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Einbehaltungspflicht im Bau- und Reinigungssektor ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmer im Bau- und Reinigungssektor vor der Rechnungszahlung prüfen, ob beim Lieferanten offene Sozialbeiträge als Selbstständiger bestehen. Ist dies der Fall, ist ein Teil des Rechnungsbetrags an das LISVS zu überweisen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Eine neue Einbehaltspflicht: Warum?

Als Unternehmer schließt du dich einer sozialen Kasse für Selbstständige wie Securex an und zahlst vierteljährlich einen Beitrag. Durch diesen Beitritt als Selbstständiger hast du unter anderem Anspruch auf Rückerstattung von medizinischen Kosten und kannst eine Rente aufbauen.

In einigen Sektoren gibt es zu viele Nicht-Anschlüsse oder Nicht-Zahlungen, wodurch die Unternehmer, die in Ordnung sind und rechtzeitig zahlen, benachteiligt werden. Die Regierung hat daher 2023 beschlossen, im Bau- und Reinigungssektor zwei neue Verpflichtungen einzuführen:

  • Die Verpflichtung, alle arbeitenden Gesellschafter und Helfer im ZDU zu registrieren.
  • Eine Einbehaltspflicht, wenn offene Schulden im Rahmen des sozialen Statuts für Selbstständige bestehen, ähnlich wie bereits für steuerliche und LSS-Schulden der Fall ist.

Die Registrierungspflicht gilt bereits seit 2024, und ab dem 1. Januar 2026 wird auch die Einbehaltspflicht wirksam. Auf diese Weise möchte die Regierung den Kampf gegen Schwarzarbeit und rückständige soziale Zahlungen in diesen Sektoren aufnehmen.

Mehr lesen: Ein Register der Gesellschafter und mithelfenden Personen für den Bau- und Reinigungssektor | Securex

Mehr lesen: Registrierungspflicht für arbeitende Gesellschafter und Helfer im KBO | RSVZ

Was ist die neue Einbehaltspflicht?

Es handelt sich um die Verpflichtung für unbewegliche Arbeiten für Auftraggeber und Bauunternehmer, die im Bau- oder Reinigungssektor tätig sind, 15% des Rechnungsbetrags (ohne MwSt) zum Zeitpunkt der Zahlung einzubehalten, wenn der (Unter-)Auftragnehmer, den sie beauftragen, soziale Schulden im Rahmen des sozialen Statuts der Selbstständigen hat. 

Welche Schulden führen zu einer Einbehaltspflicht?

  • Die fälligen sozialen Beiträge und verwaltungsrechtlichen Geldbußen.
  • Die Beträge, die in der Eigenschaft als Gesellschafter mit gesamtschuldnerischer Haftung geschuldet werden, wie ein Selbstständiger für seinen Helfer oder die Gesellschaft für die Gesellschafter oder Beauftragten.
  • Der jährliche pauschale Gesellschaftsbeitrag.

Welche Schulden führen nicht zu einer Einbehaltspflicht?

  • Unbezahlte soziale Beiträge, Geldbußen oder Gesellschaftsbeiträge, die Gegenstand eines laufenden Abzahlungsplans sind, der korrekt beim sozialen Versicherungsfonds oder beim Gerichtsvollzieher eingehalten wird, sowie Beträge, die Gegenstand eines Rechtsstreits vor Gericht sind.
  • Die Beträge, die in der Eigenschaft als Gesellschafter mit gesamtschuldnerischer Haftung für den jährlichen Gesellschaftsbeitrag geschuldet werden.

Mehr lesen: Um welche unbeweglichen Arbeiten handelt es sich? | RSVZ

Wie viel muss einbehalten werden?

Im Rahmen der neuen Einbehaltspflicht muss auf einer Rechnung 15% des Rechnungsbetrags (ohne MwSt) einbehalten werden. Auf einer Rechnung von € 100,00 (ohne MwSt) müssen also € 15,00 einbehalten werden.


Was passiert, wenn auch steuerliche und/oder LSS-Schulden bestehen?

Es gibt steuerliche und LSS-Schulden

Wenn bereits steuerliche und LSS-Schulden bestehen, können keine Einbehalte für soziale Schulden als Selbstständiger erfolgen. In diesem Fall beträgt der Einbehalt 15 % für die steuerlichen Schulden und 35 % für die LSS-Schulden, also insgesamt maximal 50%.

