Was ist die Pflegezeit für Angehörige?
Die Pflegezeit für Angehörige ist eine thematische Auszeit. Genauer gesagt handelt es sich um eine Auszeit, auf die Ihr Arbeitnehmer, der als Angehöriger anerkannt ist, Anspruch hat, wenn er kontinuierliche oder regelmäßige Hilfe und Unterstützung für eine als abhängig anerkannte Person leistet.
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Wer kann von der Pflegezeit für Angehörige profitieren?
Zunächst muss Ihr Arbeitnehmer als Angehöriger anerkannt werden von der Person, für die er die Auszeit nehmen möchte.
Zu diesem Zweck muss er einen Antrag auf Anerkennung mittels einer Ehrenworte Erklärung bei seiner Krankenkasse einreichen, die entscheiden wird, ob er als Angehöriger anerkannt wird oder nicht.
Welche Änderungen gibt es für den Status des Angehörigen?
Ab dem 1. Juli 2026 werden drei neue Maßnahmen den Status der Angehörigen stärken und direkte Auswirkungen auf die Pflegezeit für Angehörige haben:
- Die Anerkennungsdauer des Status wird auf zwei Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung der Ehrenworte Erklärung verlängert
- Eine Verlängerung um zwei Jahre kann ebenfalls beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Angehörige und die unterstützte Person ehrenwörtlich erklären, dass sie weiterhin die Bedingungen erfüllen
- Die Anerkennung des Status endet nicht mehr, wenn die abhängige Person in einer Einrichtung untergebracht ist: entweder vollzeit für maximal 90 aufeinanderfolgende Tage oder teilzeit (d.h. wenn sie mindestens einen Tag pro Woche oder dreißig Tage pro Jahr außerhalb dieser Einrichtung lebt), unabhängig von der Dauer.
Wie kann Ihr Arbeitnehmer eine Pflegezeit für Angehörige nehmen?
Wenn er von einer Pflegezeit für Angehörige profitiert, kann Ihr Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag vollständig oder teilweise aussetzen.
Tatsächlich kann die Auszeit in einer der folgenden Formen genommen werden:
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Vollständige Aussetzung |
Teilzeitreduzierung ODER 1/5 |
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Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026?
Um mehr Flexibilität und größere Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Pflegezeit für Angehörige zu bieten, werden ab diesem Datum neue Regeln für die Anträge gelten.
Die Änderungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
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Vollständige Aussetzung |
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Teilzeitreduzierung |
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Reduzierung der Arbeitszeit um 1/5 |
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Wie muss Ihr Arbeitnehmer seinen Antrag einreichen?
Wenn Ihr Arbeitnehmer eine Pflegezeit für Angehörige in Anspruch nehmen möchte, muss er Ihnen schriftlich einen Antrag stellen. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie diesen Antrag mindestens 7 Tage vor Beginn der Aussetzung oder der Reduzierung der Arbeitszeit erhalten. Schließlich muss der Arbeitnehmer die Anerkennung der Krankenkasse seinem Antrag beifügen.
Ist die Pflegezeit für Angehörige bezahlt?
Als Arbeitgeber müssen Sie keinen Lohn an Ihren Arbeitnehmer während dieser Auszeit zahlen. Dieser erhält eine Unterbrechungsbeihilfe vom ONEM, deren Beträge hier einsehbar sind. Diese Regeln bleiben somit unverändert.
Inkrafttreten?
Im Prinzip treten die Änderungen am 1. Juli 2026 in Kraft. Daher gelten sie nur für die Anträge, die Ihre Arbeitnehmer ab diesem Datum bei Ihnen als Arbeitgeber einreichen.
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