Rückkehr der Probezeit?
Nun, nicht ganz. Die Regeln zur Probezeit werden nicht wieder eingeführt, da die Regierung zu viel zusätzliche Verwaltung vermeiden wollte.
Durch die Verkürzung der Kündigungsfrist während der ersten sechs Monate des Arbeitsvertrags auf eine Woche ist das Ergebnis in der Praxis jedoch dasselbe.
Wie lange beträgt die neue Kündigungsfrist?
Mit dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Kündigungsfrist sowohl bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Entlassung durch den Arbeitnehmer eine Woche beträgt, und zwar während der ersten sechs Monate des Arbeitsvertrags.
Die Regeln zur Kündigungsfrist bleiben im Übrigen unverändert. Die Kündigungsfrist beginnt also nach wie vor am Montag, nachdem die Entlassung mitgeteilt wurde.
Und was ist mit der Gegenkündigung?
Da die Kündigungsfrist bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten verkürzt wird auf eine Woche, wird auch die Dauer der Gegenkündigung entsprechend verkürzt. Diese beträgt während der ersten sechs Monate des Vertrags ebenfalls eine Woche.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Gegenkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsvertrags meist nicht mehr sinnvoll ist.
Ab wann gilt diese verkürzte Kündigungsfrist?
Das Gesetz würde am ersten Tag des zweiten Monats nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft treten. Die verkürzten Fristen gelten für Arbeitsverträge, die ab diesem Tag beginnen.
Konkret bedeutet dies, dass, wenn das Gesetz im März veröffentlicht wird, die verkürzten Kündigungsfristen für Arbeitsverträge gelten, die ab dem 1. Mai 2026 beginnen. Bei einer Veröffentlichung im April gelten die verkürzten Fristen für Verträge, die ab dem 1. Juni 2026 beginnen.
Wann das Gesetz veröffentlicht wird, ist noch ungewiss, da es noch im Parlament diskutiert und abgestimmt werden muss.
Was tut Securex für dich?
Wir beobachten die Entwicklungen dieses Gesetzesentwurfs für dich. Sobald es mehr Klarheit über das konkrete Inkrafttreten gibt, wirst du darüber auf Lex4You lesen können.
Falls du inzwischen Fragen zur Entlassung deiner Arbeitnehmer hast, kannst du dich an deinen Securex Rechtsberater unter myHR@securex.be wenden.
Quelle