Neuer Betrag mit Quartalsindexierung ab 1. Juli 2026
Für das zweite Quartal 2026 war die Kilometervergütung mit Quartalsindexierung für berufliche Fahrten ursprünglich auf 0,4327 Euro pro Kilometer festgelegt.
Um schneller auf Schwankungen der Kraftstoffpreise reagieren zu können, sah der königliche Erlass vom 18. Mai 2026 ausnahmsweise und vorübergehend eine monatliche Indexierung der Kilometervergütung für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2026 vor.
Mehr lesen: „Monatliche Indexierung der Kilometervergütung“
Ab dem 1. Juli 2026 wird die Kilometervergütung wieder quartalsweise indexiert und somit nicht mehr monatlich.
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Indexierungssystem |
Vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2026 |
Vom 1. April 2026 bis 30. Juni 2026 |
Vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026 |
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Quartalsindexierung |
0,4440 Euro/km
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Vorübergehende monatliche Indexierung zur Abfederung der Schwankungen der Kraftstoffpreise April: 0,4571 Euro/km Mai: 0,4841 Euro/km Juni: noch nicht bekannt |
0,4326 Euro/km |
Neuer Betrag mit Jahresindexierung ab 1. Juli 2026
Neben der Kilometervergütung mit Quartalsindexierung gibt es auch die Kilometervergütung mit Jahresindexierung.
Das Rundschreiben Nr. 767 vom 8. Juni 2026 legt den Betrag dieser Kilometervergütung auf 0,4761 Euro pro Kilometer für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 fest. Dies bedeutet eine erhebliche Steigerung gegenüber dem Betrag von 0,4449 Euro pro Kilometer, der bis zum 30. Juni 2026 galt.
Mehr lesen: „Neue km-Vergütungen für Dienstfahrten ab 1. Juli '26“
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Indexierungssystem |
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 |
Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 |
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Jahresindexierung |
0,4761 Euro/km
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0,4449 Euro/km |
Wie erfahren Sie, welches System Ihr Sektor anwendet?
In bestimmten Sektoren gilt eine verpflichtende Rückerstattung von Fahrten für den Pendelverkehr mit einem Privatfahrzeug. Einige Sektoren passen den Betrag jedes Quartal an, andere halten an einer jährlichen Anpassung fest.
Es ist auch möglich, dass Ihr Sektor keine verpflichtende Rückerstattung vorsieht, Sie als Arbeitgeber jedoch dennoch entscheiden, einen Beitrag zu leisten. In diesem Fall haben Sie die Wahl, denn sowohl die Steuerbehörden als auch die RSZ akzeptieren sowohl die Kilometervergütung mit Quartalsindexierung als auch die Kilometervergütung mit Jahresindexierung.
So suchen Sie es in Lex4You
Wenn Ihr Sektor eine Beteiligung vorschreibt, finden Sie den Betrag unter Paritätische Ausschüsse > Ihre Nummer des paritätischen Ausschusses > Transportkosten > Beträge der Transportkosten > Berufliche Dienstfahrten.
Finden Sie dort nichts? Dann besteht in Ihrem Sektor keine Verpflichtung, sich am Pendelverkehr zu beteiligen.
Warum gibt es zwei Indexierungssysteme?
Das System der Kilometervergütung für Dienstreisen wurde traditionell nur einmal jährlich am 1. Juli angepasst. Dies erwies sich jedoch als unzureichend, um schnell auf Schwankungen der Kraftstoffpreise zu reagieren. Deshalb beschlossen die politischen Entscheidungsträger, ab dem 1. Oktober 2022 ein zweites System einzuführen, bei dem die Kilometervergütung jedes Quartal angepasst wird. Beide Systeme existieren nun nebeneinander, sodass jeder Sektor das System wählen kann, das am besten zu ihm passt.
Quellen
- Jahresindexierung: Rundschreiben Nr. 767 - Anpassung des Betrags der Kilometervergütung - Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027, Belgisches Staatsblatt vom 16. Juni 2026
- Quartalsindexierung: Rundschreiben Nr. 768 vom 29. Juni 2026 - Anpassung des Betrags der Kilometervergütung - Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2026, Belgisches Staatsblatt vom 3. Juli 2026.