Anlage III : einige erklärende Worte
Der Steuervorabzug auf Löhne, das RCC und die Renten wird indexiert und jährlich an die neue Gesetzgebung angepasst. Diese Anpassung erfolgt über die « Anlage III », die dritte Anlage der AR/CIR 92, die die Regeln zum Steuervorabzug enthält.
Die Schlüsselformel für die automatische Berechnung des Steuervorabzugs wird ebenfalls über die Anlage III aktualisiert.
Was sind die Neuerungen für 2026 ?
Parallel zur klassischen Indexierung einer Reihe von Beträgen wurden in diesem Jahr einige Neuerungen eingeführt.
Höherer Nettolohn im Jahr 2026 aufgrund einer Senkung des Steuervorabzugs
Seit 2023 wurde die Berechnung des Steuervorabzugs strukturell angepasst, um besser auf die Inflation zu reagieren. Diese Anpassung wird auch 2026 weiterhin gelten.
So werden die Tarife des Steuervorabzugs vor allem automatisch an die Inflation angepasst.
Darüber hinaus werden seit 2023 « progressive Tarife » verwendet. Das bedeutet, dass der zu versteuernde Betrag der Vergütungen, Renten oder RCC-Zahlungen nicht mehr auf das nächstniedrigere Vielfache von 15 Euro gerundet wird, um den Steuervorabzug zu bestimmen (alte Tarife I, II und III). Eine Schlüsselformel wird heute verwendet, um die Berechnung durchzuführen, sodass der Steuervorabzug progressiver und proportional ansteigt.
Angesichts dieser Anpassungen wird ein größerer Teil des Lohns auch 2026 einem niedrigeren Satz unterliegen, was es Ihren Arbeitnehmern ermöglicht, ein höheres Nettogehalt zu behalten. Der genaue Betrag hängt vom Einkommensniveau und der Familiensituation ab.
Einige Beispiele zur Veranschaulichung :
Beispiel 1
Pierre verdient 2 800 Euro brutto. Er ist verheiratet und sein/ihr Partner hat eigene Einkünfte. Das Paar hat kein Kind. Vergleichen wir den monatlich einbehaltenen Steuervorabzug auf Pierres Gehalt im Jahr 2025 mit dem, der 2026 einbehalten wird.
| Einkommensjahr 2026 | Einkommensjahr 2025 | |
| Brutto | 2.800 | 2.800 |
| ONSS | -365,96 | -365,96 |
| Bonus für Beschäftigung | 115,17 | 115,17 |
| Versteuerbar | 2.549,21 | 2.549,21 |
| Steuervorabzug | -363,90 | -380,26 |
| Netto | 2.186 | 2.169 |
Wie Sie sehen können, wird Pierre 2026 17 Euro netto mehr pro Monat verdienen als 2025.
Beispiel 2
Petra verdient 4 000 Euro brutto. Sie ist verheiratet und ihr Partner hat keine eigenen Einkünfte. Das Paar hat ein Kind. Vergleichen wir den monatlich einbehaltenen Steuervorabzug auf Petras Gehalt im Jahr 2025 mit dem, der 2026 einbehalten wird.
| Einkommensjahr 2026 | Einkommensjahr 2025 | |
| Brutto | 4.000 | 4.000 |
| ONSS | -522,8 | -522,8 |
| Versteuerbar | 3.477,2 | 3.477,2 |
| Steuervorabzug | -355,18 | -378 |
| Netto | 3.123 | 3.099,20 |
Wie Sie sehen können, wird Petra 2026 23,80 Euro netto mehr pro Monat verdienen als 2025.
Steuerlich begünstigte Überstunden : allgemeines Kontingent
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von einem steuerlich vorteilhaften Regime für eine bestimmte Anzahl von Überstunden pro Jahr. Der Vorteil dieses Regimes ist doppelt :
- Für den Arbeitgeber : eine Befreiung von der Zahlung des Steuervorabzugs
- Für den Arbeitnehmer : eine Senkung des Steuervorabzugs.
Im Allgemeinen gilt ein Kontingent von 130 Überstunden pro Jahr und Arbeitnehmer (für alle Sektoren, mit Ausnahme von Bau und Gastronomie). Diese Obergrenze wurde bereits mehrfach vorübergehend auf 180 Überstunden erhöht; zuletzt bis zum 31. Dezember 2025.
Erfahren Sie mehr : « Gesetzesprogramm veröffentlicht : die Überstunden zur Ankurbelung und die steuerlich begünstigten Überstunden offiziell bis Ende 2025 verlängert »
Die Behörden möchten jedoch diese vorübergehende Erhöhung auf 180 Stunden (wahrscheinlich ab dem 1er Januar 2026) dauerhaft festlegen. In Ermangelung einer entsprechenden Gesetzgebung erwähnt die Anlage III erneut ein allgemeines Kontingent von 130 Stunden für 2026.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir mehr darüber wissen.
Studentische Arbeit
Seit 2025 ist auf die ersten 650 Stunden studentischer Arbeit pro Kalenderjahr kein Steuervorabzug fällig.
Erfahren Sie mehr : « Die Studenten können bis zu 650 Stunden pro Jahr arbeiten »
Diese Änderung wurde nun in den Text der Anlage III aufgenommen.
Was tut Securex für Sie ?
Wir passen, wie jedes Jahr, die obengenannten Änderungen in unserem Berechnungssystem an, um Ihnen eine genaue Lohnberechnung für 2026 garantieren zu können.
Für weitere Fragen zum Steuervorabzug zögern Sie nicht, Ihren Securex-Rechtsberater unter folgender Adresse zu kontaktieren : myhr@securex.bemailto:myHR@securex.be.
Darüber hinaus können Sie uns auch über das Online-Portal MySecurex. Die Suchfunktion « MeinSupport » ermöglicht es Ihnen, die häufigsten Fragen und deren Antworten einzusehen. So erhalten Sie schnell Unterstützung, auch außerhalb der Bürozeiten.
Quelle
Königlicher Erlass vom 11 Dezember 2025 zur Änderung des Steuervorabzugs, AR/CIR 92, Belgisches Staatsblatt vom 29 Dezember