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Neues KB bestätigt Regeln für Gelegenheitsarbeit in der Land- und Gartenwirtschaft

Am 14. April 2026 wurde ein königlicher Erlass verabschiedet, der einige Anpassungen an der Gelegenheitsarbeit im Land- und Gartenbausektor bestätigt. Dies war nach der Aufhebung des königlichen Erlasses von 2023 durch den Staatsrat wegen Diskriminierung erforderlich.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick darüber, was im neuen königlichen Erlass konkret bestätigt wurde. Diese Maßnahmen sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 anwendbar und gelten auf unbestimmte Zeit.

Ausweitung der Anzahl der Gelegenheitsarbeitstage

Die maximale Anzahl der Gelegenheitsarbeitstage wird auf folgende Werte erhöht:

  • 100 Tage in allen Produktionssektoren des Gartenbaus
  • 50 Tage in der Landwirtschaft

Dies gilt nun auch für die Interimskräfte, was zuvor nicht der Fall war.

Sonderregelung Viehzucht

Der neue königliche Erlass führt zudem eine Sonderregelung für Unternehmen mit der Haupttätigkeit „Viehzucht“ oder „gemischter Betrieb“ (NACE-Code 01.4 oder 01.5) ein. Dabei handelt es sich um Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Tierzucht, wie Milchvieh, Rinder, Schafe, Pferde und andere Tiere. 

In diesen Unternehmen dürfen 100 halbe Tage (anstatt 50 volle Tage) Gelegenheitsarbeit geleistet werden.

Diese Regelung gilt im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2026.

Der königliche Erlass von 2023 hatte diese Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2025 eingeführt. Auf Wunsch des Sektors wird diese nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert und Ende dieses Jahres evaluiert.

Abschaffung spezifischer Regeln für Chicorée- und Obstanbau

Im königlichen Erlass von 2023 wurden die spezifischen Regelungen für den Chicorée- und Obstanbau bereits abgeschafft. Dies wird im neuen königlichen Erlass bestätigt.

Diese Sektoren unterliegen somit der allgemeinen Regelung von 100 Tagen.

Lesen Sie auch: „Land- und Gartenbau: Unterstützungsmaßnahmen für Gelegenheitsarbeit verlängert“

Die spezifische Tagespauschale für den Chicoréeanbau wurde mit dem königlichen Erlass vom 21. März 2024 abgeschafft. Diese Abschaffung wird bestätigt und bleibt somit im neuen königlichen Erlass gültig.

Lesen Sie auch: „Ausweitung der Gelegenheitsarbeit im Land- und Gartenbau“

Anpassungen der Tagespauschalen

Für Gelegenheitsarbeit erfolgt die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis von Tagespauschalen. Folgende Anpassungen aus 2023 werden im neuen königlichen Erlass beibehalten:

  • Senkung der Tagespauschalen in der Landwirtschaft
  • Einführung von Tagespauschalen für den Blumen- und Obstanbau

Lesen Sie auch: „Land- und Gartenbau: Unterstützungsmaßnahmen für Gelegenheitsarbeit im Jahr 2023“

Indexierung der Tagespauschalen

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Tagespauschalen jährlich am 1. Januar indexiert, und zwar in gleicher Weise wie die Löhne im Sektor.

Die Tagespauschalen folgen automatisch den Erhöhungen des nationalen GMMI (garantiertes monatliches Mindesteinkommen). So wurden die Tagespauschalen am 1. April 2026 nach der Erhöhung des GMMI um 35,70 Euro angepasst.

Was tut Securex für Sie ?

Eine vollständige Übersicht über die Gelegenheitsarbeit im Land- und Gartenbausektor finden Sie in unserem
Dossier auf Lex4You.

Haben Sie Fragen zu diesen Maßnahmen? Zögern Sie nicht, Ihren Securex Rechtsberater über myHR@securex.be zu kontaktieren.

Quelle