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Mehrwertsteuer erklärt für Starter und Selbstständige

Alles, was Sie als Selbständiger über die Mehrwertsteuer wissen müssen

Als angehender Selbständiger werden Sie sowieso mit der Mehrwertsteuer zu tun haben, egal ob Sie mehrwetsteuerpflichtig sind oder nicht . Securex sorgt dafür, dass Sie bestens informiert sind, aber doch ein goldener Tipp: Sorgen Sie dafür, dass Sie einen guten Buchhalter haben,damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können. 

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Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuerpflicht und Mehrwertsteuererklärung für Sie erklärt

  • Was ist die Mehrwertsteuer?
  • Welche Mehrwertsteuerregelungen und -sätze gibt es?
  • Wie und wann müssen Sie eine Mehrwertsteuererklärung abgeben?
  • Mehrwertsteuerkontrolle: was sind die Regeln?

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, die vom Endverbraucher bezahlt wird und bei jedem Schritt im Produktions- und Vertriebsprozess anfällt. Als Verbraucher haben Sie bereits Erfahrung damit, auch wenn Sie es vielleicht nicht merken. Sie zahlen Mehrwertsteuer auf fast jedes Produkt, vom Computer bis zu Spaghetti.

Die Mehrwertsteuer besteuert die Wertschöpfung:

  • Ein Bretthersteller kauft einen Baumstamm für 50 Euro. Daraus macht er Bretter, die er für insgesamt 100 Euro an Tischler verkauft.
  • Als Tischler kaufen Sie Bretter für 100 Euro. Diese Bretter sind bereits wertvoller als der Baumstamm, jedoch immer noch Rohmaterial mit begrenztem Wert.
  • Sie fertigen aus diesem Holz einen Tisch, den Sie für 300 Euro verkaufen.
  • Mit anderen Worten: durch das Hinzufügen von Zeit und Fachwissen wird bei jedem Schritt ein Produkt geschaffen, das mehr wert ist als das Ausgangsprodukt.
  • Diese Wertschöpfung wird über die Mehrwertsteuer besteuert und vom Endverbraucher bezahlt.
  • Denn sowohl der Bretthersteller wie auch der Tischler und der Endkunde zahlen Mehrwertsteuer.

Auch als Selbstständiger haben Sie also mit der Mehrwertsteuer zu tun: Sie berechnen Ihren Kunden die Mehrwertsteuer, zahlen aber auch die Mehrwertsteuer an Ihre Lieferanten. Die Mehrwertsteuer ist aber nicht für Sie, sondern Sie müssen sie an den belgischen Staat abführen.


Vorsteuerabzug

Als Selbständiger können Sie jedoch die Mehrwertsteuer, die Sie an Ihre Lieferanten zahlen, von dem Betrag abziehen, den Sie weiterleiten müssen, also dem Betrag, den Sie von Ihren Kunden erhalten haben. Dies ist das Prinzip des Vorsteuerabzugs und bedeutet, dass Sie für Waren und Dienstleistungen, die Sie für Ihr eigenes Unternehmen kaufen, eigentlich keine Mehrwertsteuer zahlen müssen.

In der Praxis zahlen Sie natürlich die Mehrwertsteuer auf Ihre Ankäufe. Erst im Nachhinein erhalten Sie dieses Geld zurück, denn es wird von der Summe abgezogen, die Sie an den belgischen Staat zahlen müssen.


Zusammengefasst: als Unternehmer sind Sie nur ein Vermittler für die Mehrwertsteuer.


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Welche Mehrwertsteuerregelungen und -sätze gibt es?

Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, dass Sie die Mehrwertsteuer korrekt berechnen und den richtigen Mehrwertsteuersatz anwenden.


Mehrwertsteuersätze

Welchen Mehrwertsteuersatz Sie berechnen müssen, hängt davon ab, welche Dienstleistung Sie erbringen oder was Sie verkaufen.

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 21 %.
  • Außerdem gibt es einen Steuersatz von 6 %, der unter anderem für bestimmte Renovierungsarbeiten, landwirtschaftliche Produkte, bestimmte Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, bestimmte Medikamente, Bücher und bestimmte Zeitschriften gilt.
  • Außerdem gibt es einen Mehrwertsteuersatz von 12 %, der u. a. für Kohle und Pay-TV-Abos gilt.

Eine Übersicht über die Mehrwertsteuersätze finden Sie auf der Website des föderalen öffentlichen Dienstes.


Besondere Mehrwertsteuerregelungen

Da die normalen MwSt.-Vorschriften für kleine Unternehmen eine ziemliche Herausforderung darstellen können, gibt es Sonderregelungen, um die Steuerpflichten zu erleichtern.

Sie haben die Wahl zwischen einer solchen Sonderregelung oder der normalen Regelung. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer ist eine davon, aber es gibt auch eine Pauschalregelung.


