Was ändert sich konkret?
Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Lohnobergrenzen für Lohnpfändungen.
Hier sind die neuen Lohnobergrenzen:
|
Aktueller Schwellenbetrag |
Pfändbarer Prozentsatz |
Neuer Schwellenbetrag |
|
0 bis 1.388 Euro |
Keine Pfändung möglich |
0 bis 1.419 Euro |
|
1.388,01 bis 1.492 Euro |
20% |
1.419,01 bis 1.524 Euro |
|
1.492,01 bis 1.646 Euro |
30% |
1.524,01 bis 1.682 Euro |
|
1.646,01 bis 1.800 Euro |
40% |
1.682,01 bis 1.839 Euro |
|
Ab 1.800,01 Euro |
Der gesamte Betrag |
Ab 1.839,01 Euro |
Ab dem 1. Januar 2026 wird der nicht pfändbare Betrag pro unterhaltspflichtigem Kind um 88 Euro erhöht.
Was bedeutet das für dich als Arbeitgeber?
Wenn du Kunde bei Securex bist, musst du nichts Besonderes unternehmen. Du folgst dem üblichen Verfahren bei einer Lohnpfändung oder Lohnüberweisung. Unser Sozialsekretariat berücksichtigt ab dem 1. Januar 2026 die neuen Grenzbeträge.