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ONSS-Zielgruppenermäßigungen: Mehrere Beihilfen entfallen oder ändern sich

Ab dem 1. Juli 2026 werden mehrere Zielgruppenreduzierungen abgeschafft oder angepasst. Einige Beihilfen entfallen, andere werden restriktiver gestaltet. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Änderungen berücksichtigen, um unerwartete Erhöhungen Ihrer Sozialbeiträge zu vermeiden.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Welche Zielgruppenreduzierungen sind betroffen?

Die Änderungen betreffen sechs ganz bestimmte Maßnahmen:

  • Die ersten Einstellungen
  • Das Horeca
  • Die bezahlten Sportler
  • Die kollektive Arbeitszeitverkürzung und die Vier-Tage-Woche

Einige Maßnahmen werden ohne Übergangsregelung abgeschafft, andere unterliegen Übergangsregelungen, und wieder andere werden eher reformiert als abgeschafft.

Erste Einstellungen: ein vereinfachtes System

Bisher basierte die Zielgruppenreduzierung für die ersten Einstellungen auf einer unterschiedlichen Logik, abhängig vom Rang des eingestellten Arbeitnehmers.

Für den ersten Arbeitnehmer konnten Sie von einer strukturell sehr günstigen Reduzierung profitieren. Für den zweiten und dritten Arbeitnehmer galten spezifische Regeln. Für den vierten und fünften Arbeitnehmer war die Reduzierung seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr zugänglich.

Ab dem 1. Juli 2026 wird das System überarbeitet. Für den ersten Arbeitnehmer beträgt die Reduzierung nun 2.000 Euro pro Quartal und bleibt zeitlich unbegrenzt.

Für den zweiten, dritten, vierten und fünften Arbeitnehmer wird die Reduzierung wieder möglich, mit einem einheitlichen Regime: Sie können eine maximale Reduzierung von 1.000 Euro pro Quartal für 12 Quartale innerhalb eines Zeitraums von 20 Quartalen wählen.

Lesen Sie mehr: „Was ändert sich bezüglich der ONSS-Reduzierung für erste Einstellungen?“

Horeca: Abschaffung der Reduzierung für feste Arbeitnehmer

Im Horeca-Sektor beträgt die Zielgruppenreduzierung für feste Vollzeitarbeitnehmer derzeit 500 Euro pro Quartal oder 800 Euro für bestimmte junge Arbeitnehmer. Diese Reduzierung kann für maximal fünf Arbeitnehmer angewendet werden.

Nach Verabschiedung des Programmgesetzes vom 30. Mai 2026 wird diese Reduzierung ab dem 1. Juli 2026 abgeschafft.

Bezahlte Sportler: Abschaffung der ONSS-Gehaltsobergrenze

Seit dem 1. Juli 2025 begrenzt eine ONSS-Gehaltsobergrenze die Arbeitgeberbeiträge, die über ein bestimmtes Einkommensniveau hinaus fällig sind. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Obergrenze auf 86.700 Euro pro Quartal festgelegt.

Das Programmgesetz vom 30. Mai 2026 sieht vor, dass Arbeitgeber, die von der spezifischen Zielgruppenreduzierung für bezahlte Sportler profitieren, vom Anwendungsbereich dieser Gehaltsobergrenze ausgeschlossen sind. Diese Maßnahme soll die Kumulation von zwei Vorteilen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge vermeiden.

Diese Änderung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

Lesen Sie mehr: „Gibt es Sozialversicherungsbeitragsreduzierungen für professionelle Sportler in Belgien?“

Kollektive Arbeitszeitverkürzung und Vier-Tage-Woche: Abschaffung mit Übergangsregelung

Unternehmen, die eine kollektive Arbeitszeitverkürzung oder eine Vier-Tage-Woche eingeführt haben, konnten von einer Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren.

Der Betrag konnte 400 € pro Quartal erreichen, für eine variable Dauer, abhängig von der gewählten Formel.

Die Dauer, während der Sie von dieser Reduzierung profitieren konnten, hing vom Ausmaß der Arbeitszeitverkürzung ab:

  • 8 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 37 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde
  • 12 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 36 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde
  • 16 Quartale, wenn die Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche oder weniger reduziert wurde

Wenn Sie eine Vier-Tage-Woche eingeführt haben, wurde die Reduzierung für 4 Quartale gewährt.

Ab dem dritten Quartal 2026 werden diese bundesweiten Reduzierungen abgeschafft.

Was tut Securex für Sie?

Die Reformen der Zielgruppenreduzierungen können Ihre Arbeitgeberbelastungen verändern und Ihre Einstellungsentscheidungen beeinflussen.

Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen zögern Sie nicht, Ihren Legal Advisor per E-Mail unter myHR@securex.be zu kontaktieren.

Inkrafttreten?

Die dargestellten Änderungen treten am 1. Juli 2026 (3. Quartal 2026) in Kraft.

Quelle