Sparen für den Ruhestand, kurz erklärt
Selbständige haben Anspruch auf eine begrenzte gesetzliche Rente, die durch die Sozialbeiträge finanziert wird, die sie im Laufe der Jahre einzahlen. Jedes Quartal bauen Sie auf diese Weise ein Stück Rentenanspruch auf.
Bis 2030 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter in Belgien 67 Jahre betragen, mit der zusätzlichen Bedingung einer beruflichen Laufbahn von 45 Arbeitsjahren (oder gleichwertigen Zeiten, wie Studium oder Krankheit).
Als Selbständiger ist Ihre Pension im Durchschnitt deutlich niedriger als die eines abhängig Beschäftigten. Im Durchschnitt beträgt die gesetzliche Pension für Unternehmer heute etwa 900 EUR. Deshalb gibt es für Selbständige die Möglichkeit, die vom Staat garantierte gesetzliche Pension durch ergänzende Pensionspfeileraufzustocken.
Sparen für den Ruhestand als Selbständiger: fangen Sie früh an
Die gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige ist relativ begrenzt und reicht meist nicht aus, um Ihren Lebensstil zu erhalten. Zusätzliches Sparen für die Pension ist daher für Selbständige dringlicher als für Angestellte, die in der Regel mit einer höheren gesetzlichen Rente rechnen können.
Je eher Sie mit dem Pensionssparen beginnen, desto profitieren Sie davon. Dies ist auf den Zinseszinseffekt zurückzuführen, der das Wachstum Ihres Kapitals im Laufe der Zeit beschleunigt. Gut begonnen ist halb gewonnen - und das gilt erst recht für Ihre Pension.
Darüber hinaus bringt das Pensionssparen auch noch steuerliche Vorteile. Über ein ganzes Berufsleben hinweg können sich diese Ersparnisse schnell summieren.
Verschiedene Arten des Pensionssparens
Es gibt verschiedene ergänzende Pensionsformeln für selbständige Unternehmer, jede mit eigenem Steuervorteil. Alle können eingesetzt werden, sobald Sie Ihr eigenes Unternehmen gegründet haben. So maximieren Sie Ihre Pensionseinlagen am Ende der Reise.
Dies sind die drei geläufigsten Möglichkeiten:
- Freie Zusatzpension für Selbständige (FZPS)
- Individuelle Pensionszusage (IPZ)
- Pensionszusage für Selbständige (POZ)
Freie Zusatzpension für Selbständige (PLCI)
Die PLCI ist eine beliebte zweite Säule der Altersvorsorge, die es Selbständigen ermöglicht, auf steuerlich vorteilhafte Weise eine Zusatzrente aufzubauen. Sie können den jährlich anzusparenden Betrag selbst wählen und anpassen, was eine flexible Methode des Pensionssparens während Ihrer gesamten unternehmerischen Laufbahn ermöglicht.
Neben dem normalen PLCI gibt es auch eine soziale PLCI mit zusätzlichem Schutz, zum Beispiel bei Langzeit-Arbeitsunfähigkeit oder Tod.
Individuelle Pensionszusage (EIP)
Sie gründen eine Gesellschaft? Dann können Sie neben der PLCI auch mit der Individuellen Pensionszusage oder EIP zusätzlich sparen. Dabei legen Sie über Ihr Unternehmen einen zusätzlichen Betrag für Ihren Ruhestand beiseite. Es ist eine steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, Ihr Geschäftsvermögen in privates Kapital umzuwandeln.
Pensionszusage für Selbständige (CPTI)
Unternehmer ohne eigene Gesellschaft? Dann ist die Pensionszusage für Selbständige eine Alternative für die EIP. Wenn Sie z. B. ein Einzelunternehmen gegründet haben, können Sie neben der PLCI eine zusätzliche Pensionszusage abschließen. Auch sie wird steuerlich begünstigt, und Sie sparen somit für einen (noch) besseren Lebensstandard später.
Pensionssparen bei jedem Karriereschritt
Sie haben sich gerade erst selbständig gemacht und noch eine lange Laufbahn vor sich? Dann ist es oft interessanter, sich für Pensionssparen mit einer höheren potenziellen Rendite (allerdings auch einem höheren Risiko) zu entscheiden. Wenn Sie sich dem Rentenalter nähern, möchten Sie vielleicht mehr Sicherheit und Ruhe wählen. Der Wechsel zwischen verschiedenen Arten von Pensionssparen und Rentenfonds ist gesetzlich erlaubt.
Eines ist jedoch sicher: beginnen Sie so früh wie möglich mit einer klugen Vorsorgestrategie. Ihr zukünftiges Ich wird es Ihnen danken!
Unsere Securex-Experten helfen Ihnen gerne beim Erstellen eines Pensionsplans, der zur Ihrer Unternehmensgestaltung passt.