Es gibt nur steuerliche oder LSS-Schulden

Wenn nur bei einem der beiden Schulden bestehen, werden diese zu den Einbehalten für die sozialen Schulden als Selbstständiger hinzugefügt. In diesem Fall beträgt der Einbehalt 15 % für die steuerlichen Schulden oder 35 % für die LSS-Schulden und 15 % für die sozialen Schulden als Selbstständiger, also insgesamt maximal 30% (bei auch steuerlichen Schulden) oder 50% (bei auch LSS-Schulden).

Ich bin Auftraggeber: Was muss ich ab dem 1. Januar 2026 tun?

Als Auftraggeber musst du zum Zeitpunkt der Zahlung einer Rechnung an ein Unternehmen aus dem Bau- und Reinigungssektor zunächst überprüfen, ob dieses keine Schulden im Rahmen des sozialen Statuts für Selbstständige hat. Falls ja, musst du 15% des Rechnungsbetrags einbehalten und an die LISVS überweisen, bevor du zur Zahlung der Rechnung selbst übergehen kannst.

Wer ist der Auftraggeber? Der Auftraggeber ist jede Person, die den Auftrag erteilt, Arbeiten zu einem Preis auszuführen oder ausführen zu lassen. Eine natürliche Person, die Bauarbeiten ausschließlich zu privaten Zwecken in Auftrag gibt, wird jedoch nicht als Auftraggeber betrachtet und unterliegt daher nicht der Verpflichtung zur Abzugsteuer.

Wie kann ich sehen, ob eine Einbehaltspflicht besteht?

Heute gibt es bereits zwei Online-Anwendungen für die Einbehaltspflicht bei LSS-Schulden. Die neue Einbehaltspflicht wird Anfang 2026 zu beiden Anwendungen hinzugefügt:

Hier die detaillierte Anleitung lesen: Einbehaltspflicht im Bau- und Reinigungssektor 2026 | Securex

Ich bin Unternehmer im Bau- und Reinigungssektor: Was kann ich tun, um einen Einbehalt auf meinen Rechnungen zu vermeiden?

Als Unternehmer hast du natürlich ein großes Interesse daran, dass deine Rechnungen rechtzeitig und vollständig bezahlt werden. Um einen Einbehalt auf deinen Rechnungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass du deine Beiträge rechtzeitig zahlst.

Wo können ich und mein Buchhalter sehen, wann und wie viel Beitrag ich zahlen muss?

Du erhältst vierteljährlich eine Einladung von Securex Integrity, um deinen Beitrag für dieses Quartal zu leisten. Um zu vermeiden, dass du eine Einladung verpasst, solltest du zusammen mit deinem Buchhalter am besten das MySecurex-Tool nutzen, um stets einen aktuellen Überblick über die:

  • Vierteljährlich geschuldeten Beiträge.
  • Bereits gezahlten und nicht gezahlten Beiträge.


Was passiert, wenn ich einen Beitrag nicht zahle?

Wenn du die Zahlung nicht rechtzeitig vornimmst, wirst du kurz darauf von der LISVS einen Brief erhalten, der dich an einen offenen Saldo erinnert und dich auffordert, bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen.

Wenn du einen solchen Brief von der LISVS erhältst, kannst du folgende zwei Dinge tun, um dennoch den Einbehalt zu vermeiden:

  • Den offenen Saldo so schnell wie möglich bezahlen.
  • Wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast, so schnell wie möglich einen Abzahlungsplan anfordern und diesen einhalten.

Wenn du keines von beiden vor dem angegebenen Datum tust, wird dein Unternehmen auf die Liste gesetzt, auf der die Einbehaltspflicht Anwendung findet. Deine Auftraggeber werden ab dann nur einen Teil deiner Rechnung an dich zahlen können, und zwar bis kein offener Saldo mehr besteht.

Mehr lesen: Ich habe vorübergehende finanzielle Probleme.

Wie kann Securex dir helfen?

Für die Registrierung von arbeitenden Gesellschaftern und Helfern: Kontaktiere dein Securex-Unternehmensschalter.

Für die Nachverfolgung deiner sozialen Beiträge: MySecurex - das Unternehmerportal.