Die Entlohnungsbeträge, die im Gesetz über die Arbeitsverträge vom 3. Juli 1978 festgelegt sind, werden am 1. Januar jedes Jahres indexiert. Für das Jahr 2026 bedeutet dies, dass die Beträge von 43.106 Euro und 86.212 Euro auf jeweils 44.447 Euro und 88.895 Euro erhöht werde...