Erweiterung der Flexi-Jobs
Flexi-Jobs werden in allen Sektoren erlaubt sein, wobei geschützte Berufe im öffentlichen und privaten Sektor berücksichtigt werden. Die Sektoren haben jedoch die Möglichkeit, Flexi-Jobs durch eine Opt-out-Regelung auszuschließen.
Von 12.000 auf 18.000 Euro
Das steuerliche Höchst-Einkommen für nicht-pensionierte Flexi-Jobber wird im Jahr 2025 von 12.000 auf (indexiert) 18.000 Euro erhöht.
Mehr lesen: "Was steht alles im Osterabkommen?"
Unser Tipp: Für Pensionierte gelten andere Grenzen. Wenn Sie für die Ausführung Ihres Flexi-Jobs einen Pensionierten anstellen, informieren Sie bitte unbedingt Ihren Client Advisor, damit die Löhne korrekt berechnet und angegeben werden können.
Ab Einkommenjahr 2025 können Ihre Flexi-Jobber über mycareer.be überprüfen, ob sie die jährliche Grenze für Flexi-Einkommen erreicht haben. Wenn diese Grenze erreicht ist, müssen auf den Betrag, der die Grenze überschreitet, Steuern gezahlt werden.
Mehr lesen: "Flexi at work - Soziale Sicherheit"
Maximaler Stundenlohn
Der Flexi-Lohn darf seit dem 1. Januar 2024 nicht höher sein als 150% (einschließlich Prämien) des Basis-Mindestlohns, es sei denn, ein anderes Maximum wurde in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag festgelegt.
Der maximale Stundenlohn soll nun auf 21 Euro angehoben werden; das Abkommen präzisiert jedoch nicht, auf welche Sektoren es sich bezieht (nur Gastronomie oder auch andere Sektoren).
Verbunden Unternehmen
Seit 2024 dürfen Sie auch keinen Flexi-Jobber mehr bei einem Unternehmen beschäftigen, das mit Ihrem Unternehmen verbunden ist. Dies betrifft die Situation, in der ein Arbeitnehmer einen normalen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber hat und als Flexi-Jobber bei einem verbundenen Unternehmen tätig ist (gemäß Art. 1.20 des Unternehmensgesetzbuches).
Dieses Verbot würde für Vollzeitbeschäftigte aufgehoben.
Mehr lesen: "Flexi-Job-Arbeitsvertrag | FOD WASO"
Wie Securex Ihnen hilft
Diese Maßnahmen wurden in einen Vorentwurf eines Programmgesetzes aufgenommen. Sie sind derzeit noch nicht anwendbar, da diese Texte zuerst im Parlament genehmigt werden müssen und erst nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt endgültig sind.
Wollen Sie wissen, was diese Maßnahmen für Ihr Unternehmen und für Ihre Arbeitnehmer bedeuten? Melden Sie sich unbedingt für unsere Schulung Soziale Aktua am 17. Juni 2025 an.