Anpassung des KI-Gesetzes
Am 19. November 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den Digital Omnibus-Vorschlag für KI, der darauf abzielt, das KI-Gesetz zu vereinfachen und besser an die Praxis anzupassen. Am 7. Mai 2026 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung.
Dadurch werden die Verpflichtungen für hochrisikobehaftete KI-Anwendungen von August 2026 auf frühestens Dezember 2027 verschoben.
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Verschlankter Nachhaltigkeitsbericht
Am 19. März 2026 trat die Omnibus I-Richtlinie in Kraft. Sie erhöht die Schwellenwerte der CSRD und CS3D erheblich, sodass diese Regelungen nur noch für die größten Unternehmen gelten. Nur sehr große Unternehmen (mit mehr als ca. 1.000 Arbeitnehmern und ca. 450 Millionen Euro Umsatz) müssen weiterhin über Nachhaltigkeit berichten. Für diese Unternehmen werden die Verpflichtungen zudem vereinfacht und auf die erste Berichterstattung rund um das Geschäftsjahr 2027 verschoben.
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Benelux-Vertrag gegen Sozialbetrug
Belgien, die Niederlande und Luxemburg haben einen Benelux-Vertrag unterzeichnet, um grenzüberschreitenden Sozialbetrug und Sozialdumping besser zu bekämpfen. Der Vertrag sieht eine engere Zusammenarbeit durch gemeinsame Kontrollen, verstärkten Datenaustausch und ein konsequenteres Vorgehen gegen unter anderem Entsendungen, Leistungen und betrügerische Konstruktionen vor, mit besonderem Fokus auf besseren Arbeitnehmerschutz.
Bulgarien wird Teil der Eurozone
Am 1. Januar 2026 ist Bulgarien der Eurozone beigetreten. Damit ist es das 21. Land, in dem mit Euro bezahlt wird. Nur Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn verwenden derzeit noch nicht die einheitliche Währung.
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Quellen
- Die KI-Verordnung – Ein europäischer Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz - VBO FEB - Verband der belgischen Unternehmen - Fédération des Entreprises de Belgique
- MyMinfin
- Belgien, Niederlande und Luxemburg unterzeichnen einen Benelux-Vertrag gegen Sozialbetrug | Föderaler Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit