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Teamarbeit: Ein Balanceakt zwischen steuerlicher Toleranz und administrativer Schwere

Die Variante der Teamarbeit wurde im Frühjahr 2024 eingeführt. Dieses Regime ermöglicht es Arbeitgebern, deren Teams in Bezug auf Umfang variieren, von der Steuerbefreiung für Teamarbeit zu profitieren. Ein kürzlich veröffentlichtes Rundschreiben bringt Klarstellungen, die die Rechtssicherheit verbessern, jedoch die Verwaltungsbelastung erhöhen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Warum gibt es die Variante "Teamarbeit bis"?

Um von den steuerlichen Vorteilen der Teamarbeit zu profitieren, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass die aufeinanderfolgenden Teams die gleiche Arbeit in Bezug auf den Umfang leisten müssen. Lange Zeit herrschte Unklarheit über die genaue Bedeutung dieses Kriteriums.

In einem Urteil vom 8. Februar 2024 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, die Steuerbefreiung für Teamarbeit nur auf Unternehmen anzuwenden, in denen die Teams eine identische Arbeit in Bezug auf den Umfang leisten.

Als Reaktion auf dieses Urteil hat der Gesetzgeber im Mai 2024 das Regime "Teamarbeit bis" eingeführt. Ziel war es, Unternehmen, in denen der Umfang der Arbeit der aufeinanderfolgenden Teams nicht immer gleich ist, zu verhindern, dass sie die Steuerbefreiung vollständig verlieren.

Das Regime "bis" sieht daher einen Korrekturfaktor vor, der je nach Umfangsunterschied zwischen den aufeinanderfolgenden Teams variiert. Je größer der Unterschied, desto geringer wird die Befreiung.

Erfahren Sie mehr: «Regelung 'Teamarbeit bis' für mehr Rechtssicherheit»

Auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit

Obwohl das Regime « Teamarbeit bis » darauf abzielt, die Rechtssicherheit zu verbessern, bleibt es dennoch Quelle zahlreicher praktischer und rechtlicher Fragen.

Das SPF Finanzen hat kürzlich ein Rundschreiben veröffentlicht, das endlich Klärungen zur Anwendung dieses Regimes bietet, insbesondere für die Zeitarbeit und die kontinuierliche Arbeit.

Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Neuerungen des Rundschreibens vom 30. Juli 2025 ein.

Administrative Toleranz von maximal 10 % Abweichung

Präzisierungen zur Begrifflichkeit "Umfang"

Obwohl das neue Rundschreiben immer noch keine konkrete Definition des Begriffs "Umfang" liefert, bietet es einige Ansätze, um dessen Tragweite zu bewerten.

Laut dem Rundschreiben sollte der Umfang grundsätzlich auf Basis der Produktion (Output) des Teams gemessen werden. In Fällen, in denen diese Messung nicht möglich ist, akzeptiert die Steuerbehörde jedoch, dass andere Elemente berücksichtigt werden, wie die Anzahl der Mitglieder der Teams (ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten) oder die geleisteten Stunden.

Die Einführung der Variante "bis" sollte nicht zu einer starren Auslegung der Befreiung für die klassische Teamarbeit führen. Die Absicht des Gesetzgebers war es nie, eine perfekt identische Arbeitsmenge zwischen den aufeinanderfolgenden Teams zu verlangen. Eine punktuelle Abweichung, die beispielsweise durch die Abwesenheit eines Arbeitnehmers (wegen Krankheit) oder aufgrund eines mechanischen Defekts verursacht wird, sollte nicht automatisch zur Anwendung der Variante "bis" führen. Eine gewisse Flexibilität ist daher notwendig bei der Bewertung dieser Bedingung, insbesondere im Falle von ereignisbedingten Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers liegen.

Toleranz von 10%

In diesem Zusammenhang erlaubt das Rundschreiben eine maximale Abweichung von 10 % im Umfang der Arbeit zwischen den aufeinanderfolgenden Teams. Dieser Prozentsatz muss jeden Tag und für jedes Team-System auf Basis der folgenden Formel berechnet werden:

\(\large { \textsf{ Anzahl der Mitglieder des } \textbf{größten} \textsf{ Teams } – \textsf{ Anzahl der Mitglieder des } \textbf{kleinsten} \textsf{ Teams } \over \textsf{Anzahl der Mitglieder des } \textbf{größten} \textsf{ Teams } }\)

Wenn die Abweichung innerhalb dieser 10 %-Marge an jedem Arbeitstag des Monats bleibt, kann der Arbeitgeber die Befreiung für die « klassische » Teamarbeit für diesen Monat anwenden.

Eine Abweichung von mehr als 10% wird nicht toleriert, es sei denn, sie resultiert aus Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers liegen (Krankheit, außergewöhnlicher Urlaub, Unfall,…).

