| Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater. |
Der Antrag
Das Verfahren zur Feststellung der endgültigen Nichteignung für die vereinbarte Arbeit muss im Rahmen eines Sonderverfahrens bei höherer medizinischer Gewalt durchgeführt werden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können dieses Verfahren einleiten:
- wenn der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen arbeitsunfähig ist;
- wenn kein Wiedereingliederungsverfahren läuft.
Wenn Sie als Arbeitnehmer dieses Verfahren einleiten möchten, müssen Sie Ihren Antrag per Einschreiben sowohl an den Arbeitsarzt als auch an Ihren Arbeitgeber senden.
Das Dokument „Antrag an den Arbeitsarzt“ muss per Einschreiben an unseren Hauptsitz in Gent geschickt werden. Die Adresse finden Sie auf dem Formular.
Gleichzeitig müssen Sie Ihren Arbeitgeber über dieses Verfahren informieren. Auch diese Benachrichtigung des Arbeitgebers muss per Einschreiben erfolgen.
Die Einladung
Nach Eingang des Antrags werden Sie zu einer Untersuchung eingeladen.
Möglichkeit der Prüfung der Bedingungen und Modalitäten für angepasste Arbeit oder andere Arbeit
Stellt der Arbeitsarzt fest, dass Sie für die vereinbarte Arbeit endgültig ungeeignet sind, haben Sie die Möglichkeit, während der Untersuchung die Prüfung der Bedingungen und Modalitäten für eine angepasste Arbeit oder andere Arbeit zu beantragen.
Falls Sie diesen Antrag nicht während der Untersuchung stellen, verfügen Sie noch über eine Frist von 7 Tagen, um Ihre Entscheidung zu ändern. Diese Frist beginnt nach Erhalt der per Einschreiben zugestellten Entscheidung des Arbeitsarztes.
In diesem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber sowie dem Arbeitsarzt ein Einschreiben senden und begründen, warum Sie eine Prüfung der Möglichkeiten einer angepassten Arbeit oder einer anderen Arbeit wünschen.