Wie funktioniert die Obergrenze für die Arbeitgeberbeiträge?
Die Obergrenze für die Arbeitgeberbeiträge soll die finanziellen Belastungen deines Unternehmens verringern und gleichzeitig einen angemessenen sozialen Schutz für die Arbeitnehmer gewährleisten. Die Regelung wird wie folgt aussehen:
- Grenzbetrag/Obergrenze: Der indexierbare Grenzbetrag, über dem keine Arbeitgeberbeiträge mehr geschuldet sind, wurde durch königlichen Erlass festgelegt. Dieser beträgt 85.000 Euro brutto pro Quartal. Er umfasst alle Lohnelemente, die im Verhältnis zu den im Quartal erbrachten Leistungen stehen.
- Anwendung der Obergrenze: Die Arbeitgeberbeiträge sind nur auf den Teil des Quartalslohns geschuldet, der unter diesem Grenzbetrag liegt. Für Löhne, die diese Schwelle überschreiten, sind keine Beiträge mehr fällig.
- Mehrere Beschäftigungen: Bei mehreren Beschäftigungen beim selben Arbeitgeber wird die Verteilung des Grenzbetrags klargestellt, um eine gerechte Anwendung der Obergrenze zu gewährleisten.
Welche Auswirkungen hat dies auf die spezifischen Beitragsermäßigungen?
Bei der Berechnung bestimmter spezifischer Beitragsermäßigungen werden die Arbeitgeberbeiträge auf Löhne, die den Grenzbetrag überschreiten, nicht berücksichtigt. Diese Ermäßigungen umfassen unter anderem:
- Die strukturelle Ermäßigung: eine allgemeine Ermäßigung der Sozialbeiträge zur Förderung der Beschäftigung.
- Die Ermäßigung für wissenschaftliche Forschung: gedacht zur Unterstützung von Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.
- Die Ermäßigung für Seefahrer in der Handelsmarine: gedacht zur Unterstützung dieses spezifischen Sektors.
Die Berechnungsmethode für diese spezifischen Beitragsermäßigungen wird im königlichen Erlass klargestellt.
Mehr erfahren: ‘Soziale Lohnlasten: die RSZ-Beiträge’.
Werden andere Ermäßigungen in Betracht gezogen?
Es wird eine Senkung der Lohnkosten für niedrige und mittlere Löhne eingeführt, zusammen mit einer Erweiterung der strukturellen Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge. Diese Senkung wird während der gesamten Legislaturperiode entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln angepasst. Der Betrag der strukturellen Senkung wird je nach Kategorie, zu der der Arbeitnehmer gehört, unterschiedlich sein, mit drei Hauptkategorien. Eine andere Reform betrifft die Zielgruppenermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für erste Einstellungen, mit bestimmten Einschränkungen und Erweiterungen:
- Erster Arbeitnehmer: unbegrenzte Ermäßigung in der Zeit, mit einem Maximum von 2.000 Euro pro Quartal (derzeit sind es 3.100 Euro).
- Vom zweiten bis zum fünften Arbeitnehmer: maximal 1.000 Euro pro Quartal für drei Jahre. Der Betrag ist nun höher, aber nur für den zweiten und dritten Arbeitnehmer.
Du findest detaillierte Erklärungen zu den Zielgruppenermäßigungen in den anderen Informationsblättern zu diesem Thema ‘’Lohnpolitik optimieren’.
Inkrafttreten
Diese neue Maßnahme tritt rückwirkend zum 01. Juli 2025 in Kraft.
Was tut Securex für dich?
Hast du noch Fragen zu diesen Maßnahmen und deren Anwendung? Kontaktiere dann deinen Securex Rechtsberater unter folgender E-Mail-Adresse: myHR@securex.be.
Du findest auch umfassende Informationen zur Berechnung der strukturellen Ermäßigung in unserem Dossier Strukturelle Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge.
Quellen
- Programmgesetz vom 18. Juli 2025, BS 29. Juli 2025.
- Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 38, §1, Absatz 2, des Gesetzes vom 29. Juni 1981 über die allgemeinen Grundsätze der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und zur Änderung von Artikel 3 des königlichen Erlasses vom 16. Mai 2003 zur Ausführung des Kapitels 7 von Titel IV des Programmgesetzes vom 24. Dezember 2002 (I), betreffend die Harmonisierung und Vereinfachung der Regelungen über Ermäßigungen der Sozialversicherungsbeiträge
- Anweisungen RSZ