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Durch den Arbeitnehmer eingeleitetes Wiedereingliederungsverfahren

Sind Sie derzeit arbeitsunfähig und möchten ein Wiedereingliederungsverfahren starten?

Auf dieser Seite finden Sie die erforderlichen Formulare sowie eine klare Erläuterung des Verfahrens.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Der Antrag

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein Wiedereingliederungsverfahren einleiten möchten, müssen Sie einen Antrag beim Arbeitsarzt einreichen.

Dieser Antrag kann:

  • entweder von Ihnen selbst ausgefüllt werden
  • oder von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt werden.

Um das Verfahren zu starten, müssen Sie einen Antrag beim Arbeitsarzt einreichen. Füllen Sie das nachstehende Dokument aus und senden Sie es an die E-Mail-Adresse Ihrer Region. Diese Adresse finden Sie im Feld oben rechts auf dem Dokument.

Antrag des Arbeitnehmers Antrag des behandelnden Arztes


Die Einladung

Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, werden Sie per Einschreiben eingeladen.

In der Einladung wird darauf hingewiesen, dass bei Nichterscheinen zur Untersuchung der Vertrauensarzt der Krankenkasse informiert wird und dass eine Sanktion möglich ist.

Falls Sie nicht erscheinen, sind wir verpflichtet, Sie erneut einzuladen. Wenn Sie auch der zweiten oder dritten Einladung nicht Folge leisten, informieren wir Ihren Arbeitgeber sowie den Vertrauensarzt der Krankenkasse.

Infoblatt für den Arbeitnehmer Dieses Informationsblatt erläutert das Verfahren, die Entscheidungen, die der Arbeitsarzt treffen kann, sowie deren Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Wiedereingliederungsverfahrens.