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Sozialversicherungskasse

Einer Sozialversicherungskasse beitreten, wie funktioniert das?

Starten als selbständiger Unternehmer? Dann müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies läuft über eine Sozialversicherungskasse, die Ihre Sozialbeitragszahlungen entgegennimmt und an die Behörden weiterleitet. Regeln Sie Ihren Sozialschutz und treten Sie bei, bevor Sie mit Ihrem Unternehmen loslegen. 

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Anspruch auf:

  • Kindergeld (Wachstumspaket) und Geburtsprämie
  • Leistung bei Krankheit oder Unfall
  • Rückerstattung von medizinischen Kosten
  • Pension und Übergangsgeld
  • Mutterschaftshilfe und Mutterschaftsgeld

Was macht eine Sozialversicherungskasse?

Eine Sozialversicherungskasse kümmert sich um Ihre soziale Sicherheit als Selbständiger. Die Kasse überweist Ihre Quartalsbeiträge an die Behörden und berät Sie während Ihrer gesamten Laufbahn als Unternehmer. So können Sie sicher sein, dass Sie bestens unterstützt werden und Ihre sozialen Ansprüche optimal nutzen.

Wozu dienen Ihre Sozialbeiträge?

Wann kann ich einer Sozialversicherungskasse beitreten?

Der Beitritt erfolgt vor Beginn Ihrer Tätigkeit in Ihrem neuen Unternehmen. Ob Sie ein Einzelunternehmen starten oder eine Gesellschaft gründen: Sie müssen eine Sozialversicherungskasse mit der Verwaltung und Abrechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge beauftragen.

Wichtig: Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie mit Ihrem Unternehmen loslegen. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass Sie sofort zur Kasse gebeten werden, wenn Sie vor dem Start Ihres Unternehmens einer Sozialversicherung beitreten.

Sie können bereits sechs Monate vor der offiziellen Gründung Ihres Unternehmens beitreten. Es ist also ratsam, dies rechtzeitig zu regeln: Die Bußgelder für einen verspäteten Beitritt sind beträchtlich.

Wer muss beitreten?

Jeder Selbständige (sowohl haupt- als auch nebenberuflich) ist verpflichtet, sich einer Sozialversicherungskasse anzuschließen. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für mitarbeitende Ehepartner, Helfer und mitarbeitende Gesellschafter. 

Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. Die folgenden Berufsgruppen und Kategorien brauchen sich beispielsweise keiner Sozialversicherungskasse anzuschließen:

  • Journalisten und Pressekorrespondenten
  • Personen mit einem Mandat in einer Behörde, einem Berufsverband oder einer Gewerkschaft
  • Jemand mit einem unbezahlten Mandat in einer Gesellschaft

Haben Sie dazu noch Fragen? Fragen Sie uns, wir finden die Antwort für Sie. Dann wissen Sie ganz genau, ob Sie sich anschließen müssen oder nicht.

Mit welchen Vorteilen können Sie rechnen?

Was genau passiert, nachdem Sie einer Sozialversicherungskasse beigetreten sind und Ihr Unternehmen durchgestartet ist? Zunächst einmal geht es natürlich darum, Geschäfte zu machen!

Darüber hinaus zahlen Sie vierteljährlich Sozialversicherungsbeiträge über die Sozialversicherungskasse.

Im Gegenzug erwerben Sie soziale Ansprüche, genau wie abhängig Beschäftigte. Übrigens kann für startende Unternehmer ein angepasster gesetzlicher Mindestbeitrag gelten.

Erfahren Sie mehr darüber, was genau Sozialbeiträge sind

Securex beitreten

Konkrete Pläne für Ihr eigenes Unternehmen? Machen Sie es sich leicht und treten Sie jetzt der Sozialversicherungskasse von Securex bei.

Regeln Sie noch heute alles mit uns online-Formular.

Haben Sie noch Fragen zum Beitritt zur Sozialversicherungskasse von Securex?

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