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Grenzen des Lohnbeschlags und der Lohnübertragung ab dem 1. Januar 2026

Die Grenzen für Lohnbeschlag oder Lohnübertragung werden wie gewohnt am 1. Januar erhöht. Hier sind die Beträge aufgeführt, die ab Januar 2026 gelten.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ändert sich konkret?

Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Lohnobergrenzen für Lohnpfändungen.

Hier sind die neuen Lohnobergrenzen:

Aktueller Schwellenbetrag

Pfändbarer Prozentsatz

Neuer Schwellenbetrag

0 bis 1.388 Euro

Keine Pfändung möglich

0 bis 1.419 Euro

1.388,01 bis 1.492 Euro

20%

1.419,01 bis 1.524 Euro

1.492,01 bis 1.646 Euro

30%

1.524,01 bis 1.682 Euro

1.646,01 bis 1.800 Euro

40%

1.682,01 bis 1.839 Euro

Ab 1.800,01 Euro

Der gesamte Betrag

Ab 1.839,01 Euro

Ab dem 1. Januar 2026 wird der nicht pfändbare Betrag pro unterhaltspflichtigem Kind um 88 Euro erhöht.

Was bedeutet das für dich als Arbeitgeber?

Wenn du Kunde bei Securex bist, musst du nichts Besonderes unternehmen. Du folgst dem üblichen Verfahren bei einer Lohnpfändung oder Lohnüberweisung. Unser Sozialsekretariat berücksichtigt ab dem 1. Januar 2026 die neuen Grenzbeträge.