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Sozialbeiträge für Selbständige

Warum zahlen selbständige Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge?

Wer sich als Selbstständiger registrieren lässt ist wie alle Erwerbstätigen verpflichtet, Sozialbeiträge zu zahlen. Dadurch sind Sie als Unternehmer im Krankheitsfall versichert und erwerben Rentenansprüche. Wie genau funktioniert das und wohin gehen Ihre Sozialbeiträge? Ein Überblick.

Sie haben vor, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen?

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Sozialbeiträge kurz und knapp:

  • Die Sozialbeiträge dienen der Sicherung Ihrer sozialen Rechte (wie z.B. Krankengeld und Rente).
  • Jeder, der ein Einzelunternehmen oder eine Firma hat, zahlt vierteljährlich eine Sozialabgabe.
  • Die Beiträge werden auf der Grundlage Ihres Einkommens berechnet.
  • Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge über eine obligatorische Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse

Warum bezahlen Sie Sozialbeiträge?

Jeder Erwerbstätige leistet in Belgien einen Beitrag zur sozialen Sicherheit. Als Selbständiger zahlen Sie dafür Sozialversicherungsbeiträge, genau wie abhängig Beschäftigte.

Das Wichtigste, was Sie im Gegenzug erhalten, sind viele soziale Rechte wie

  • Familienleistungen (einschließlich Geburtsprämie und Kindergeld)
  • Rente
  • Rückerstattung der medizinischen Versorgung
  • Leistung bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
  • Leistung im Konkursfall


Wie funktionieren die Sozialbeiträge?

Selbständige zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge alle drei Monate an ihre Sozialversicherungskasse, die ihrerseits den Betrag an die Behörden weiterleitet. Ein einfaches Prinzip, das Ihnen eine korrekte Bearbeitung und Berechnung durch einen Partner garantiert, der auf Ihrer Seite steht und mitdenkt.

Wer zahlt Sozialversicherungsbeiträge?

Wer ein eigenes Unternehmen gründet, muss einer Sozialversicherungskasse seiner Wahl beitreten. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer mit einem Ein-Personen-Unternehmen als auch für die Gründer einer Gesellschaft.

Inhaber eines Einzelunternehmens

Für Selbständige mit einem Einzelunternehmen ist es einfach, einer Sozialversicherungskasse beizutreten. Der Beitritt muss vor der offiziellen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erfolgen. Ihre Sozialversicherungskasse hilft Ihnen dann bei der Berechnung der vorläufigen Beiträge, die Sie zahlen müssen, um Ihre sozialen Rechte aufzubauen.


Geschäftsführer einer Gesellschaft

Als Gesellschaft zahlen Sie einen sogenannten Gesellschaftsbeitrag. Das grundlegende Prinzip ist dasselbe wie das der Sozialversicherungsbeiträge für Einzelunternehmer. Als Bevollmächtigter oder mitarbeitender Gesellschafter in einer Gesellschaft sind Sie für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch Ihre Gesellschaft verantwortlich.

Zahlung des Gesellschaftsbeitrags

Helfer

Jemand, der Sie in Ihrem Einzelunternehmen unterstützt oder vertritt, gilt für die Sozialversicherung als selbstständiger Helfer. Er oder sie muss ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Helfer 20 Jahre alt wird, oder wenn der Helfer bereits vor diesem Alter verheiratet ist, einer Sozialversicherungskasse beitreten.

Bestimmte Kategorien von Helfern sind von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Dies sind:

  • Helfer, die Sie weniger als 90 Tage pro Jahr in Ihrem Unternehmen unterstützen
  • Helfer, die nicht regelmäßig Hilfe leisten
  • Studenten, die noch Anspruch auf Kindergeld haben

Mitarbeitende Ehemänner oder Ehefrauen

Auch mitarbeitende Ehepartner müssen einer Sozialversicherungskasse beitreten und Beiträge zahlen. Dies geschieht nach dem sogenannten Maxi-Statut, das ihnen volle soziale Rechte einräumt. Nur wenn Ihr mitarbeitender Ehepartner vor dem 1. Januar 1956 geboren wurde, kann er oder sie sich für einen eingeschränkten Sozialstatus entscheiden, mit dem er oder sie ausschließlich Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsleistung hat.

Sozialversicherungsbeiträge berechnen

Ihre Sozialversicherungsbeiträge als Selbständiger richten sich nach Ihrem Einkommen. Der Fiskus legt hier Ihr Einkommen für das laufende Geschäftsjahr zugrunde. Solange Ihr definitives Berufseinkommen nicht bekannt ist, berechnet Ihre Sozialversicherung vorläufige Beiträge. Dazu wird Ihr indexiertes Berufseinkommen von vor drei Jahren zugrunde gelegt. Auch andere Faktoren spielen bei der Berechnung Ihrer persönlichen Sozialversicherungsbeiträge eine Rolle:

  • Ihr Statut. Für Rentner oder mitarbeitende Ehepartner gilt ein gesondertes System.
  • Ihr Status als Selbständiger im Haupt- oder Nebenberuf. Selbständige im Nebenberuf zahlen geringere Beiträge.

