Die vier wichtigsten Gesellschaftsformen in Kürze:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Genossenschaft (Gen.)
- Gesellschaft des allgemeinen Rechts
- Juristische Personen mit unbeschränkter Haftung
Es gibt auch noch einige andere Gesellschaftsformen, die sich jedoch alle von den fünf oben genannten Grundformen ableiten. Eine weiterführende Übersicht finden Sie unter 'Gesellschaftsformen'.
Gesellschaft oder Einzelunternehmen?
Unternehmer treffen ständig Entscheidungen. Warum sollten Sie zum Beispiel überhaup eine Gesellschaft gründen und nicht ein Einzelunternehmen?
Eine Gesellschaft ist der Unternehmenstyp schlechthin für jemanden, der nur beschränkt haftbar sein und weniger finanzielle Risiken eingehen möchte. Ein Einzelunternehmen hingegen ist nach wie vor der einfachste Weg, um in die Selbständigkeit zu starten. Allerdings gibt es einen Haken: Bei einem Einzelunternehmen sind Sie immer persönlich haftbar. Ihr gesamtes Privatvermögen, wie z.B. Ihr Haus, könnte zur Begleichung eventueller Schulden beschlagnahmt werden, falls etwas schief geht. Deshalb ist es für viele beginnende Unternehmer nach wie vor ratsam, eine Gesellschaft zu gründen.
Die folgenden Schlüsselfragen können Ihnen Anhaltspunkte geben:
- Wie viel persönliche Haftung können oder wollen Sie übernehmen?
- Welche unternehmerischen Risiken werden Sie eingehen?
- Werden Sie auf externe Investoren setzen?
- Planen Sie Mitgeschäftsführer oder die Einstellung von Mitarbeitern?
- Was sind Ihre langfristigen Geschäftspläne?
Reformiertes Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht wurde 2019 vereinfacht. Seither gibt es nur noch fünf Arten von Gesellschaften, was vieles erleichtert. Wenn Sie jetzt Ihr Unternehmen gründen, gilt automatisch das neue System. So wurde die ehemalige PGmbH zu einer GmbH. Es gibt zwar noch einige untergeordnete Gesellschaftsformen, aber sie gelten vom Gesetz her alle als eine Variante einer der Grundformen.
Vor- und Nachteile einer Gesellschaft
Vorteile
- Beschränkte persönliche Haftung
- Interessanter Steuerstatus
- Gemeinsam mit Partnern und Co-Investoren unternehmen
- Geringere persönliche finanzielle Risiken
Nachteile
- Komplexere Gründungsverfahren als Einzelunternehmen
- Buchhaltung und administrative Verpflichtungen
- Formale Verfahren für viele Geschäftsentscheidungen (z.B. in Aktionärsversammlungen)
Nachstehend finden Sie die Vor- und Nachteile nach Gesellschaftsform aufgeschlüsselt.
Unterschied zwischen GmbH und AG erklärt
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ersetzt die frühere Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (PGmbH). Sie ist die häufigste Gesellschaftsform für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Die GmbH wird gerne wegen ihrer transparenten Satzung gewählt, die durch Optionen für zusätzliche Flexibilität ergänzt werden kann.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist kein Mindestkapital erforderlich - allerdings müssen Sie über ein ausreichendes Startkapital verfügen und dies in einem obligatorisch zu erstellenden Finanzplan nachweisen können. Darüber hinaus hat die GmbH eine eigene freie Gesellschafterstruktur, die es Ihnen ermöglicht, auch andere in Ihre Firma einzubinden. Letzteres ist nicht obligatorisch: Sie können auch allein eine GmbH gründen. Für die Gründung einer GmbH müssen Sie zum Notar.
Aktiengesellschaft
Die AG oder Aktiengesellschaft ist normalerweise die Rechtsform für größere Unternehmen. Übrigens können Sie mit einer AG später auch an die Börse gehen. Eine AG ist darauf ausgerichtet, viel Investorenkapital zu versammeln. Die Aktienanteile an einer AG sind leicht zu übertragen - zum Beispiel durch anonyme Geldgeber. Das Startkapital für die Gründung einer AG ist hoch: das Mindestkapital für die Gründung beträgt 61.500 Euro.
Zur Gründung ist ein Finanzplan vorgeschrieben, und Sie müssen auch einen Termin mit dem Notar vereinbaren. Die rechtliche Struktur einer AG ist komplexer als die einer GmbH. Eine Aktiengesellschaft braucht nämlich einen Verwaltungsrat. Die AG ist also für diejenigen richtig, die sofort hoch hinauswollen und mit viel Kapital rechnen.
