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PA 333 Touristische Attraktionen: Berücksichtige deine Arbeitspläne

Überprüfen Sie Ihre Arbeitsordnung.

Im Sektorübereinkommen 2023-2024 wurden Kommunikationsvereinbarungen zu Arbeitsplänen getroffen. Diese Regelung wird durch einen Kollektivarbeitsvertrag vom 26. August 2025 verlängert, gültig vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Eine mögliche Verlängerung des Kollektivarbeitsvertrags danach ist ebenfalls vorgesehen.

Diese KI-generierte Übersetzung kann Fehler enthalten und stellt keine Rechtsberatung dar. Genauere Informationen finden Sie in der niederländischen oder französischen Version oder bei Ihrem Securex-Rechtsberater.

Was versteht man unter touristischen Attraktionen?

Der Sektor der touristischen Attraktionen umfasst Unternehmen, die saisonale Aktivitäten anbieten. Dazu zählen Freizeitparks, Zoos und Museen sowie Wasserattraktionen wie Kajakfahren.

Saisonale Arbeit

Viele touristische Attraktionen sind im Frühling und Sommer voll ausgelastet.
Im Bereich der touristischen Attraktionen sind Teilzeitarbeit, studentische Beschäftigungen und befristete Verträge aufgrund der saisonalen Natur der Arbeit weit verbreitet. Zudem ist auch bei den Vollzeitmitarbeitern Flexibilität gefragt.

Dies erfordert eine umfassende Planung, um die täglichen Aktivitäten anbieten zu können. Auch die Mitarbeiter müssen rechtzeitig informiert werden, wann sie eingeplant sind.

Flexible Arbeitszeiten

Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche auf Jahresbasis. Der Referenzzeitraum entspricht in der Regel dem Kalenderjahr, es sei denn, es wird ein anderer Zeitraum von 12 Monaten auf Unternehmensebene festgelegt. Täglich darf maximal 11 Stunden und wöchentlich maximal 50 Stunden gearbeitet werden, ohne die Grenze von 180 zusätzlichen Stunden zu überschreiten.

Alternative Arbeitszeitmodelle müssen in der Arbeitsordnung festgehalten werden, und Änderungen müssen mindestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Unser Tipp: Hast du Zweifel, ob deine Arbeitsordnung auf dem neuesten Stand ist? Lass sie von uns überprüfen, um Sanktionen bezüglich deiner Arbeitspläne und Kommunikationspflichten zu vermeiden. Brauchst du Hilfe, lass es uns wissen unter myHr@securex.be.

Kommunikation der Arbeitspläne

Zur Erinnerung: Die Regelung in deinem Sektor zur Kommunikation der Arbeitspläne ist wie folgt:

  • Für die Arbeitstage musst du spätestens 4 Tage vor Beginn des Arbeitsmonats die Arbeitspläne deinen Mitarbeitern mitteilen.
    Beispiel: Für einen Arbeitsmonat, der am 1. November beginnt, muss der Plan spätestens am 28. Oktober kommuniziert werden.
     
  • Für die Arbeitszeiten ist dies spätestens 4 Tage vor dem Arbeitstag.
    Beispiel: Für einen Arbeitstag am Freitag, den 7. November, müssen die Arbeitszeiten spätestens am Montag, den 3. November, bekannt gegeben werden.

Diese Regelung wurde für das Jahr 2024 in deinem Sektor vorgesehen und nun für das Jahr 2025 verlängert.

Teilzeitleistungen

Während der Schließungszeiten von touristischen Attraktionen dürfen Arbeitszeiten auf 2 Stunden pro Tag für spezifische Aufgaben wie Tierpflege und technische Eingriffe beschränkt werden.

Für das Jahr 2025 gilt zudem, dass Mitarbeiter mit einem Vertrag von mindestens 4 Monaten und 19 Stunden pro Woche in bestimmten Funktionen (wie Parkplatzwächter, Führer, Empfangsmitarbeiter) ebenfalls tägliche Leistungen von 2 Stunden erbringen können.

Achtung: Beide Regelungen müssen korrekt in der Arbeitsordnung festgehalten werden.

Was macht Securex?

Brauchst du Hilfe bei der Erstellung deiner Arbeitspläne oder der Arbeitsordnung? Nimm Kontakt mit deinem Rechtsberater auf unter myHr@securex.be.

Quelle