Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?
Noch nicht. In diesem Artikel besprechen wir einen Entwurf eines Programmgesetzes, dessen vorgeschlagener Text noch verschiedene Schritte durchlaufen muss. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, können die vorgeschlagenen Maßnahmen noch geändert werden und haben noch keine rechtliche Gültigkeit. Über Lex4You halten wir dich über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.
Das steuerliche Begünstigungsregime für Urheberrechte
Einkünfte aus Urheberrechten werden bis zu einem Betrag von 77.220 Euro (Einkünfte 2026) mit einem begünstigten Tarif von 15% Quellensteuer besteuert.
Darüber hinaus kannst du, wenn du Urheberrechte erhältst, derzeit auch mit folgendem Kostenpauschale rechnen:
- 50% auf die Einkommensstufe von 0 bis 20.590 Euro
- 25% auf die Einkommensstufe von 20.590 Euro bis 41.180 Euro
- 0% auf die Einkommensstufe über 41.180 Euro
Dies bringt die tatsächliche Steuerlast auf nur 7,5%.
Bedeutung des Kunstwerkattests
Wer von der begünstigten steuerlichen Regelung für Urheberrechte profitieren möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Urheber seine Urheberrechte an einen Dritten zur Mitteilung an die Öffentlichkeit, zur öffentlichen Aufführung oder zur Reproduktion übertragen oder lizenzieren muss. Urheber, die über ein Kunstwerkattest verfügen, müssen nicht nachweisen, dass sie diese Voraussetzung erfüllen.
Es gibt drei Arten von Kunstwerkattesten: ein „normales“ Kunstwerkattest, das Kunstwerkattest „plus“ und das Kunstwerkattest „starter“. Du kannst mehr darüber in unserem Themenartikel lesen: Wann hat der Künstler einen Arbeitnehmerstatus? | Securex
Obwohl dies ein wichtiger Vorteil ist, verfügt die Mehrheit der Urheberrechtsgenießer heute nicht über ein solches Attest. Bis jetzt war es nämlich keine Voraussetzung, um von dem steuerlichen Begünstigungsregime profitieren zu können.
Das ändert sich jetzt, denn der Gesetzgeber verknüpft den Erhalt dieser begünstigten Regelung künftig ausdrücklich mit dem Besitz eines Kunstwerkattests. Dadurch wird die Bedeutung dieses Attests viel größer als zuvor.
Das Kunstwerkattest als notwendiges Dokument für die steuerliche Begünstigungsregelung
Ein Entwurf des Programmgesetzes behält die oben genannten Kostenpauschalen ab dem 1. Januar 2026 ausschließlich für Inhaber eines „normalen“ Kunstwerkattests und eines Kunstwerkattests „plus“.
Wer kein Kunstwerkattest hat oder ein Kunstwerkattest „starter“ hat, kommt folglich nicht mehr in den Genuss der oben genannten Kostenpauschalen. Sie können auch nicht auf die allgemeine Kostenpauschale von 15% für sogenannte Konzessionen von beweglichen Gütern zurückgreifen.
Sie können selbstverständlich weiterhin ihre tatsächlichen Kosten nachweisen.
Einschränkung auf die Aktivitäten, die unter das Attest fallen
Und es geht noch weiter. Selbst Inhaber eines (normalen oder plus) Kunstwerkattests behalten die Kostenpauschale nicht unbegrenzt.
Die Pauschale gilt nämlich nur für Einkünfte aus Aktivitäten, die zum Zeitpunkt der Zahlung oder Zuweisung durch ein solches Attest gedeckt sind.
Für Aktivitäten außerhalb des Anwendungsbereichs des Attests (normal oder plus) ist die Anwendung der Kostenpauschale also ebenfalls nicht mehr möglich.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Grafikdesigner verfügt über ein normales Kunstwerkattest, das speziell seine künstlerischen Illustrationen abdeckt. Wenn er für diese Aktivitäten Urheberrechte erhält, darf er, da die Illustrationen innerhalb des Anwendungsbereichs seines Attests fallen, die Kostenpauschale weiterhin anwenden.
Darüber hinaus erstellt derselbe Designer auch kommerzielle Logos für Unternehmen. Diese Aufträge fallen jedoch nicht unter sein Kunstwerkattest, da das Attest ausschließlich seine künstlerischen und nicht seine kommerziellen Aktivitäten umfasst. Daher kann er selbst, wenn er ein normales oder plus-Attest hat, für diese kommerziellen Aufträge nicht länger von der Kostenpauschale Gebrauch machen.
Anwendung ab dem 1. Januar 2026
Der Ausschluss der pauschalen Kostenabzüge tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für alle Einkünfte, die ab diesem Datum gezahlt oder zugewiesen werden.
Für die Einbehaltung der Quellensteuer gilt jedoch eine gesonderte Übergangsregelung:
- Die neuen Einschränkungen gelten erst ab dem zehnten Tag nach Veröffentlichung des Programmgesetzes im Staatsblatt
- Bis dahin bleibt die derzeitige Berechnungsmethode der Quellensteuer anwendbar.
Praktische Folge
Urheber ohne Attest (oder mit einem Starterattest) zahlen heute eine zu niedrige Quellensteuer, wodurch sie bei ihrer endgültigen Steuerberechnung möglicherweise nachzahlen müssen.
Urheberrechtsregelung ab 2026 wieder für den IT-Sektor geöffnet
Neben den oben genannten Änderungen wird die Regelung für Urheberrechte ab 2026 auch wieder für den IT-Sektor geöffnet. Auch diese vorgeschlagene Änderung ist noch nicht offiziell.
Mehr lesen: „Urheberrechte ab 2026 wieder offen für den IT-Sektor“
Was tut Securex für dich?
Hast du Fragen zu dieser Maßnahme oder zu Urheberrechten im Allgemeinen? Dann kontaktiere gerne unsere Spezialisten unter folgender E-Mail-Adresse: consultinglegal@securex.be.