Vom Pensionsplan zu einem umfassenderen Sozialplan
Seit 2024 erhebt das PC 200 Beiträge über die RSZ für die sektorale zusätzliche Rente der Angestellten, die in der Unternehmensaktivität 'Bau' tätig sind. Die Ansprüche selbst werden bereits seit dem 1. Januar 2023 aufgebaut . Der Pensionsbeitrag beträgt 1,10% des Referenzlohns des Angestellten.
Ab dem 1. Januar 2026 wird ein Solidaritätsbereich zum sektoralen Zusatzpensionsplan (SAP) hinzugefügt. Dadurch steigt der Arbeitgeberbeitrag auf 1,80% des Referenzlohns.
Durch den Solidaritätsbereich wird das SAP nun zu einem Sozialplan. Über den Solidaritätsbereich gibt es zusätzliche Vorteile. So wird während gleichgestellter Zeiträume (zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaftsurlaub) Rente aufgebaut, und es wird ein Zins bei Einkommensverlust durch den Tod eines aktiven Mitglieds vorgesehen.
Eigenen Pensionsplan? Überprüfen Sie die Gleichwertigkeit
Im Jahr 2023 konnten Sie sich als 'außerhalb des Anwendungsbereichs' erklären lassen, wenn Sie Ihren betriebseigenen Pensionsplan beibehalten wollten. Sie mussten nachweisen, dass Ihr Pensionsplan mindestens gleichwertig zu dem des Sektors war, und dies mit einem Attest eines Aktuars belegen. Durch die Einführung des Solidaritätsbereichs erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag, und der Sektor muss daher eine Garantie erhalten, dass Ihr betriebseigener Plan weiterhin die Gleichwertigkeitsprüfung besteht.
Sind Sie bereits 'außerhalb des Anwendungsbereichs' und möchten dies bleiben? Dann müssen Sie bis 15. September 2025 erneut eine Erklärung und ein aktuarisches Attest vorlegen.
Erfahren Sie mehr: 'Zusätzliche Rente für die Angestellten aus dem Bausektor'
Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun oder Ihr betriebseigener Plan nicht den Gleichwertigkeitsanforderungen entspricht, müssen Sie ab dem 1. Januar 2026 Beiträge für den sektoralen Pensionsplan zahlen. Denken Sie daran, Ihren eigenen Pensionsplan zu beenden.
So bleiben Sie 'außerhalb des Anwendungsbereichs'
Möchten Sie außerhalb des Anwendungsbereichs bleiben? Senden Sie die erforderlichen Dokumente an den Fonds für Existenzsicherung für die Zusatzpensionen im Bauwesen, fbzp-fsep Constructiv, Königstraße 132, Postfach 3, 1000 Brüssel.
Die Musterunterlagen finden Sie auf der Website von Pensio B.
Haben Sie einen Pensionsplan bei Securex? Kontaktieren Sie dann leven@securex.be, um Ihr aktuarisches Attest auszufüllen.
Quellen
- Tarifvertrag vom 13. März 2025, registriert unter der Nummer 192.922 (noch nicht im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht)
- Pensio B