Sozialbeiträge für Starter

Wenn Sie gerade erst mit Ihrem eigenen Unternehmen starten , ist Ihr Einkommen noch ungewiss, und es gilt eine angepasste Regelung für die Zahlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Sie zahlen einen gesetzlichen Mindestbeitrag, der als vorläufiger Sozialversicherungsbeitrag gilt. Für diese Berechnung legt Ihre Sozialversicherungskasse ein festes pauschales Jahreseinkommen von 13.993,78 € zugrunde.

Nach zwei Jahren teilt die Steuerbehörde Ihrer Sozialversicherungskasse Ihr tatsächliches Berufseinkommen mit. Daraufhin können Ihre endgültigen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Zu viel bezahlt? Dann wird Ihnen natürlich die Differenz zurückerstattet. Sind Ihre Einkünfte höher als die Berechnungsgrundlage? Dann zahlen Sie den zusätzlichen Betrag.

Sie können übrigens die Höhe Ihrer vorläufigen Sozialversicherungsbeiträge an Ihr voraussichtliches Einkommen anpassen lassen. Damit vermeiden Sie, später hohe Beträge nachzahlen zu müssen.

Wann zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge?

Sie zahlen Ihre Sozialversicherungsbeiträge vierteljährlich an Ihre Sozialversicherungskasse. Zu Beginn eines jeden Quartals erhalten Sie von der Sozialversicherungskasse eine Abrechnung, die auf Ihrer vorläufigen Berechnung beruht. Als Unternehmer haben Sie bis zum Ende des laufenden Quartals Zeit, den vollen Betrag auf das Konto Ihrer Sozialversicherungskasse zu überweisen. Die Geschäftsquartale beginnen jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober des laufenden Jahres.

Wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig bezahlen, ist jede Sozialversicherungskasse gesetzlich verpflichtet, am Ende eines jeden Quartals einen zusätzlichen Satz von 3% zu erheben. Wenn Sie den Quartalsbeitrag am Ende des betreffenden Kalenderjahres nicht bezahlt haben, kommt ein Zuschlag von 7% hinzu.

Zahlungsaufschub für Unternehmer in Schwierigkeiten

Sind Sie aufgrund widriger Umstände nicht in der Lage, Ihre Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen? Wenden Sie sich am besten so schnell wie möglich an Ihre Sozialversicherungskasse. Je nach Ihrer spezifischen Lage sind verschiedene Lösungen möglich.


Beitragsermäßigung

Als Unternehmer ist Ihr Einkommen oft schwankend. Da die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für Starter auf dem Einkommen von vor drei Jahren beruht, kann es vorkommen, dass Sie als Selbständiger zu hohe vorläufige Sozialversicherungsbeiträge zahlen - zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen sinkt. Ein reduzierter Beitrag kann dann Erleichterung verschaffen.


Einvernehmlicher Rückzahlungsplan

In Absprache mit dem LSS können Sie versuchen, anhand eines Rückzahlungsplans Ihre Schulden in Raten zu tilgen. Auch in diesem Fall ist Ihre Sozialversicherungskasse Ihre erste Anlaufstelle. Sie kann Ihnen helfen, einen strukturierten und realistischen Rückzahlungsplan zu beantragen.


Beitragsbefreiung

In Ausnahmefällen können Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erlassen werden. Beispielsweise im Fall einer unerwarteten schweren Krankheit, Brandschaden in Ihrem Unternehmen oder einer wirtschaftlichen Krisensituation. Ihre Sozialversicherungskasse hilft Ihnen bei der Erstellung Ihres Dossiers und reicht es beim LSS ein

Sozialbeiträge können steuerlich abgesetzt werden

Der Fiskus betrachtet von Ihnen persönlich gezahlte Sozialversicherungsbeiträge als Berufsausgaben. Das heißt, dass sie steuerlich voll absetzbar sind. Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden aufgrund Ihres zu versteuernden Nettojahreseinkommens berechnet. Dies ist das Bruttojahreseinkommen als Selbständiger abzüglich der Berufsausgaben, aber vor Steuern.


Die wichtigsten Punkte

  • Ihre Sozialversicherungsbeiträge werden aufgrund Ihres zu versteuernden Nettojahreseinkommens berechnet.
  • Sozialversicherungsbeiträge können als Berufsausgaben vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
  • Als Selbständiger zahlen Sie vierteljährlich Ihre Sozialversicherungsbeiträge.


Wann trete ich einer Sozialversicherungskasse bei?

Jeder Selbständige ist vor der offiziellen Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit verpflichtet, sich einer Sozialversicherungskasse anzuschließen, die für die administrative Abwicklung Ihrer vierteljährlichen Beiträge die Brücke zwischen Ihnen und den Behörden bildet. Im Gegenzug erhalten Sie den sozialen Schutz, auf den Sie Anspruch haben, und zusätzliche Beratung bei jedem Schritt auf Ihrem Weg als Unternehmer.

Der Sozialversicherungskasse von Securex
Fragen zur Sozialversicherungskasse von Securex?

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