Die Untersuchung des Arbeitspotentials
Seit dem 1. Januar 2026 ist jeder Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig ist, verpflichtet, das Arbeitspotential untersuchen zu lassen. Bei dieser Untersuchung prüft der Arbeitsarzt, ob der betroffene Arbeitnehmer noch über Arbeitspotential verfügt.
Der Arbeitsarzt kann auch den behandelnden Arzt des Arbeitnehmers sowie den Arzt der Krankenkasse konsultieren. Zudem muss der Arbeitnehmer einen Fragebogen ausfüllen, der dem Arbeitsarzt als Grundlage dient. Nach der Untersuchung gibt der Arbeitsarzt an, ob der Arbeitnehmer noch über Arbeitspotential verfügt oder nicht.
Die Untersuchung des Arbeitspotentials kann erfolgen, sobald ein Arbeitnehmer acht Wochen arbeitsunfähig ist. Jeder Arbeitgeber mit einem solchen Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Untersuchung zu beantragen. Sie kann jedoch auch beispielsweise nach neun oder zehn Wochen Arbeitsunfähigkeit stattfinden.
Was passiert nach der Untersuchung des Arbeitsarztes?
Stellt der Arbeitsarzt kein Arbeitspotential fest, bleibt der Arbeitnehmer arbeitsunfähig, und weder du als Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. Du kannst jedoch ein Reintegrationsverfahren einleiten, aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers.
Stellt der Arbeitsarzt doch Arbeitspotential fest, musst du als Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 oder mehr Arbeitnehmern ein Reintegrationsverfahren einleiten. Dies muss innerhalb der ersten sechs Monate der Arbeitsunfähigkeit geschehen. Wenn du dies versäumst, kannst du mit einer Sanktion der Stufe 2 rechnen. Diese kann entweder eine administrative Sanktion von 250 bis 2.500 Euro oder eine strafrechtliche Geldbuße von 500 bis 5.000 Euro pro Arbeitnehmer sein.
Wie berechnest du den Durchschnitt von 20 Arbeitnehmern? Der Kodex für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sieht dafür die folgende Berechnung vor:
- Die Anzahl der Arbeitnehmer wird berechnet, indem die gesamte Anzahl der Kalendertage, an denen jeder Arbeitnehmer in den vier vorhergehenden Quartalen einen Arbeitsvertrag hat, durch 365 geteilt wird
- Wenn der tatsächliche Stundenplan eines Arbeitnehmers weniger als 75% eines Vollzeitstundenplans beträgt, wird die Anzahl der Kalendertage durch zwei geteilt
- Für Personen, die eine Berufsausbildung absolvieren, für Praktikanten und für Schüler und Studenten, die einen Studiengang verfolgen, dessen Ausbildungsprogramm eine gewisse Form von Arbeit vorsieht, wird die „Anzahl der Arbeitnehmer“ berechnet, indem die Gesamtzahl der Stunden, in denen sie arbeiten, durch 1.750 geteilt wird
Das Reintegrationsverfahren
Wenn du als Arbeitgeber ein Reintegrationsverfahren (freiwillig oder nicht) einleitest, musst du auch den Arbeitsarzt kontaktieren.
Wie startest du das Reintegrationsverfahren?
Der Arbeitsarzt wird deinen Arbeitnehmer dann eingeschrieben einladen zu einer Untersuchung. Ein Arbeitnehmer mit Arbeitspotential, der drei Mal nicht auf eine Einladung reagiert, kann seine Leistungen verlieren. Dein Arbeitnehmer mit Arbeitspotential muss also tatsächlich an der Untersuchung teilnehmen, um Sanktionen zu vermeiden.
Was musst du als Arbeitgeber nach der Untersuchung des Arbeitsarztes tun?
Ergibt die Untersuchung des Arbeitsarztes, dass dein Arbeitnehmer, ob vorübergehend oder nicht, die Arbeit mit angepasster Arbeit wieder aufnehmen könnte? Dann musst du als Arbeitgeber prüfen, ob du solche Arbeit anbieten kannst. Diese Prüfung erfolgt unter anderem auf der Grundlage der Empfehlungen des Arbeitsarztes.
