Lohntransparenz
Am 10. Mai 2023 hat die EU die Lohntransparenzrichtlinie (EU 2023/970) genehmigt. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 7. Juni 2026 Regelungen einzuführen, die gleiche Vergütung für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit garantieren, durch Transparenz über Löhne und durchsetzbare Rechte für Arbeitnehmer.
Mehr lesen: "EU-Richtlinie zur Lohntransparenz: das sind die 5 Anforderungen"
Die Richtlinie bringt zahlreiche Verpflichtungen mit sich, bei denen Securex helfen kann. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Vergütungsstrukturen, Funktionseinstufungen und/oder transparenten Lohnstrukturen? Wir haben ein spezialisiertes Team, das Sie dabei unterstützt. Kontaktieren Sie uns per E-Mail: consultinglegal@securex.be.
Das AI-Gesetz
Das AI-Gesetz legt neue Regeln für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz fest. Arbeitgeber, die KI beispielsweise für Rekrutierung, Bewertung oder Entlassung einsetzen, müssen transparent sein, wie diese Systeme funktionieren und welche Auswirkungen sie auf ihre Mitarbeiter haben.
Ab August 2025 gelten bereits Verpflichtungen für allgemeine KI-Modelle, und ab August 2026 müssen auch alle Hochrisiko-Anwendungen strengen Regeln hinsichtlich Sicherheit, Datenqualität und menschlicher Aufsicht entsprechen. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz Sie, Ihr Personal ausreichend über die Nutzung und die Auswirkungen von KI zu schulen, damit Ihre Mitarbeiter wissen, wie diese Technologie funktioniert und welche Rechte sie haben.
Mehr lesen: "Der Einsatz von KI am Arbeitsplatz: einige Punkte zur Beachtung"
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) tritt in Kraft
Ab dem 12. Oktober 2025 registriert Europa digital, wer ein- und ausreist.
Nicht-EU-Bürger, die kurzzeitig bleiben (max. 90 Tage über 180 Tage), werden biometrisch erfasst. Das System gilt in 29 Ländern und wird am 10. April 2026 vollständig aktiv.
Mehr lesen: "EES - Einreise-Austreisesystem (EES)"
EU-Richtlinie zur Plattformarbeit stärkt die Rechte digitaler Arbeiter
Die EU hat am 23. Oktober 2024 eine Richtlinie genehmigt, um die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern zu verbessern, die bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie besteht aus drei Teilen: Sie erleichtert die Bestimmung des richtigen Status von Plattformarbeitern, sodass diejenigen, die tatsächlich Arbeitnehmer sind, auch als solche anerkannt werden. Sie stärkt den Schutz von personenbezogenen Daten durch zusätzliche Einschränkungen bei der Verwendung sensibler Daten, zusätzlich zur DSGVO. Darüber hinaus legt sie Regeln für den Einsatz von Algorithmen im Management von Arbeitnehmern fest, mit neuen Rechten wie menschlicher Intervention bei u.a. Entlassungen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verschoben.
Am 16. September 2025 wurde ein Gesetzesentwurf im Parlament eingereicht, der das Startdatum der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Unternehmen um zwei Jahre verschiebt. Mit diesem Entwurf möchte Belgien die europäische „Stop-the-clock“-Richtlinie in belgisches Recht umsetzen. Ziel ist es, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, um sich auf die neuen Berichtspflichten vorzubereiten.
Mehr lesen: "Europa vereinfacht die Nachhaltigkeitsberichterstattung"