Mehrwertsteuerpflicht
Sie haben einen Jahresumsatz bis 2.500.000 € (exkl. MwSt). In diesem Fall müssen Sie vierteljährlich eine Mehrwertsteuererklärung einreichen, Sie können sich jedoch auf für eine monatliche Erklärung entscheiden. Sie haben einen Jahresumsatz über 2.500.000 € (exkl. MwSt). In diesem Fall müssen Sie monatlich eine Mehrwertsteuererklärung einreichen.
Sie können von einer Pauschalregelung profitieren, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Mindestens 75 % Ihres Umsatzes bestehen aus Aktivitäten, die keine Rechnung erfordern.
- Ihr Jahresumsatz beträgt nicht mehr als 750.000 € (exkl. MwSt).
- Ihre Geschäftstätigkeit fällt in einen der folgenden Bereiche.
Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht
Kleinunternehmen (max. 25.000 € Jahresumsatz) sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Sie können sich für eine Mehrwertsteuerbefreiung entscheiden. Das bedeutet, dass sie ihren Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen müssen. Dies gilt vor allem für nebenberufliche Selbstständige.
Was beinhaltet die Mehrwertsteuerbefreiung?
- Ihr Unternehmen macht Umsätze, ohne dafür Mehrwertsteuer anzurechnen.
- Sie dürfen als Unternehmen die Mehrwertsteuer von Eingangsrechnungen nicht abziehen.
- Sie müssen keine periodische Mehrwertsteuererklärung einreichen.
Möchten Sie die Befreiungsregelung in Anspruch nehmen?
Beachten Sie dann folgende Bestimmungen:
- Ihre Rechnungen müssen die folgende Angabe enthalten: 'Besondere Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen'.
- Sie müssen vor dem 31. März eines jeden Jahres eine Kundenliste einreichen.
Achtung: Bestimmte Tätigkeiten sind von der Befreiungsregelung ausgenommen, zum Beispiel Tabakwarenhändler, Fischmarkthallen, Anbieter von Arbeiten an Immobilien, Verkäufer von Neubauten usw.