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Brüssel: Die Activa-Prämie und die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wurden abgeschafft

Brüssel reformiert seine Arbeitsfördermaßnahmen. Zwei wichtige Maßnahmen enden: Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wurde zum 1. Juli 2026 abgeschafft, und die Activa.brussels-Regelung wird ab dem 15. Juli 2026 aufgehoben. Antizipieren Sie jetzt die Auswirkungen auf Ihre Einstellungen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Welche Brüsseler Hilfen sind betroffen?

Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt setzt ihre Reform der Beschäftigungshilfen mit dem Ziel der Vereinfachung und Rationalisierung der öffentlichen Ausgaben fort.

Zwei Maßnahmen sind direkt betroffen:

  • Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer
  • Die Activa Brussels Prämie

Diese Maßnahmen ermöglichen heute eine Reduzierung der Kosten bestimmter Einstellungen in der Region Brüssel-Hauptstadt.

Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wird zum 1. Juli 2026 abgeschafft

In der Region Brüssel-Hauptstadt hat ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag des Quartals mindestens 61 Jahre und höchstens 66 Jahre alt ist, derzeit grundsätzlich Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung G1 von 1.000 Euro pro Quartal. Dabei handelt es sich um eine direkte ONSS-Entlastung, die die Kosten bestimmter bereits beschäftigter Arbeitnehmer senkt.

Diese Zielgruppenermäßigung endet am 1. Juli 2026 und wird ab dem 3. Quartal 2026 nicht mehr gewährt, auch nicht für Arbeitgeber, die sie bisher in Anspruch genommen haben. Konkret: Wenn Sie diese Hilfe in Ihrem Lohnbudget berücksichtigt haben, müssen Sie nun deren Wegfall einplanen.

Für weitere Informationen: „Ältere Arbeitnehmer (ONSS-Ermäßigung)“

Schrittweise Abschaffung der Activa Brussels Prämie

Die Maßnahme Activa.brussels wurde am 15. Juli 2026 abgeschafft. Sie stellte jedoch einen wichtigen finanziellen Vorteil für Arbeitgeber dar: Je nach Profil des betreffenden Arbeitnehmers konnte die Zulage 15.900 Euro über 30 Monate oder 23.400 Euro über 36 Monate erreichen, insbesondere für bestimmte Arbeitssuchende, die weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind.

Für Arbeitnehmer, die spätestens am 15. Juli 2026 eingestellt wurden, kann die Zulage im Rahmen der Übergangsregelung noch bis spätestens 31. Dezember 2026 aufrechterhalten werden.

Ab dem 1. Januar 2027 endet die Maßnahme endgültig. Diese Abschaffung kann somit direkte Auswirkungen auf die Kosten laufender Einstellungen und auf die für zukünftige Einstellungen vorgesehenen Lohnbudgets haben.

Wenn Sie mehr über die verschiedenen Activa-Hilfen erfahren möchten, konsultieren Sie unser Lex4You-Datenblatt.

Diese Änderungen sind Teil einer umfassenderen Reform der Beschäftigungshilfen

Die Brüsseler Reform ist kein Einzelfall.

Auf föderaler Ebene sind ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls mehrere wichtige Änderungen der Beschäftigungshilfen vorgesehen. Die Bundesregierung plant insbesondere die Abschaffung bestimmter Zielgruppenermäßigungen sowie eine Reform der Zielgruppenermäßigung Ersteinstellung.

In der Wallonie werden mehrere regionale Maßnahmen schrittweise abgeschafft und durch einen neuen einheitlichen Anreiz ersetzt: Incitant Job Plus.

Folgende Hilfen sind betroffen:

  • Impulsion
  • SESAM
  • SINE
  • Tremplin 24 Monate+

Das Ziel ist, die Landschaft der Beschäftigungshilfen zu vereinfachen und für Arbeitgeber übersichtlicher zu gestalten.

Sind diese Maßnahmen bereits offiziell?

Ja. Die beiden Abschaffungen sind nun offiziell.

Die Zielgruppenermäßigung für ältere Arbeitnehmer wurde ab dem 1. Juli 2026 abgeschafft. Sie darf ab dem 3. Quartal 2026 nicht mehr gewährt werden, auch nicht für Arbeitgeber, die sie bereits in Anspruch genommen haben.

Die Abschaffung von Activa.brussels wurde durch eine Brüsseler Verordnung vom 9. Juli 2026 beschlossen, die am 14. Juli 2026 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Diese Verordnung trat am 15. Juli 2026 in Kraft.

Die Übergangsbestimmungen bleiben für Arbeitnehmer, die spätestens am 15. Juli 2026 eingestellt wurden, anwendbar. Ihre Arbeitszulage kann nach den alten Regeln bis spätestens zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten werden.

Wir halten Sie über eventuelle Verwaltungsvorschriften und weitere Entwicklungen bezüglich der Beschäftigungshilfen über Lex4You auf dem Laufenden.

Was tut Securex für Sie?

Unsere Experten verfolgen die Reformen der Beschäftigungshilfen auf regionaler und föderaler Ebene genau.

Wir begleiten Sie insbesondere bei:

  • Überprüfung, ob Ihre aktuellen Einstellungen noch Anspruch auf die bestehenden Maßnahmen eröffnen
  • Bewertung der finanziellen Auswirkungen des Wegfalls bestimmter Hilfen
  • Identifikation verfügbarer Alternativen
  • Information über zukünftige Maßnahmen, die die aktuellen Regelungen ersetzen werden
  • Anpassung Ihrer Rekrutierungsstrategie an die neuen Regeln

Für weitere Informationen oder bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihren Legal Advisor unter myHR@securex.be.

Quellen?