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Was bringt der Monat April im Bereich HR?

Im April ist das Wetter wieder sehr wechselhaft. Die strahlende Sonne wechselt plötzlich zu einem heftigen Regenschauer. Sonnenstrahlen und Schauer wechseln sich ab. Aber auch im Bereich HR bringt der Monat April einige Änderungen mit sich.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Änderungen bei den RSVZ-Ermäßigungen

Ab dem 1. April 2026 werden verschiedene Zielgruppenermäßigungen abgeschafft oder angepasst. Einige Unterstützungsmaßnahmen entfallen, andere werden verschärft.
Die auffälligste Maßnahme betrifft die Zielgruppenermäßigung „erste Einstellung“. Ab dem 1. April 2026 wird dieser Rabatt auf maximal 2.000 Euro pro Quartal begrenzt. Die Ermäßigung wird jedoch weiterhin zeitlich unbegrenzt gewährt.

Dieser Gesetzentwurf muss noch besprochen und abgestimmt werden. Das Datum 1. April kann sich daher noch verschieben. Sobald alles endgültig ist, lesen Sie es auf Lex4You.

Mehr lesen: „RSVZ-Zielgruppenermäßigungen: verschiedene Unterstützungsmaßnahmen entfallen oder ändern sich“

Mehr lesen: „Welche Änderungen gibt es bei den ersten Einstellungen?“

Ausweitung der freiwilligen Überstunden

Ab dem 1. April 2026 wird das System der freiwilligen Überstunden ausgeweitet. Arbeitnehmer können bis zu 360 freiwillige Überstunden pro Jahr leisten. Im Gastgewerbe wird diese Anzahl sogar auf 450 Stunden erhöht. Diese Maßnahme wurde jedoch noch nicht offiziell im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Mehr lesen: „Ausweitung der freiwilligen Überstunden auf 360 Stunden pro Jahr“

Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2026 das steuerliche Begünstigungsregime für 180 Überstunden pro Jahr unbefristet. Für diese Stunden (für die Sie einen Überstundenzuschlag zahlen) genießen Sie eine Befreiung von der Abführung der Lohnsteuer, und Ihre Arbeitnehmer erhalten eine Steuerermäßigung auf diesen Zuschlag.

Mehr lesen: „Überstunden: Ausweitung und permanente Regime in Aussicht“

Diese verschiedenen Gesetzentwürfe müssen noch besprochen und abgestimmt werden. Sobald sie endgültig sind, lesen Sie es auf Lex4You.

Das GGMMI wird erhöht

Am 1. April 2026 wird das garantierte durchschnittliche Mindestmonatseinkommen um 35,7 Euro erhöht. Das GGMMI, das derzeit 2.154,11 Euro (Betrag Januar 2026) beträgt, wird nun auf 2.189,81 Euro angehoben.

Mehr lesen: „Pressemitteilung NAR Anpassung GGMMI“

Neue Pauschale für das Laden von elektrischen Firmenwagen zu Hause

Die steuerlichen und sozialen Verwaltungen akzeptieren vorübergehend eine Rückerstattung der Stromkosten zu einem bestimmten Tarif der CREG. Die Beträge für das zweite Quartal 2026 sind nun bekannt.
Maximale pauschale CREG-Rückerstattungstarife, gültig (vorbehaltlich) für den Zeitraum April – Juni 2026, sind:

  • Flandern: 0,3191 € / kWh
  • Brüssel: 0,3555 € / kWh
  • Wallonien: 0,3637 € / kWh

Mehr lesen: „Höhere Pauschale für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause im 2. Quartal 2026“

Banken an Ostern geschlossen

Jedes Jahr schließen die Banken an bestimmten Tagen. An diesen Tagen können keine Bankgeschäfte getätigt werden. Daher sind an diesen Daten auch keine elektronischen Lohnzahlungen möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Übermittlung der Arbeitsleistungen.
An Ostern sind die Banken an folgenden Tagen geschlossen:

  • Freitag, 3. April – Karfreitag (zugunsten Samstag, 15. August 2026)
  • Montag, 6. April – Ostermontag

Mehr lesen: „Wann schließen die Banken im Jahr 2026?“

Lohnbonusplan: Die Frist naht.

Der  Lohnbonus ist eine steuerlich und sozial vorteilhafte alternative Vergütung.
Mit einem Lohnbonus (der nicht-wiederkehrenden leistungsbezogenen Prämie – Kollektivarbeitsvertrag 90) belohnen Sie Arbeitnehmer kollektiv für spezifisch erbrachte Leistungen.
Die Lohnbonuspläne, deren Bezugszeitraum dem Kalenderjahr 2026 entspricht, müssen spätestens am 30. April 2026 bei der Föderalen Öffentlichen Dienststelle für Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (FÖD BASK) eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Akte.

Mehr lesen: „Frist für die Einreichung von Bonusplänen für das Jahr 2026 | Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung - Arbeit und Soziale Konzertierung“

Führen Sie ab dem 1. Januar 2026 einen Lohnbonus über eine Beitrittsakte ein, müssen Sie den Plan zwingend elektronisch über bonusplannen.be einreichen. Die Maßnahme ist Teil des Kollektivarbeitsvertrags Nr. 90 und soll das Verfahren beschleunigen sowie Fehler reduzieren.

Möchten Sie Ihren Arbeitnehmern einen Lohnbonus gewähren? Kontaktieren Sie dann consultinglegal@securex.be.