Hast du im Jahr 2025 ein solches vorteilhaftes Darlehen gewährt? Dann ist es wichtig, deinen Client Advisor so schnell wie möglich über myHR@securex.be zu informieren.
Wie betrachtet die Finanzbehörde ein zinsfreies Darlehen?
Wenn du einem Arbeitnehmer ein zinsfreies Darlehen oder ein Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz (unter dem Marktzins) gewährst, gibst du ihm oder ihr tatsächlich einen Vorteil. Dieser Vorteil wird als steuerpflichtiger Vorteil jeglicher Art betrachtet. Dieses Darlehen zu günstigen Bedingungen wird nur gewährt, weil die betreffende Person dein Arbeitnehmer ist. Daher musst du diesen Vorteil monatlich zum Lohn des Arbeitnehmers oder Geschäftsführers hinzuzufügen. Du musst auch Steuervorabzug darauf einbehalten.
Wie hoch ist der Vorteil?
Um das zu wissen, musst du den Zinssatz, den du deinem Arbeitnehmer oder Geschäftsführer berechnest, vergleichen mit einem Standardreferenzzinssatz. Der Unterschied zwischen beiden monatlichen Zinsbeträgen ist dann der monatliche Vorteil jeglicher Art. Dabei wird keine Rücksicht auf die Abzüge für Kinder zu Lasten genommen.
Der Referenzzinssatz wird jährlich in einem königlichen Erlass festgelegt und variiert je nach Art des Darlehens, z.B. hypothekarisch oder nicht-hypothekarisch.
Hier kannst du die Referenzzinssätze einsehen, die am 17. Februar 2026 veröffentlicht wurden. Bitte beachte, dass dies die Zinssätze für Darlehen sind, die im Jahr 2025 gewährt wurden. Die Prozentsätze für 2026 werden erst Anfang 2027 bekannt gegeben.
Und was ist mit der RSZ?
Ähnlich wie im steuerlichen Bereich wird ein zinsfreies Darlehen oder ein Darlehen mit reduziertem Zinssatz als Vorteil in natura betrachtet. Dieser Vorteil unterliegt auch den Sozialversicherungsbeiträgen (RSZ) und muss so genau wie möglich auf seinen tatsächlichen Wert geschätzt werden.
Um diesen tatsächlichen Wert zu berechnen, verwendet die RSZ eine andere Methode als die steuerliche Pauschale. Sie berücksichtigt nämlich den Unterschied zwischen dem Zinssatz, den du deinem Arbeitnehmer berechnest, und dem Zinssatz, den dein Arbeitnehmer bei der Bank zahlen würde. Du könntest hierfür deine Bank kontaktieren, um weitere Informationen oder ein Angebot zu erhalten. Der Unterschied zwischen beiden ist dann der Vorteil, auf den RSZ-Beiträge gezahlt werden müssen.
Ein zinsfreies Darlehen ist nicht dasselbe wie ein Vorschuss auf den Lohn
Für Arbeiter verpflichtet dich die Gesetzgebung als Arbeitgeber, das Gehalt mindestens zweimal im Monat mit einem Intervall von maximal 16 Tagen zu zahlen. Es muss also immer ein Vorschuss an die Arbeiter gezahlt werden. Dieser Vorschuss muss ungefähr dem geschuldeten Nettolohn entsprechen.
Die zweite Zahlung ist dann eine endgültige Zahlung des Gehalts des Monats.
Dieser Vorschuss für Arbeiter, der gesetzlich vorgeschrieben ist, ist kein zinsfreies Darlehen. Daher muss kein Vorteil jeglicher Art berechnet werden.
Lies mehr darüber in unserem Thema über die Vergütung
Was tut Securex für dich?
Hast du im Jahr 2025 ein vorteilhaftes Darlehen gewährt?
Dann müssen die steuerlichen Fiches 2025 des betroffenen Arbeitnehmers oder Geschäftsführers korrigiert werden, basierend auf den endgültigen Referenzzinssätzen, die im Februar 2026 bekannt gegeben wurden.
Gib daher so schnell wie möglich folgende Informationen an deinen Securex Client Advisor weiter, über myHR@securex.be:
- Das Bestehen des Darlehens
- Den steuerlichen und sozialen Wert des Darlehens
Gewährst du im Jahr 2026 ein vorteilhaftes Darlehen?
Die Referenzzinssätze für Darlehen, die im Jahr 2026 gewährt werden, werden erst Anfang 2027 bekannt gegeben. Vorläufig musst du dich also auf die zuletzt bekannten Prozentsätze stützen, um den Betrag des Steuervorabzugs zu kennen.
Anfang 2027, wenn die richtigen Prozentsätze für 2026 bekannt sein werden, muss dann eine Berichtigung der steuerlichen Basis bei den Begünstigten eines zinsfreien Darlehens erfolgen.