Die Steuerbefreiungen und andere vorteilhafte Regelungen im Fokus
Die Haushaltsverhandlungen treten in die finale Phase ein. In einem wirtschaftlichen Kontext, der von schwachem Wachstum, hohen Zinssätzen und einem besorgniserregenden Haushaltsdefizit geprägt ist, sucht die Regierung nach schnellen Lösungen zur Sanierung der Finanzen. Jeder Ausgabenposten wird genau unter die Lupe genommen, und einige Steuervergünstigungen, die als zu kostspielig erachtet werden, stehen zur Diskussion.
Die Steuerbefreiungen, insbesondere im Immobilienbereich, sowie die sozial vorteilhaften Regelungen unterliegen verstärkten Kontrollen. Hauptsächlich betroffen sind:
- Die Steuerbefreiungen für Teamarbeit (bis)
- Die Teamarbeit im Bauwesen
- Die Managementgesellschaften
Die Regierung beabsichtigt auch, sich bestimmten speziellen Steuerregelungen zu widmen, wie den Flexi-Jobs und den Studentenjobs. Diese Regelungen haben gemeinsam, dass sie es ermöglichen, weniger Sozialbeiträge zu zahlen. Wir werden sie in diesem Artikel jedoch nicht näher behandeln.
Teamarbeit: Die Variante bis wird zur Regel
Die Variante Teamarbeit bis wurde im Frühjahr 2024 eingeführt. Seitdem müssen Sie als Arbeitgeber jeden Monat zwischen dem klassischen Teamarbeitsregime und dieser Variante bis wählen.
Erfahren Sie mehr: "Teamarbeit bis: zwischen steuerlicher Toleranz und administrativer Schwere"
Es ist entscheidend, jeden Monat die richtige Variante und den korrekten Korrekturfaktor anzuwenden. Eine ungenaue Erklärung kann in der Tat schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen, und Sie setzen sich dem Risiko aus, die gesamte Befreiung zurückzahlen zu müssen. Dies ist typischerweise der Fall, wenn das klassische Regime angewendet wurde, während die Variante bis hätte angewendet werden müssen.
Wenn Sie das klassische Regime angewendet haben, riskieren Sie eine Steuerprüfung. Deshalb können die Korrekturen in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung sein.
Unser Rat
Haben Sie das falsche Regime angewendet? Lassen Sie es uns so schnell wie möglich wissen, damit wir die notwendigen Anpassungen vornehmen können. Eine proaktive Haltung kann für Sie als Arbeitgeber nur von Vorteil sein.
Teamarbeit im Bauwesen: strenge Nachweispflichten
In diesem Jahr ist die Steuerbefreiung für Teamarbeit im Bauwesen besonders im Fokus der Steuerprüfungen.
Als Arbeitgeber müssen Sie in der Lage sein, mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, dass Ihre Arbeitnehmer tatsächlich Immobilienarbeiten im "Team" auf Baustellen (Bausektor und verwandte Sektoren) ausgeführt haben.
Erfahren Sie mehr über die Anwendungsbedingungen der Befreiung: "Was ist Teamarbeit im Bauwesen?"
Zu diesem Zweck müssen Sie der Verwaltung eine Namenliste mit einer bestimmten Anzahl von Informationen zur Verfügung stellen.
Achtung! Der königliche Erlass vom 19. Mai 2022 hat die Informationen, die auf diesen monatlichen Namenlisten aufgeführt werden müssen, erheblich erweitert.
Mehr Infos: "Welche Nachweise müssen der Steuerverwaltung vorgelegt werden?"
Ein strenges und vollständiges Verwaltungsdossier ist erforderlich, wenn Sie die Befreiung behalten möchten. Ohne detaillierte und präzise Nachweise ist die Anwendung der Befreiung gefährdet. Achten Sie daher darauf, eine einwandfreie Verwaltung zu führen.
Dies wurde kürzlich vom Berufungsgericht Antwerpen bestätigt, das eine strenge Auslegung dessen gegeben hat, was im Falle einer Prüfung als ausreichend in Bezug auf den Nachweis gilt. Ein detaillierter Artikel zu diesem Thema wird bald auf Lex4You folgen.
Managementgesellschaft: übermäßige Vorteile jeglicher Art werden sanktioniert
Die Regierungsvereinbarung sieht vor, dass ab dem Jahr der Einkünfte 2026 die Gesamtheit der pauschal geschätzten Vorteile jeglicher Art nicht mehr als 20 % der zugewiesenen Vergütungen überschreiten darf.
Hierzu zählen insbesondere Vorteile wie Dienstwagen, zinslose Darlehen und kostenlose Unterkünfte.
Die Bewertung dieser 20 %-Regel erfolgt nicht auf individueller Ebene, sondern gesamt nach Kategorie von Arbeitnehmern einerseits und von Unternehmensleitern andererseits.
Wird diese Grenze überschritten? Dann ist eine separate Besteuerung von 7,5 % auf den übermäßigen Teil vorgesehen, was in bestimmten Fällen den Verlust des ermäßigten Steuersatzes von 20 % auf die Körperschaftsteuer zur Folge hat.
Was tut Securex für Sie?
Haben Sie Fragen zur Anwendung einer Steuerbefreiung für den Vorabzug? In diesem Fall steht Ihnen Ihr Securex-Rechtsberater gerne zur Verfügung unter myHR@securex.be.