Anmelden
Kontakt Securex.be
Anmelden

Änderung des Sozialstrafgesetzbuches: zwischen einer verlängerten Verjährungsfrist und neuen alternativen Sanktionen

Das Sozialstrafgesetzbuch wird 2026 reformiert. Im April wurde die Verjährungsfrist für Verwaltungsstrafen auf zehn Jahre verlängert. Ab dem 1. September können bei Verstössen neue alternative Sanktionen verhängt werden. Erfahren Sie, welche Auswirkungen diese Änderungen auf Ihr Unternehmen haben.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wie lange beträgt die Verjährungsfrist für Verwaltungsgeldbußen?

Das Sozialstrafgesetzbuch sieht vor, dass eine Verwaltungsgeldbuße zehn Jahre nach den Taten nicht mehr verhängt werden kann. Seit dem 11. April 2026 wurde die Verjährungsfrist für Verwaltungsgeldbußen daher von fünf auf zehn Jahre verlängert.

Welches ist die neue Sanktionsregelung?

Ab dem 1. September 2026 werden im Sozialstrafgesetzbuch neue alternative Sanktionen eingeführt. Worum handelt es sich dabei? Das sollten Sie wissen.

Die neuen alternativen Sanktionen

Dem Richter wird künftig ein breiteres Spektrum strafrechtlicher Sanktionen zur Verfügung stehen. Konkret handelt es sich um folgende Strafen:

  • Bewährungsstrafe: Einhaltung bestimmter Auflagen während eines festgelegten Zeitraums
  • Arbeitsstrafe: Ableistung einer unbezahlten Arbeitsleistung
  • Geldstrafe: Zahlung eines Betrags, der auf Grundlage des erwarteten oder erzielten Vorteils aus der Straftat festgelegt wird
  • Strafe mit elektronischer Überwachung: Verpflichtung, sich entsprechend den vom Richter festgelegten Modalitäten an einer bestimmten Adresse aufzuhalten

Der Richter wählt die am besten geeignete Sanktion entsprechend der Schwere des Verstoßes und den Umständen des konkreten Falls.

Regeln für die Kumulation von Sanktionen

Als Arbeitgeber können gegen Sie eine Verwaltungsgeldbuße, eine strafrechtliche Geldbuße oder eine alternative Sanktion verhängt werden. Diese Sanktionen können grundsätzlich nicht kumuliert werden.

Übersichtstabelle

Im Sozialstrafrecht werden Verstöße entsprechend ihrer Schwere in vier Sanktionsstufen unterteilt.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die für jede Verstoßstufe anwendbaren Sanktionen.

Sanktionsstufe

Verwaltungsgeldbußen (Minimum/Maximum)

Strafrechtliche Geldbußen (Minimum/Maximum)

Alternative Sanktionen

Stufe 1

100 bis 1.000 Euro

/

/

Stufe 2

250 bis 2.500 Euro

500 bis 5.000 Euro

  • Bewährungsstrafe von 6 bis 12 Monaten

  • Arbeitsstrafe von 20 bis 120 Stunden

  • Geldstrafe, festgelegt nach dem erwarteten oder erzielten Gewinn aus dem Verstoß

Stufe 3

1.000 bis 10.000 Euro

2.000 bis 20.000 Euro

  • Bewährungsstrafe von 6 bis 12 Monaten

  • Arbeitsstrafe von 20 bis 120 Stunden

  • Geldstrafe, festgelegt nach dem erwarteten oder erzielten Gewinn aus dem Verstoß

Stufe 4

3.000 bis 35.000 Euro

6.000 bis 70.000 Euro

  • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 3 Jahren

  • Strafe mit elektronischer Überwachung von 1 Monat bis 1 Jahr

  • Bewährungsstrafe von mehr als 12 Monaten bis 2 Jahren

  • Arbeitsstrafe von mehr als 120 bis 300 Stunden

Worauf müssen Sie achten?

Das Sozialstrafgesetzbuch ahndet unter anderem Verstöße in Bezug auf die Entlohnung, die Arbeitszeit, Sozialmeldungen, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sowie bestimmte verpflichtende Registrierungen.

Weitere besondere Sanktionen, die Ihr Unternehmen treffen können

Bestimmte Verstöße der Stufen 3 oder 4 können zudem zu besonderen Sanktionen führen, wie etwa:

  • Ein Betriebsverbot
  • Ein Berufsverbot
  • Eine Schließung des Unternehmens
  • Ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen

Obwohl diese Maßnahmen fakultativ sind, können sie erhebliche Auswirkungen auf die Fortführung Ihrer Geschäftstätigkeit haben.

Mehr dazu: „Welche besonderen Sanktionen gibt es?“

Inkrafttreten?

Das Gesetz vom 16. März 2026 sieht für diese Maßnahmen keine einheitliche Inkrafttretensregelung vor. Einige Bestimmungen sind bereits in Kraft, andere sind an das Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches gekoppelt.

Konkret sollten Sie sich zwei wichtige Daten merken:

  • Die Verjährungsfrist für Verwaltungsgeldbußen wurde seit dem 11. April 2026 auf zehn Jahre verlängert
  • Die neuen alternativen Sanktionen sollen ab dem 1. September 2026 Anwendung finden

Was tut Securex für Sie?

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, um zu überprüfen, ob Ihr Unternehmen die geltenden Vorschriften einhält? Ihr Legal Advisor hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie ihn unter myHR@securex.be.  

Quelle