Pauschalierte Mehwertsteuerregelungen

Für einige Sektoren und Berufe kann die Mehrwertsteuer pauschal, auf der Grundlage von Käufen oder Stundensätzen und nicht auf der Grundlage von Rechnungen erhoben werden. Sie können eine Pauschalregelung in Anspruch nehmen, wenn Sie die nachstehenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Mindestens 75 % Ihres Umsatzes bestehen aus Aktivitäten, die keine Rechnung erfordern.
  • Ihr Jahresumsatz liegt unter 750.000 € (ohne Mehrwertsteuer).
  • Ihre Aktivitäten fallen unter einen der folgenden Sektoren.


Die Regelung gilt nur für  (Quelle: föderale Regierung):

  • Apotheker
  • Bäcker und Bäcker-Konditoren
  • Gastwirte
  • Speiseeiskonditoren
  • Betreiber von Frittüren
  • Schausteller
  • Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure
  • Einzelhändler in Textilien und Lederwaren
  • Zeitungseinzelhändler
  • Lebensmitteleinzelhändler
  • Einzelhändler in Milchprodukten und wandergewerbetreibende Milchhändler
  • Schuster
  • Metzger und Fleischer

Mehrwertsteuererklärung: wie geht das?

Als erstes brauchen Sie eine MwSt.-Nummer. Das können Sie ganz einfach über Securex regeln.

Beantragen Sie Ihre MwSt.-Nummer

Mehrwertsteuererklärung

In der Mehrwertsteuererklärung deklarieren Sie die Mehrwertsteuer , die Sie von Ihren Kunden erhalten haben. Sie geben auch den Betrag der Mehrwertsteuer ein, die Sie an Lieferanten für Dienstleistungen oder Waren, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit stehen, gezahlt haben. Sie können die gezahlte Mehrwertsteuer von der erhaltenen Mehrwertsteuer abziehen. Den Restbetrag führen Sie an die Mehrwertsteuerbehörde ab.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Mehrwertsteuererklärung korrekt ausfüllen. Deshalb ist es sinnvoll, für das Ausfüllen der Mehrwertsteuererklärung die Dienste eines Buchhalters oder Wirtschaftsprüfers in Anspruch zu nehmen. Falsche und/oder verspätete Angaben können zu saftigen Geldbußen führen. Und das sollten Sie um jeden Preis vermeiden.


Einreichen Ihrer periodischen Mehrwertsteuererklärunggifte

Je nach Art und Umsatz Ihres Unternehmens reichen Sie Ihre Mehrwertsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich ein.

  • Vierteljährliche Erklärungen sind für die meisten Start-ups und Unternehmer die Norm, da ihr Jahresumsatz den Schwellenwert von 2.500.000 € (ohne Mehrwertsteuer) nicht überschreitet. Sie können sich jedoch dafür entscheiden, dies monatlich zu tun.
  • Monatliche Erklärungen sind obligatorisch ab einem Jahresumsatz von 2.500.000 € (ohne MwSt.).


Jährliche Kundenliste einreichen

Die Mehrwertsteuerbehörde verlangt, dass Sie jedes Jahr eine Liste Ihrer steuerpflichtigen Kunden einreichen. Die Kundenliste ist eine Liste der belgischen Mehrwertsteuernummern der Kunden, an die Ihr Unternehmen im vergangenen Kalenderjahr Waren oder Dienstleistungen für einen Gesamtbetrag von über 250 EUR (ohne Mehrwertsteuer) geliefert hat.

Sie müssen die Kundenliste bis zum 31. März eines jeden Jahres einreichen.

Dies kann elektronisch oder in Papierform erfolgen, aber die meisten Selbstständigen lassen dies von ihrem Buchhalter erledigen. Achten Sie daher darauf, sich einen Buchhalter zu suchen, auf den Sie sich verlassen können.


Anmerkung: Seit dem 1. Juli 2016 müssen Sie keine jährliche Kundenliste mehr einreichen, wenn Ihr Unternehmen die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen kann.

Mehrwertsteuerkontrolle : was sind die Regeln?

Jeder Selbstständige wird irgendwann einmal oder sogar mehrmals geprüft werden. Auch wenn Sie ein kleines Unternehmen haben, das von der Steuer befreit ist, können Sie geprüft werden. Dies kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geschehen.


Tipp: MwSt.-Kontrollbeamte müssen Ihnen auf Anfrage ihre Legitimation vorlegen.


Sie müssen den MwSt.-Kontrollbeamten freien Zugang zu 'den Räumlichkeiten gewähren, in denen Sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben'. Hier geht es um Ihr Büro, Ihre Werkstatt, Ihre Garage, ... Die Kontrollbeamten haben in Ihren privaten Räumen nichts zu suchen, es sei denn, sie haben eine ausdrückliche Genehmigung des Polizeirichters.

Der Kontrollbeamte hat das Recht, Ihre bereits abgeschlossenen Konten mitzunehmen, und wenn Sie digital arbeiten, darf der Prüfer die Daten herunterladen oder kopieren.

Der normale Kontrollzeitraum beträgt 3 Jahre ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Mehrwertsteuer fällig wurde.

Securex ist gerne bereit, alle Ihre Fragen zur Mehrwertsteuer zu beantworten.

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