch-Überstunden zurückgreifen. Gleichzeitig wurde das erhöhte Maximum von 180 steuerlich begünstigten Überstunden bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
Derzeit wird eine Gesetzgebung vorbereitet, die beide Maßnahmen in ihrer aktuellen Form bis zum 31. Dezember 2025 verlängern wird. Vorläufig ist jedoch nur von einer Verlängerung dieser Überstunden die Rede, nicht von einer Erweiterung. Deine Arbeitnehmer können im Jahr 2025 also maximal 120 Relaunch-Stunden leisten.
Mehr lesen: "Verlängerung der Relaunch-Stunden und der steuerlich begünstigten Überstunden"
Mehr lesen: "Überstunden: Erweiterung und permanente Regelungen stehen bevor"
Achtung: Diese Maßnahmen sind in einem Änderungsantrag zum Programmgesetz enthalten, der noch im Parlament behandelt wird. Sie treten erst nach Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Securex hält dich selbstverständlich über die weitere Entwicklung dieser Maßnahme auf dem Laufenden.
21. Juli ist ein gesetzlicher Feiertag, 11. Juli nicht
Am 21. Juli feiern wir unseren Nationalfeiertag. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf zehn gesetzliche Feiertage pro Jahr. An diesen Tagen ist es grundsätzlich nicht erlaubt zu arbeiten. Bitte beachte, dass diese Feiertage verpflichtend sind und dass die Sozialinspektion dies kontrolliert.
Unser Tipp: An diesem Tag sind auch die Banken geschlossen. Du kannst dann keine Bankgeschäfte tätigen. An diesen Tagen sind also auch keine elektronischen Zahlungen der Löhne möglich. Bitte berücksichtige dies bei der Übermittlung der Leistungen.
Und obwohl der 11. Juli (Feiertag der flämischen Gemeinschaft) kein gesetzlicher Feiertag ist, sind die Banken in Flandern an diesem Tag ebenfalls geschlossen.
Was tut Securex für dich?
Jedes Quartal organisieren wir ein Webinar zu sozialen Aktualitäten. In diesem Webinar besprechen wir die Neuigkeiten, die du auf keinen Fall verpassen solltest. Denke dabei an die Umsetzung des Regierungsabkommens. Mehr lesen: Schulung soziale Aktualitäten.