Als Arbeitgeber musst du also konkret prüfen, welche Möglichkeiten du in deinem Unternehmen hast, um diesen Empfehlungen zu folgen. Wenn du diesen Empfehlungen nachkommen kannst, übermittelst du deinem Arbeitnehmer und dem Arzt der Krankenkasse den Plan rechtzeitig.
Hast du keine Möglichkeit, einen konkreten Plan auf der Grundlage der Empfehlungen zu erstellen? Das kann vorkommen, aber dann musst du in einem begründeten Bericht angeben, warum du keinen Reintegrationsplan aufstellen kannst.
Möchtest du mehr Informationen über das Reintegrationsverfahren? Dann kannst du jederzeit unser Dossier auf Lex4You einsehen.
Die Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund von medizinischer höherer Gewalt
Wenn dein Arbeitnehmer längerfristig ununterbrochen arbeitsunfähig ist, kannst du in Erwägung ziehen, den Arbeitsvertrag wegen medizinischer höherer Gewalt zu beenden. Ob du diese Möglichkeit hast, kannst du als Arbeitgeber jedoch nicht selbst beurteilen. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Sind diese erfüllt, kannst du eine Untersuchung beim Arbeitsarzt beantragen.
So muss dein Arbeitnehmer auf jeden Fall sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig sein. Außerdem darf auch kein Reintegrationsverfahren mehr laufen.
Was ist das Verfahren zur Feststellung der medizinischen höheren Gewalt?
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kannst du entscheiden, untersuchen zu lassen, ob dein Arbeitnehmer weiterhin arbeiten kann. Die Entscheidung, diese Untersuchung durchführen zu lassen, teilst du deinem Arbeitnehmer per eingeschriebenem Brief mit. Du informierst auch den Arbeitsarzt auf die gleiche Weise. Dieser muss schließlich die Untersuchung durchführen. Gegebenenfalls kann auch dein Arbeitnehmer eine solche Untersuchung beim Arbeitsarzt beantragen.
Nach deinem eingeschriebenen Brief wird der Arbeitsarzt deinen Arbeitnehmer einladen, um zu untersuchen, ob dieser dauerhaft arbeitsunfähig ist oder nicht. Dein Arbeitnehmer kann gegebenenfalls gegen die Entscheidung des Arbeitsarztes Berufung einlegen.
Wenn der Arbeitsarzt die dauerhafte Unfähigkeit festgestellt hat und die Berufungsfrist abgelaufen ist, kannst du den Arbeitsvertrag wegen medizinischer höherer Gewalt beenden.
Was kostet eine Beendigung wegen medizinischer höherer Gewalt?
Wenn du als Arbeitgeber einseitig zu einer solchen Beendigung übergehst, zahlst du keine Abfindung, sondern eine Entschädigung von 1.800 Euro an den Rück-zu-Arbeit-Fonds. Bei einer Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen bist du diese Entschädigung nicht schuldig. Das könnte sich ändern, aber derzeit ist das noch nicht geschehen.
Mehr Informationen über die medizinische höhere Gewalt findest du in unserem Dossier auf Lex4You.
Das Verfahren zur Beendigung aufgrund medizinischer höherer Gewalt ist nicht immer einfach durchzuführen. Unsere Securex Rechtsberater können dich daher von A bis Z in diesem Verfahren unterstützen.
Was tut Securex für dich?
Hast du Fragen zur Untersuchung des Arbeitspotentials und zum Start eines Reintegrationsverfahrens? Dann kannst du dich jederzeit an deinen externen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz wenden.
Das Gleiche gilt für die Untersuchung einer dauerhaften Unfähigkeit im Rahmen der medizinischen höheren Gewalt. In diesem Verfahren kannst du dich von deinem Securex Rechtsberater unterstützen lassen. Du kannst ihn über myHR@securex.be kontaktieren.