Kooperativ unternehmen mit einer Genossenschaf
Das Wesen der Genossenschaft oder Kooperative steht schon im Namen. Die Genossenschaft ist ein soziales Unternehmen. Der Zweck einer Genossenschaft ist nicht Gewinnstreben, sondern die Verfolgung eines gemeinsamen Ziels der beteiligten Mitglieder oder Teilhaber. Denken Sie an einen genossenschaftlichen Supermarkt oder eine Genossenschaft für den gruppierten Kauf von Energie.
Ein genossenschaftliches Unternehmen benötigt mindestens drei Gründer. Jedes Mitglied muss einen finanziellen Beitrag leisten, der aber auch symbolischer Art und gering sein kann. Als Gesellschafter einer Genossenschaft ist Ihr Risiko auf die Höhe der Summe beschränkt, die Sie eingebracht haben.
Unter der früheren Gesetzgebung war die Genossenschaft eine beliebte Alternative für Organisationen, die in Wirklichkeit keinen sozialen Charakter hatten und eher gewinnorientiert waren. Inzwischen wurden die Kriterien verschärft, und die genossenschaftliche Option besteht nur noch für diejenigen, die wirklich ein soziales Ziel verfolgen.
Genossenschaften mit gesellschaftsrelevanten Zielen kommen auch für eine besondere staatliche Anerkennung in Frage. Ein sogenanntes soziales Unternehmen kann mit zusätzlichen Vorteilen wie z.B. Steuererleichterungen rechnen.
Gesellschaft des allgemeinen Rechts - Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit
Die Gesellschaft des allgemeinen Rechts ist ein interessanter Außenseiter in der Welt des Gesellschaftsrechts. Sie ist nämlich die einzige Gesellschaftsform, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Das bedeutet, dass eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts keinen Vermögensbesitz oder Schulden haben und nicht vor Gericht auftreten kann. Die Ausnahmen, die diese Regel bestätigen, sind die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Seit der Gesetzesreform von 2019 gelten sie beide als Gesellschaft des allgemeinen Rechts mit Rechtspersönlichkeit.
Wozu genau dient eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts? Es handelt sich um eine Gesellschaftsform mit wenigen Regeln. Die spezifischen Vereinbarungen werden einfach in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten. Im Prinzip wird eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts von mindestens zwei Personen oder Gesellschaftern gegründet, die einen Beitrag (finanziell oder in anderer Form) leisten, um gemeinsam ihr Vermögen zu vermehren. In der Praxis wird ein solcher Gesellschaftsvertrag in der Wirtschaftswelt oft in landwirtschaftlichen Betrieben verwendet. Die Gesellschaft des allgemeinen Rechts ist auch aus einem anderen Blickwinkel interessant: Sie wird häufig für die Nachlassplanung und internationale Steueroptimierung von Familienvermögen genutzt.
OHG und KoGe - Juristische Personen mit unbeschränkter Haftung
Seit der Reform des Gesellschaftskodex im Jahr 2019 sind auch die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KoGe) Gesellschaften des allgemeinen Rechts . Diese wiederum leiten sich aus früheren ähnlichen Unternehmensformen ab. Sowohl die OHG als auch die KoGe sind also Gesellschaften des allgemeinen Rechts, haben jedoch beide eine Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie rechts- und geschäftsfähig sind, Verträge abschließen und Schulden machen können.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die offene Handelsgesellschaft oder OHG ist eine sehr einfache Gesellschaftsform, die nur wenige Verwaltungsformalitäten erfordert und auch kein Startkapital benötigt. Eine OHG gründen Sie mit mindestens zwei Personen. Anteile können relativ leicht übertragen werden, aber nur, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Ein wichtiger Aspekt der OHG: Alle Gesellschafter haften gegenseitig mit ihrem Privatvermögen. Dies bedeutet, dass schlechtes Management durch einen Mitgesellschafter dazu führen kann, dass der Fiskus auch bei Ihnen anklopft.
Kommanditgesellschaft (KoGe)
Die Kommanditgesellschaft oder KoGe wiederum ist eine Gesellschaft des allgemeinen Rechts, die dafür sorgt, dass Sie Ihr Startkapital von Gesellschaftern zur Verfügung gestellt bekommen können, während Sie als Unternehmer die Kontrolle über Ihr Unternehmen behalten. In diesem Fall sind Sie der Gesellschafter-Geschäftsführer, während die anderen Gesellschafter sogenannte stille Gesellschafter oder Kommanditisten sind. Diese haben kein Mitspracherecht bei Ihren Geschäftsvorgängen, leisten aber einen finanziellen Beitrag.