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Verpflichtende Ausgleichstage im Bausektor ab 2026 wurden geändert.

In der Bauwirtschaft (PC 124) werden die Nachholruhetage kollektiv festgelegt. Ab 2026 ist eine Änderung vorgesehen, die die angepassten Schulferien im französischsprachigen Bildungswesen berücksichtigt. Je nach Standort deines Unternehmens gilt ein unterschiedliches Regime.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Kollektive Ausgleichstage: Regime A oder B

Zur Erinnerung: In der Bauwirtschaft arbeiten Ihre Mitarbeiter 40 Stunden pro Woche. Um einen Durchschnitt von 38 Stunden zu erreichen, erhalten sie jährlich 12 Ausgleichstage. Diese Tage werden durch einen sektoralen Kollektivarbeitsvertrag (6 Tage) und einen königlichen Erlass (die verbleibenden 6 Tage) festgelegt und sind somit sofort für Ihr Unternehmen anwendbar.

Ab 2026 gibt es zwei verschiedene Regelungen, abhängig vom Standort Ihrer Betriebsstätte.

Regime A

Regime A gilt für Unternehmen mit Betriebsstätte im Flämischen Gebiet und in den Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Im Jahr 2026 sind folgende Daten, die durch den Kollektivarbeitsvertrag festgelegt wurden:

  • Dienstag, 7. April 2026
  • Mittwoch, 8. April 2026
  • Montag, 28. Dezember 2026
  • Dienstag, 29. Dezember 2026
  • Mittwoch, 30. Dezember 2026
  • Donnerstag, 31. Dezember 2026

Im Jahr 2026 sind folgende Daten, die durch den königlichen Erlass festgelegt wurden:

  • Freitag, 2. Januar 2026
  • Freitag, 15. Mai 2026
  • Montag, 21. Dezember 2026
  • Dienstag, 22. Dezember 2026
  • Mittwoch, 23. Dezember 2026
  • Donnerstag, 24. Dezember 2026

Regime B

Regime B gilt für Unternehmen mit Betriebsstätte im Wallonischen Gebiet, mit Ausnahme der Gemeinden, die zur Deutschsprachigen Gemeinschaft gehören.

Im Jahr 2026 sind folgende Daten, die durch den Kollektivarbeitsvertrag festgelegt wurden:

  • Mittwoch, 29. April 2026
  • Donnerstag, 30. April 2026
  • Montag, 28. Dezember 2026
  • Dienstag, 29. Dezember 2026
  • Mittwoch, 30. Dezember 2026
  • Donnerstag, 31. Dezember 2026

Im Jahr 2026 sind folgende Daten, die durch den königlichen Erlass festgelegt wurden:

  • Freitag, 2. Januar 2026
  • Freitag, 15. Mai 2026
  • Montag, 21. Dezember 2026
  • Dienstag, 22. Dezember 2026
  • Mittwoch, 23. Dezember 2026
  • Donnerstag, 24. Dezember 2026

Abweichung möglich

Das oben genannte Regime A oder B ist somit sofort in Ihrem Unternehmen anwendbar, basierend auf der Betriebsstätte.

Wenn Sie dennoch das andere Regime auf Unternehmensebene anwenden möchten, müssen Sie Ihren Mitarbeitern diese Wahl in der Regel durch Aushang im Unternehmen vor dem 15. Dezember 2025 bekannt geben. Diese abweichende Wahl müssen Sie auch Constructiv mitteilen.

Lesen Sie mehr in unserer Analyse: Organisation der täglichen und wöchentlichen Arbeit (Vollzeit) | Securex

Wahl für Unternehmen im Brüsseler Hoheitsgebiet

Unternehmen mit Betriebsstätte im Brüsseler Hoheitsgebiet haben die Wahl zwischen Regime A oder Regime B.

Diese Wahl musste bis zum 1. Dezember 2025 in Übereinstimmung mit der Gewerkschaftsvertretung getroffen werden, sofern diese in Ihrem Unternehmen vorhanden ist. Wenn keine Gewerkschaftsvertretung in Ihrem Unternehmen vorhanden ist oder im Falle eines fehlenden Übereinkommens, haben Sie als Arbeitgeber diese Entscheidung selbst getroffen und in der Regel Ihren Mitarbeitern durch Aushang im Unternehmen vor dem 15. Dezember 2025 bekannt gegeben.

Diese Wahl müssen Sie auch Constructiv mitteilen.

Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?

Ist Ihr Unternehmen im Wallonischen Gebiet oder im Flämischen Gebiet (einschließlich der deutschsprachigen Gemeinden) ansässig, wendet Securex automatisch Regime A oder B basierend auf der Betriebsstätte Ihres Unternehmens an.

Haben Sie dennoch die Wahl getroffen, das andere Regime anzuwenden oder ist Ihr Unternehmen im Brüsseler Hoheitsgebiet ansässig? Dann geben Sie bitte Ihre Wahl an Ihren Client Advisor über myHR@securex.be weiter.

Quellen

  • Kollektivarbeitsvertrag vom 28. Oktober 2025 zur Änderung des Kollektivarbeitsvertrags vom 10. Februar 2022 bezüglich der Arbeitszeitverkürzung (Ruhetage 2026), Nr. 196.413/co/124
  • Königlicher Erlass vom 19. Dezember 2025 zur Änderung des königlichen Erlasses vom 18. Mai 2022 zur Festlegung der Ruhetage als Arbeitszeitverkürzung, die den Arbeitnehmern gewährt wird, die von den Arbeitgebern beschäftigt werden, die dem Paritätischen Ausschuss für das Baugewerbe unterliegen, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 31. Dezember 2025