Wer kann von diesem Fahrradleasing profitieren?
Die Fahrradleasingregelung gilt ausschließlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der paritätischen Unterkomitees 331.211 und 331.213; die von der Flämischen Gemeinschaft oder der Flämischen Gemeinschaftskommission anerkannt oder subventioniert werden. Dazu gehören unter anderem Zentren für Geburtenregelung, Tele-Onthaal, Adoption, psychische Gesundheitsversorgung und Beratungsstellen für Kleinkinder. Der Bereich der Kinderbetreuung fällt vorerst nicht unter diese Regelung.
Umwandlung der Jahresendprämie
Deine Arbeitnehmer können wählen, ob sie ihre Brutto-Jahresendprämie (einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung) ganz oder teilweise in ein Fahrradleasingbudget umwandeln möchten. Dieses Budget darf ausschließlich für das Leasing eines Fahrrads verwendet werden und nicht für andere Zwecke. Wenn dein Arbeitnehmer diese Option nicht nutzt, wird die Jahresendprämie einfach ausgezahlt.
Die Umwandlung ist nur möglich, wenn innerhalb deines Unternehmens ein Unternehmens-Collectivvertrag abgeschlossen wird.
Achtung: Entscheidet sich dein Arbeitnehmer, seine Jahresendprämie in ein Fahrradleasingbudget umzuwandeln, verzichtet er auf seine Jahresendprämie (oder einen Teil davon) für die gesamte Dauer des Leasingvertrags.
Maximales Budget
Der Kollektivvertrag begrenzt den Teil des jährlichen Betrags der Jahresendprämie, der maximal für das Fahrradleasing verwendet werden darf.
Der maximale Betrag entspricht den Gesamtkosten eines Leasingfahrrads mit einem Wert von maximal 12.428,40 Euro über einen Zeitraum von 3 Jahren. Dieser Betrag wird jährlich (im Oktober) basierend auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindex indexiert.
Wenn die Jahresendprämie höher ist als der Höchstbetrag, wird der Restbetrag auf die klassische Weise in Geld ausgezahlt.
Wie implementierst du das Fahrradleasing in deinem Unternehmen?
Der Kollektivvertrag legt fest, wie du das Fahrradleasing in deinem Unternehmen umsetzen musst und was alles im Kollektivvertrag stehen muss. Dabei musst du eine Reihe von Schritten durchlaufen.
Schritt 1
Bevor du ein Fahrradleasing einführst, musst du zunächst prüfen, ob es keine besseren kollektiven Alternativen gibt, wie z.B. einen Gruppenankauf oder Fahrradverleih über den Arbeitgeber. Diese Konsultation ist verpflichtend, wenn es einen Betriebsrat, einen Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz oder eine Arbeitnehmervertretung gibt. Stellen sich diese Optionen als unzureichend heraus, kannst du auf individuelles Fahrradleasing umsteigen.
Schritt 2
Danach musst du deine Arbeitnehmer gut informieren, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Diese Informationen gibst du vorzugsweise schriftlich und sie müssen bestimmte Dinge enthalten: die Kosten, die Auswirkungen auf das Gehalt und die Jahresendprämie, die Folgen bei Aussetzung des Arbeitsvertrags oder bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrags sowie die Bedingungen für die Übernahme des Fahrrads nach Ablauf des Vertrags. Schließlich musst du eine Anlage zum Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers bereitstellen, in der die Modalitäten der Gehaltsumwandlung klar beschrieben werden.
Schritt 3
Außerdem musst du eine Fahrradleasingrichtlinie erstellen, in der alle Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers klar beschrieben sind. Dies alles geschieht in Absprache mit den Sozialpartnern.
Unser Tipp: Ein Muster für einen Kollektivarbeitsvertrag findest du im Anhang des Kollektivvertrags vom 24. Juni 2025.
Mehr lesen: "Jahresendprämie | Fahrradleasing"
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