Was beinhaltet die Zielgruppenreduzierung für feste Arbeitnehmer?
Als Arbeitgeber im paritätischen Ausschuss (PC) Nr. 302 kannst du von einer Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge profitieren, die du an die RSZ zahlen musst, für fünf deiner festen Vollzeitbeschäftigten.
Diese Reduzierung gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Quartalen. Darüber hinaus kannst du jedes Quartal auswählen, für welche festen Vollzeitbeschäftigten du die Reduzierung anwendest. Die Reduzierung gilt nicht für Extras, Studenten und Flexi-Arbeitnehmer.
Es handelt sich um eine pauschale Reduzierung der RSZ-Arbeitgeberbeiträge von:
- 500 Euro pro Quartal und pro Arbeitnehmer
- 800 Euro pro Quartal und pro Arbeitnehmer, wenn der Arbeitnehmer am Ende des Quartals jünger als 26 Jahre ist
Bedingungen für die Kassareduzierung: darauf musst du achten
Als Arbeitgeber kannst du von der Zielgruppenreduzierung profitieren, wenn du alle folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du beschäftigst im Durchschnitt maximal 49 Arbeitnehmer.
- Du musst über ein registriertes Kassensystem (GKS) verfügen.
- Du musst die Anfangs- und Endzeiten der Anwesenheit deiner Arbeitnehmer registrieren.
Wichtig
Wenn du diese Bedingungen nicht oder nicht korrekt einhältst, kann die Zielgruppenreduzierung verfallen und du musst möglicherweise bereits erhaltene Rabatte zurückzahlen.
Bedingung 1: Maximal 49 Arbeitnehmer beschäftigt
Du darfst im Durchschnitt maximal 49 Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser Durchschnitt wird auf die gleiche Weise berechnet wie die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer für den Schließungsfonds. Dabei zählt jeder Arbeitnehmer, der bei dir arbeitet, unabhängig von der Tätigkeit, die er ausübt, oder dem PC, dem er angehört.
Unser Tipp
Überprüfe regelmäßig die Anzahl der Arbeitnehmer, die du beschäftigst, insbesondere wenn du an der Grenze von 49 Arbeitnehmern bist.
Bedingung 2: Verwendung eines registrierten Kassensystems (GKS)
Für das gesamte Quartal musst du in all deinen Gastronomiebetrieben, in denen du Kunden bedienst, ein registriertes Kassensystem verwenden, das beim Finanzamt registriert ist.
Im Jahr 2024 wurde das GKS 2.0 eingeführt. Dieses neue System sorgt für eine direkte Kommunikation zwischen den Daten deiner weißen Kasse und der FOD Finanzen.
Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle neuen GKS-Systeme, die in Betrieb genommen werden – beispielsweise bei einem neuen Gastronomiebetrieb oder dem Austausch eines alten Systems – den Regeln des GKS 2.0 entsprechen.
Bestehende Nutzer erhalten zusätzliche Zeit für den Umstieg. Die letzten Umstiegsdaten sind:
- 1. Juli 2026 für die ältesten GKS, die vor dem 1. Januar 2018 registriert wurden.
- 1. Juli 2027 für die GKS, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2021 registriert wurden.
- 1. Januar 2028 für die übrigen GKS, die nach 2021 registriert wurden.
Unser Tipp
Überprüfe das Registrierungsdatum deines GKS und nimm rechtzeitig Kontakt mit deinem GKS-Anbieter auf, um auf das GKS 2.0 umzusteigen.
Bedingung 3: Korrekte Anwesenheitsregistrierung
Du musst jeden Tag die Anfangs- und Endzeiten deiner Arbeitnehmer genau registrieren. Wenn du das nicht korrekt machst, kann die Zielgruppenreduzierung eingestellt werden und du musst möglicherweise auch frühere Rabatte zurückzahlen.
Die Anwesenheitsregistrierung gilt für alle deine Arbeitnehmer in einer Betriebseinheit, in der eine Gastronomieaktivität ausgeübt wird. Die Verpflichtung gilt also auch für Arbeitnehmer, die nicht unter PC 302 fallen, aber in dieser Betriebseinheit arbeiten.
Die Registrierung gilt nicht für Gelegenheitsarbeiter und Flexi-Arbeitnehmer. Wie oben erwähnt, kommen sie sowieso nicht für die Zielgruppenreduzierung in Frage.
Die Registrierung ist über das GKS selbst und/oder über ein alternatives System, das von der RSZ entwickelt wurde und mit Dimona verbunden ist, möglich.
Unser Tipp
Überprüfe sorgfältig, ob es eine korrekte Anwesenheitsregistrierung in deinem Unternehmen gibt und dass die Registrierung für alle Arbeitnehmer erfolgt, die unter diese Verpflichtung fallen.
Was tut Securex für dich?
Hast du Fragen zur Zielgruppenreduzierung für feste Arbeitnehmer? Dann kontaktiere gerne deinen Rechtsberater unter MyHR@securex.be.
Möchtest du mehr erfahren? Sieh dir auch unsere Reihe von Themenartikeln 'Festangestellte in der Gastronomie' auf Lex4You an. Dort findest du alle Informationen übersichtlich erklärt.
Quellen