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Überstunden: Eine Verlängerung bis zum 31. März 2026 wird in Betracht gezogen.

Die Bundesregierung plant, die Regelung für Anreizstunden bis zum 31. März 2026 zu verlängern. Diese Maßnahme, die im Gesetzgebungsverfahren ist, erlaubt Arbeitgebern, weiterhin 120 freiwillige Überstunden netto ohne Sozialbeiträge und Steuern zu nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie die Details.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist das System der Auffrischungsstunden?

Die Auffrischungsstunden sind ein spezifisches System von Überstunden, das im Rahmen der wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen eingeführt wurde. Sie ermöglichen es einem Arbeitnehmer, mit seiner schriftlichen Zustimmung, bis zu 120 Überstunden zu leisten, die:

  • Nicht den ONSS-Beiträgen unterliegen
  • Nicht besteuert werden
  • Keinen Zusatzlohn zur Folge haben
  • Keinen ausgleichenden Urlaub zur Folge haben
  • Nicht für die interne Grenze von 143 Stunden zählen.

Dieses System unterscheidet sich von dem klassischen Kontingent der freiwilligen Überstunden.

Was plant die Regierung für 2026?

Ein Gesetzesentwurf, der im Parlament eingereicht wurde, sieht vor, die Anwendung des Systems der Auffrischungsstunden über den 31. Dezember 2025 hinaus zu verlängern, für einen zusätzlichen Zeitraum bis zum 31. März 2026.

Wenn die Verlängerung angenommen wird, werden die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2026 geleisteten Auffrischungsstunden nicht ohne Folgen für die Zukunft bleiben.

Tatsächlich sieht ab dem 1. April 2026 ein neues strukturelles System vor, das dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, bis zu 240 freiwillige Überstunden brutto-netto zu bezahlen.

Was bedeutet das konkret für Sie als Arbeitgeber?

Vorbehaltlich der endgültigen Annahme der Texte bedeutet dies, dass:

  • Sie weiterhin bis zu 120 Auffrischungsstunden bis zum 31. März 2026 einschließlich nutzen können
  • Eine separate schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer für diesen spezifischen Zeitraum getroffen werden muss
  • Die 120 Auffrischungsstunden:
    • Zu dem gesetzlichen Basis-Kontingent der ordentlichen freiwilligen Überstunden hinzukommen
    • Vor dem Aufbrauchen des Basis-Kontingents genutzt werden können
    • Ein kombiniertes Maximum von 220 freiwilligen Überstunden ermöglichen

Inkrafttreten?

Die Verlängerung der Auffrischungsstunden bis zum 31. März 2026 ist in einem Gesetzesentwurf vorgesehen. Wir werden Sie auf Lex4You informieren, sobald die offizielle Veröffentlichung erfolgt ist.

Was tut Securex für Sie?

Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zögern Sie nicht, Ihren Rechtsberater per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren

Um mehr über die Auffrischungsstunden zu erfahren, konsultieren Sie unser Blatt « Auffrischungsstunde ».

Quelle