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Sind Werkstudenten steuerlich als Person zu Lasten zu berücksichtigen?

Viele Jugendliche üben während des Wochenendes oder in den Schulferien einen Studentenjob aus. Ihre Eltern fragen sich dann, ob sie steuerlich weiterhin als unterhaltsberechtigt gelten. Das ist verständlich, denn wer unterhaltsberechtigte Kinder hat, genießt einen Steuervorteil.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was ist der Steuerabzug für unterhaltsberechtigte Kinder?

Die steuerliche Fürsorge für ein Kind führt beim Elternteil, der diese Fürsorge übernimmt, zu einer Verminderung der Steuervorauszahlung, was sich in einer Erhöhung des steuerfreien Einkommens niederschlägt.

Die Höhe dieser Verminderung hängt von der Anzahl der Kinder ab. Je mehr unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, desto größer ist die Verminderung. Außerdem zählt ein behindertes Kind als zwei Kinder.

Welche Voraussetzungen muss ein Student erfüllen, um steuerlich weiterhin von seinen Eltern unterhaltsberechtigt zu sein?

Jugendliche mit einem Studentenjob müssen drei Voraussetzungen erfüllen, um weiterhin von ihren Eltern unterhaltsberechtigt zu sein:

  1. Sie müssen Teil der Familie der Eltern sein.
  2. Sie dürfen nicht in eigenem Namen bei den Eltern beschäftigt sein.
  3. Ihre Einkünfte dürfen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.

1. Teil der Familie der Eltern sein

Der Student muss am 1. Januar des Veranlagungsjahres Teil der Familie seiner Eltern sein. Für das Einkommensjahr 2026 muss also geprüft werden, ob der Student am 1. Januar 2027 Teil der Familie ist.

Teil der Familie zu sein bedeutet, dass der Student tatsächlich und dauerhaft mit seinen Eltern zusammenlebt. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird anhand der tatsächlichen Umstände beurteilt, die für jede Situation individuell sind.

Ein Student, der unter der Woche in einem Studentenwohnheim („Kot“) wohnt, kann steuerlich weiterhin von seinen Eltern unterhaltsberechtigt sein, auch wenn er vorübergehend nicht bei seiner Familie wohnt. Die Tatsache, dass seine Eltern regelmäßig zu seinen Kosten für Nahrung, Kleidung, Gesundheitsversorgung usw. beigetragen haben, wird bei der Beurteilung dieser Situation eine Rolle spielen.

2. Nicht in eigenem Namen bei den Eltern beschäftigt sein

Studenten können nicht mehr unterhaltsberechtigt sein, wenn sie bei ihren Eltern beschäftigt sind und von diesen einen Lohn erhalten, der für die Eltern eine berufliche Ausgabe darstellt.

Beispiel: Pierre ist selbstständiger Klempner und stellt seinen Sohn Mathias an.

Der Lohn, den Pierre an Mathias zahlt, stellt für Pierre eine berufliche Ausgabe dar, da er ein Einzelunternehmen führt. Mathias kann daher nicht mehr unterhaltsberechtigt sein.

Die Situation wäre anders, wenn Pierre eine Gesellschaft hätte, denn dann stellt die Gesellschaft (und nicht Pierre) Mathias an. In diesem Fall könnte Mathias also steuerlich weiterhin von seinem Vater unterhaltsberechtigt sein.

3. Einkünfte dürfen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten

Ab dem Einkommensjahr 2025 wurde das maximale Einkommen, das ein Kind verdienen darf, um steuerlich weiterhin von seinen Eltern unterhaltsberechtigt zu sein, auf 12.300 Euro erhöht (Basisbetrag von 5.265 Euro, indexiert für 2026, Veranlagungsjahr 2027).

Außerdem gilt diese Obergrenze nun für alle Kinder gleichermaßen, unabhängig vom Familienstand des Elternteils, von dem sie unterhaltsberechtigt sind (alleinstehend, verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebend).

Früher variierte dieser Betrag je nach Familiensituation des Studenten.

Mehr Informationen: ‚Unterhaltsberechtigte Kinder: neue steuerliche Maßnahmen in Aussicht‘

Was versteht man unter Netto-Lebensmitteln?

Die Lebensmittel eines Studenten sind alle regelmäßigen und gelegentlichen Einkünfte, die steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig sein können.

Beispiele hierfür sind Löhne, Einkünfte aus Immobilien, Urlaubsgeld, garantiertes Einkommen usw.

Einige Einkünfte sind jedoch ausgeschlossen.

Mehr Informationen: ‚Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um steuerlich unterhaltsberechtigt zu sein?‘

Beispielrechnung

Maxima studiert noch und verdient am Wochenende als Barangestellte in einem Café mit einem Studentenvertrag etwas dazu. Auf Jahresbasis ergibt dies ein steuerpflichtiges Einkommen von 8.000 Euro (d.h. nach Abzug der sozialen Beiträge).

Außerdem arbeitet sie im Juli als Helferin im Baugewerbe mit einem regulären Arbeitsvertrag. Dafür erhält sie ein steuerpflichtiges Einkommen von 1.600 Euro (d.h. nach Abzug der sozialen Beiträge). Maxima entscheidet sich für die Pauschalierung der Kosten und nicht für den Nachweis ihrer tatsächlichen Ausgaben.

A. Steuerpflichtiger Lohn Studentenvertrag (Gastronomie)

8.000 Euro

Freistellung des ersten Einkommensanteils auf Basis des Studentenvertrags

- 7.010 Euro

Ergebnis steuerpflichtiger Lohn Studentenvertrag

990 Euro

B. Steuerpflichtiger Lohn Arbeitsvertrag (Baugewerbe)

1.600 Euro

Gesamt steuerpflichtiger Lohn A + B

2.590 Euro

(990 + 1.600)

Pauschale Kosten von 20 % (mit einem Mindestbetrag von 580 Euro)

- 580 Euro

GESAMT NETTO-LEBENSMITTEL

2.010 Euro

Mit einem Gesamtbetrag an Netto-Lebensmitteln von 2.010 Euro kann Maxima steuerlich weiterhin von ihren Eltern unterhaltsberechtigt sein. Der allgemeine Höchstbetrag ist derzeit nämlich auf 12.300 Euro festgesetzt.

Muss der Student eine Steuererklärung einreichen?

Ja, Studenten müssen immer eine Steuererklärung einreichen, auch wenn sie nichts verdient haben oder nur geringe Einkünfte hatten.

In dieser Erklärung müssen alle steuerpflichtigen Einkünfte angegeben werden, auch der Teil der Unterhaltszahlungen und der Bezüge, der nicht als Lebensmittel gilt (und daher nicht berücksichtigt wird, um zu bestimmen, ob der Student noch von seinen Eltern unterhaltsberechtigt ist).

Quellen