Um zu wissen, ob die klassische Variante oder die Variante "bis" anzuwenden ist, ist es wichtig, die Absicht des Arbeitgebers zu kennen. Diese Absicht geht aus der Arbeitsplanung hervor.

Mehr Infos: «Wenden Sie die richtige Variante der Teamarbeit an und vermeiden Sie Bußgelder»

Klassisches Regime oder Variante "bis"?

Wahl des Arbeitgebers

Das klassische Regime für die Teamarbeit und die Variante "bis" koexistieren weiterhin. Als Arbeitgeber müssen Sie jeden Monat das anzuwendende Befreiungsregime wählen.

Wenn Ihr Unternehmen mehrere Team-Systeme hat, müssen Sie jeden Monat und für jedes System bestimmen, ob es unter das klassische Regime oder die Variante "bis" fällt. Das anwendbare Regime kann daher von Monat zu Monat und von einem Team-System zum anderen abweichen.

Ein und dasselbe Unternehmen kann somit gleichzeitig beide Regime anwenden, vorausgesetzt, dass die Norm des Dritten für jedes Regime separat berechnet wird.

Es ist in der Tat nicht möglich, die Leistungen mehrerer Arten von Befreiungen für denselben Monat bei der Bestimmung der Norm des Dritten zu kumulieren.

Dieses Prinzip kennt jedoch eine Ausnahme. Die Stunden, die in einem System der klassischen Teamarbeit und in einem System der klassischen kontinuierlichen Arbeit geleistet worden wären, können gemeinsam für die Berechnung der Norm des Dritten erfasst werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer in der Variante "bis" in diesen beiden Regimen gearbeitet hat.

Schließlich, im Falle, dass die Bedingung der Norm des Dritten von einem Arbeitnehmer in zwei Regimen für denselben Monat erreicht wird, kann die Befreiung nicht für beide Regime angewendet werden.

Sie können in der Tat nur ein einziges Regime für den betreffenden Monat anwenden, da die Vergütung eines Arbeitnehmers nur in einem einzigen Typ von Befreiung für denselben Monat berücksichtigt werden kann.

Unser Rat: Achten Sie auf die Einhaltung der Anwendungsbedingungen der Befreiung

Das Arbeitsregime muss mehrere Bedingungen erfüllen, um von der Steuerbehörde als Teamarbeit anerkannt zu werden.

Mehr Infos: «Was ist Teamarbeit, die Teamprämie/Nachtprämie, Nachtarbeit und kontinuierliche Arbeit?»

Konkrete bedeutet dies, dass Sie jeden Monat für jedes System der Teamarbeit bewerten müssen, ob es weiterhin die Bedingungen der klassischen Teamarbeit erfüllt.

Achten Sie auch darauf, die Bewertung des Arbeitsumfangs zu dokumentieren.

In diesem Zusammenhang erinnert das Rundschreiben daran, dass die Praxis, ein Team künstlich zu teilen, nur um die Anwendungsbedingungen der Befreiung zu erfüllen, nicht erlaubt ist.

Möglichkeit, die Variante "bis" auf klassische Systeme anzuwenden

Als Arbeitgeber können Sie somit das klassische Regime der Teamarbeit auf Systeme anwenden, die der Definition der klassischen Teamarbeit entsprechen, und die Variante "bis" auf andere Systeme.

Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Variante "bis" auf alle Ihre Team-Systeme anzuwenden, einschließlich derjenigen, die unter das klassische Regime fallen. Diese Option kann insbesondere interessant sein, wenn einige Ihrer Arbeitnehmer zwischen verschiedenen Regimen wechseln.

Diese Alternative wird durch ein konkretes Beispiel im Rundschreiben vom 30. Juli 2025 veranschaulicht (siehe unten im « Quelle » den Link zu diesem Rundschreiben).

Integrieren oder ausschließen des Nachtschichtteams?

Stellen Sie sich vor, in Ihrem Unternehmen wird die Arbeit in einem System von 3 aufeinanderfolgenden Teams organisiert: dem morgendlichen Team, dem abends Team und dem nachts Team. Wenn diese Teams eine Arbeit mit demselben Ziel leisten, aber der Umfang der Arbeit unterschiedlich ist, müssen Sie als Arbeitgeber jeden Monat entscheiden, ob:

  • Sie das Nachtschichtteam integrieren in das Teamarbeitssystem
  • Sie das Nachtschichtteam ausschließen aus dem Teamarbeitssystem

Integrieren Sie das Nachtschichtteam in das Teamarbeitssystem?

In diesem Fall können Sie die Befreiung für die Teamarbeit bis auf die förderfähigen Vergütungen der Arbeitnehmer der drei Teams anwenden (vorausgesetzt, alle anderen Bedingungen sind erfüllt).

Der Korrekturfaktor muss dann unter Berücksichtigung des Umfangs der von den drei Teams geleisteten Arbeit berechnet werden.

Schließen Sie das Nachtschichtteam aus dem Teamarbeitssystem aus?

