Mehrwertsteuerbefreiung für Sie erklärt
- Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig?
- Welche Unternehmen sind von der Mehrwertsteuererklärung befreit?
Mehrwertsteuer erklärt
Die Mehrwertsteuer besteuert die Wertschöpfung auf jeder Stufe des Produktionsprozesses. Klingt ein bisschen vage, deshalb können Sie nachlesen, wie die Mehrwertsteuer kronkret funktioniert.In jedem Fall werden Sie als Selbständiger mit der Mehrwertsteuer zu tun haben, Sie sollten also besser wissen, wie sie funktioniert und ob Sie selbst mehrwertsteuerpflichtig sind. Lesen Sie also unbedingt weiter.
Sie möchten mehr über die Gründung Ihres eigenen Unternehmens erfahren
Sind Sie mehrwertsteuerpflichtig?
In den meisten Fällen sind Sie als Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig: Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen an Kunden Mehrwertsteuer berechnen und diese an den Staat abführen müssen. Es gibt Ausnahmen, die Sie weiter unten finden, aber generell sind Sie mehrwertsteuerpflichtig.
Befreiung von der Merhrwertsteuerpflicht
Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 25.000 € können sich für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer entscheiden. Das bedeutet, dass sie ihren Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen müssen. Selbstständige im Nebenberuf nutzen diese Möglichkeit häufig
Der Vorteil: Sie müssen keine Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, was Ihre Buchhaltung erheblich vereinfacht.
Der Nachteil: Sie stellen keine Mehrwertsteuer in Rechnung, dürfen diese also nicht absetzen. Sie tätigen alle Ankäufe als normaler Verbraucher und zahlen den vollen Preis.
Es gibt auch Ausnahmen, die keine Mehrwertsteuer zahlen, wie z.B. einige freie Berufe und Berufe mit sozialem oder kulturellem Charakter.
Ein Überblick:
- Medizinische Tätigkeiten nicht-ästhetischer Art, die von Ärzten, Zahnärzten oder Physiotherapeuten durchgeführt werden
- Aktivitäten von Hebammen, Krankenschwestern und medizinischem Fachpersonal
- Tätigkeiten der akkreditierten und regulierten paramedizinischen Berufe z. B. Ernährungsberater, Logopäden, Podologen , ...
- Bestimmte soziokulturelle Aktivitäten
- Krankenhausbehandlung und medizinische VersorgungTransport von kranken oder verletzten Personen in speziell ausgerüsteten Transportfahrzeugen
- Altenpflege
- Jugendhilfe
- Behindertenbetreuung
- Bildungsaktivitäten
- Verleih von Büchern, Zeitschriften und anderen Kulturgütern (Bibliotheken)
- Organisation von Ausstellungen, Konzerten und Theater-, Ballett- und Filmaufführungen
- Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
- Versicherungsaktivitäten
- Finanzielle Aktivitäten, z. B. Kreditvergabe
Wenn Sie sicher sein wollen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht, fragen Sie nach.
Mehrwertsteuerbefreiung in der Praxis
Was ist, wenn Sie Anspruch auf eine Mehrwertsteuerbefreiung haben?
- Ihr Unternehmen macht Umsätze, ohne jährliche Kundenliste zu erheben.
- Als Unternehmen dürfen Sie die Mehrwertsteuer auf Einkäufe nicht absetzen.
- Sie müssen keine regelmäßige Mehrwertsteuererklärung abgeben.
Möchten Sie von der Freistellung Gebrauch machen?
Berücksichtigen Sie dann diese Verpflichtungen:
- Ihre Rechnungen müssen den folgenden Vermerk enthalten: 'Steuerbefreiungsregelung der Kleinunternehmen'.
- Sie müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Kundenliste einreichen.
Achtung: Bestimmte Tätigkeiten sind von der Befreiungsregelung ausgenommen, wie z. B. Händler von Tabakwaren, Fischauktionen, Immobiliendienstleister, Verkäufer von Neubauten usw.
Es ist zu beachten, dass Sie seit dem 1. Juli 2016 keine jährliche Kundenliste, wenn Ihr Unternehmen unter die Sonderregelung für Kleinunternehmen fällt.