In diesem Artikel untersuchen wir ein Gesetzesprojekt, das von der Bundesregierung am 27. Mai 2025 vorgestellt wurde. Der vorgelegte Text muss noch mehrere Schritte durchlaufen, insbesondere die Genehmigung durch das Parlament und die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt. Solange der Gesetzgebungsprozess nicht abgeschlossen ist, können die vorgeschlagenen Maßnahmen noch geändert werden und haben daher noch keinen rechtlichen Wert. Wir werden Sie über die Entwicklung der Situation über Lex4You auf dem Laufenden halten.
Wie funktioniert die Obergrenze für die Arbeitgeberbeiträge ?
Die Obergrenze für die Arbeitgeberbeiträge ist darauf ausgelegt, die finanziellen Belastungen Ihres Unternehmens zu verringern und gleichzeitig angemessene soziale Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten. Sie wird wie folgt strukturiert sein :
- Höchstbetrag/Obergrenze : Der Höchstbetrag, über den hinaus keine Arbeitgeberbeiträge mehr fällig sind, wird durch königlichen Erlass festgelegt.
- Anwendung der Obergrenze : Die Arbeitgeberbeiträge sind nur auf den Teil des vierteljährlichen Gehalts fällig, der unter diesem Höchstbetrag liegt. Für Gehälter, die diesen Schwellenwert überschreiten, sind keine Beiträge mehr fällig.
- Mehrere Beschäftigungen : Im Falle mehrerer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber wird die Verteilung des Höchstbetrags präzisiert, um eine faire Anwendung der Obergrenze zu gewährleisten.
Welche Auswirkungen auf die spezifischen Beitragsreduzierungen ?
Einige spezifische Beitragsreduzierungen werden die Arbeitgeberbeiträge auf Gehälter, die den Höchstbetrag überschreiten, nicht berücksichtigen bei ihrer Berechnung. Zu diesen Reduzierungen gehören:
- Die strukturelle Reduzierung: eine allgemeine Reduzierung der Sozialbeiträge zur Förderung der Beschäftigung.
- Die Reduzierung für wissenschaftliche Forschung: gedacht zur Unterstützung von Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.
- Die Reduzierung für Seeleute der Handelsmarine: zielt darauf ab, diesen spezifischen Sektor zu unterstützen.
Die Berechnungsmethode dieser spezifischen Beitragsreduzierungen wird im königlichen Erlass präzisiert.
Für weitere Informationen : « Lohnkosten : die Sozialversicherungsbeiträge (ONSS) ».
Werden weitere Reduzierungen in Betracht gezogen ?
Eine Senkung der Lohnkosten für niedrige und mittlere Löhne wird eingeführt, begleitet von einer Erweiterung der strukturellen Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge. Diese Reduzierung wird während der gesamten Legislaturperiode je nach verfügbarem Budget angepasst. Der Betrag der strukturellen Reduzierung variiert je nach Kategorie, zu der der Arbeitnehmer gehört, mit drei Hauptkategorien. Eine weitere Reform wird sich auf die zielgruppenspezifische Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge für die ersten Einstellungen konzentrieren, mit einigen Einschränkungen und Erweiterungen :
- Erster Arbeitnehmer : Unbefristete Reduzierung, mit einem Maximum von 2.000 Euro pro Quartal (gegenüber 3.100 Euro derzeit).
- Vom zweiten bis zum fünften Arbeitnehmer : Maximal 1.000 Euro pro Quartal für drei Jahre. Der Betrag ist jetzt höher, jedoch nur für den zweiten und dritten Arbeitnehmer.
Sie finden detaillierte Erklärungen zu den zielgruppenspezifischen Reduzierungen in den anderen Blättern zu diesem Thema "Optimierung der Lohnpolitik".
Inkrafttreten
Das Gesetzesprojekt vom 27. Mai 2025 sieht vor, dass diese Maßnahmen am 1er Juli 2025 in Kraft treten. Dieses Projekt befindet sich derzeit in der Kammer. Ein königlicher Erlass muss jedoch erlassen werden, um diese Maßnahmen zu präzisieren und zu konkretisieren.
Wir werden Sie über Lex4you informieren, sobald die endgültigen Texte im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurden.
Was tut Securex für Sie ?
Wenn Sie noch Fragen zu diesen Maßnahmen und deren Anwendung haben, zögern Sie nicht, Ihren Securex-Rechtsberater per E-Mail unter folgender Adresse zu kontaktieren : myHR@securex.be.
Sie finden auch umfassende Informationen zur Berechnung der strukturellen Reduzierung in unserem Dossier Strukturelle Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Quellen
- Gesetzesprojekt vom 27. Mai 2025
- Gesetzesprojekt eines königlichen Erlasses zur Änderung des königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Ausführung des Kapitels 7 des Titels IV des Gesetzesprogramms vom 24. Dezember 2002 (I), mit dem Ziel, die Systeme zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge zu harmonisieren und zu vereinfachen
- Gesetzesprojekt eines königlichen Erlasses zur Ausführung des Artikels 38, §1, Absatz 2, des Gesetzes vom 29. Juni 1981, das die allgemeinen Grundsätze der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer festlegt und den Artikel 3 des königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Ausführung des Kapitels 7 des Titels IV des Gesetzesprogramms vom 24. Dezember 2002 (I) ändert, mit dem Ziel, die Systeme zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge zu harmonisieren und zu vereinfachen