In diesem Fall können Sie die Befreiung für die Teamarbeit bis nur auf die förderfähigen Vergütungen der Arbeitnehmer der Morgen- und Abendteams anwenden (vorausgesetzt, alle anderen Bedingungen sind selbstverständlich erfüllt). Sie müssen dann den Korrekturfaktor berechnen, ohne das Nachtschichtteam zu berücksichtigen.

Darüber hinaus können Sie die Befreiung für die Nachtarbeit auf die Arbeitnehmer des Nachtschichtteams anwenden, für die die Norm des Dritten erfüllt ist.

Diese Wahlfreiheit hat jedoch Grenzen, die im Rundschreiben veranschaulicht werden.

Wie berechnet man den Betrag der Befreiung?

Das Rundschreiben liefert auch Präzisierungen zur konkreten Berechnung der Befreiung.

Ein einziger Korrekturfaktor für das gesamte Unternehmen

Arbeitgeber, die die Variante "bis" verwenden, müssen die Befreiung proportional reduzieren, wenn die Differenz im Umfang der Arbeit zwischen aufeinanderfolgenden Teams zunimmt. Je größer der Unterschied, desto geringer wird die Befreiung.

Mehr Infos zu den 4 Schritten dieser Berechnung: «Regelung 'Teamarbeit bis' für mehr Rechtssicherheit»

Das Rundschreiben bestätigt das Prinzip, dass ein einziger Faktor pro Monat für das gesamte Unternehmen berechnet werden muss. Dieser Faktor gilt dann für alle Systeme, die unter die Variante "bis" fallen, einschließlich der Systeme der kontinuierlichen Arbeit bis.

In anderen Worten, es ist nicht möglich, den Prozentsatz der Abweichung auf der Ebene einer Abteilung oder einer Produktionslinie zu berechnen.

In der Praxis kann die Einhaltung dieser Bedingung jedoch schwierig sein (insbesondere für Unternehmen mit mehreren Standorten).

Doppelte Anwendung des Korrekturfaktors

Darüber hinaus erinnert das Rundschreiben daran, dass in der Variante "bis" der Korrekturfaktor sowohl auf :

  • den Prozentsatz von 22,8 % oder 25 % der relevanten Vergütungen
  • als auch auf den einbehaltenen Betrag des Steuervorabzugs auf diese Vergütungen

Die Steuerbefreiung muss dann auf den niedrigeren dieser beiden Beträge beschränkt werden.

Beispiel

Die gesamten steuerpflichtigen Vergütungen belaufen sich auf 4 500 Euro, der Steuervorabzug auf 605 Euro und der Korrekturfaktor auf 15 %.

Gesamte steuerpflichtige Vergütungen

4 500 Euro

Steuerbefreiung von 22,8 %

1 026 Euro

Korrekturfaktor von 15 % auf den Betrag der Steuerbefreiung

872,1 Euro

Steuervorabzug

605 Euro

Korrekturfaktor von 15 % auf den Betrag des Steuervorabzugs

514,25 Euro

Endgültige Steuerbefreiung

514,25 Euro

Die Anwendung des Korrekturfaktors auf den Steuervorabzug (514,25 Euro) führt zu einem niedrigeren Betrag als die Anwendung des Korrekturfaktors auf 22,8 % der steuerpflichtigen Vergütungen (872,10 Euro). Daher ist die Steuerbefreiung auf 514,25 Euro beschränkt.

Dieser Punkt ist rechtlich komplex, da die doppelte Anwendung des Korrekturfaktors eine zusätzliche Einschränkung zur bestehenden Gesetzgebung hinzufügt. 

Noch keine Antwort auf alle Fragen

Das neue Rundschreiben bringt zwar Klarheit, dennoch bleiben einige praktische Anwendungsfragen weiterhin unbeantwortet, und die Regelung bleibt administrativ sehr komplex.

Insbesondere im Bereich der Zeitarbeit (für die dieselben Regeln gelten): Im Falle von Zeitarbeit wird die Zeitarbeitsagentur mit dem Unternehmen gleichgestellt, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist.

Daher müssen die zugelassenen Zeitarbeitsunternehmen, die Zeitarbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, jeden Tag und für jeden Zeitarbeitnehmer detaillierte Informationen über den Umfang der Arbeit und die Abweichung erhalten. Der Korrekturfaktor muss ihnen auch jeden Monat mitgeteilt werden. All dies bedeutet eine erhebliche administrative Belastung.

Das neue Rundschreiben stellt jedoch einen weiteren Schritt dar, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Probleme bei steuerlichen Kontrollen so weit wie möglich zu vermeiden.

Eine Übergangsmaßnahme bis Ende 2026

Das Rundschreiben erinnert daran, dass die Regelung zur Teamarbeit bis eine Übergangsmaßnahme ist, die vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 gilt.

Dennoch deutet alles darauf hin, dass eine neue dauerhafte Regelung eingerichtet werden muss, um eine bessere Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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