Was muss geschehen, um Essensgutscheine von 10 Euro einzuführen?
Als die Regierung die Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zu den Essensgutscheinen ankündigte, war diese Erhöhung nicht sofort Realität. Es musste unter anderem berücksichtigt werden, dass die Lohnnorm gilt.
Die Lohnnorm für den Zeitraum 2025 - 2026 beträgt 0%. Daher kann der Betrag der Essensgutscheine nicht einfach erhöht werden, da eine Erhöhung der Essensgutscheine unter die Lohnnorm fällt.
Essensgutscheine sind zudem derzeit nur von den Sozialversicherungsbeiträgen und dem Steuervorabzug befreit, wenn der Arbeitgeberbeitrag maximal 6,91 Euro beträgt. Auch für die Sozialversicherung und das Finanzamt ist eine Erhöhung also keineswegs automatisch.
Um den Arbeitgeberbeitrag erhöhen zu können, muss die Regierung daher die folgenden drei Regeln anpassen:
- Der maximale Arbeitgeberbeitrag muss auf 8,91 Euro erhöht werden für die Sozialversicherung.
- Der maximale Arbeitgeberbeitrag muss auf 8,91 Euro erhöht werden für das Finanzamt.
- Die Erhöhung der Essensgutscheine muss außerhalb der Berechnungsbasis der Lohnnorm gestellt werden.
Wie ist der Stand der Dinge?
Die Regierung hat für jedes dieser drei Gesetze oder königlichen Erlass bereits die notwendigen Schritte unternommen. Die Erhöhung der Essensgutscheine wird also voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 eingeführt werden können.
Die Erhöhung des maximalen Arbeitgeberbeitrags für die Sozialversicherung
Die Erhöhung des maximalen Arbeitgeberbeitrags zu den Essensgutscheinen von 6,91 auf 8,91 Euro wurde bereits für die Sozialversicherung umgesetzt. Dazu wurde am 17. November 2025 ein königlicher Erlass veröffentlicht.
Die Erhöhung des maximalen Arbeitgeberbeitrags für das Finanzamt
Für die steuerliche Erhöhung des maximalen Arbeitgeberbeitrags zu den Essensgutscheinen sieht die Situation etwas anders aus. Diese Erhöhung wurde durch einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf über verschiedene Bestimmungen hinzugefügt, und dieser Änderungsantrag wurde angenommen.
In demselben Gesetzesentwurf wird auch die steuerliche Absetzbarkeit von zwei auf vier Euro erhöht, jedoch nur wenn Sie als Arbeitgeber den maximalen Betrag von 8,91 Euro pro Essensgutschein gewähren.
Das Gesetz wird in Kürze in der Plenarsitzung der Kammer abgestimmt. Danach kann das Gesetz im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies noch vor dem 1. Januar 2026 geschehen wird.
Die Änderung der Lohnnorm
Schließlich muss auch das Gesetz zur Lohnnorm geändert werden. Auch dafür wurde ein Gesetzesentwurf eingereicht, der inzwischen bereits in der Kammer abgestimmt wurde und in Kürze im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Erhöhung der Essensgutscheine außerhalb der Lohnnorm fällt. Nur eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags von maximal 2 Euro fällt dort außerhalb.
Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, den Arbeitgeberbeitrag von beispielsweise 4 Euro auf 8,91 Euro zu erhöhen. Ein Teil dieser Erhöhung würde dann als Überschreitung der Lohnnorm betrachtet werden, da es sich um eine Erhöhung von 4,91 Euro handelt, während maximal 2 Euro außerhalb der Lohnnorm bleiben.
Darüber hinaus muss der erhöhte Betrag der Essensgutscheine im Jahr 2026 gewährt werden. Im Jahr 2026 zu entscheiden, dass der Betrag der Essensgutscheine im Jahr 2027 erhöht wird, ist also nicht möglich.
Was empfiehlt Securex?
Alle gesetzlichen Hindernisse zur Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags zu den Essensgutscheinen werden also voraussichtlich rechtzeitig aus dem Weg geräumt. Dennoch ist es keine gute Idee, sofort den Betrag der Essensgutscheine zu erhöhen.
Derzeit finden in allen Sektoren sektorale Verhandlungen statt, um Lohnabkommen abzuschließen. Die Erhöhung der Essensgutscheine steht in den meisten Sektoren auf der Agenda. Wir empfehlen daher, die sektoralen Verhandlungen Ihres paritätischen Ausschusses abzuwarten, um zu vermeiden, doppelt zahlen zu müssen.
Wird der Betrag der Essensgutscheine in Ihrem paritätischen Ausschuss doch nicht erhöht? Dann können Sie bei uns eine individuelle Vereinbarung oder einen Tarifvertrag erwerben, um den Betrag zu erhöhen. Aber wir empfehlen Ihnen, zuerst die sektoralen Verhandlungen abzuwarten.
Was tut Securex für Sie?
Haben Sie noch Fragen zur Erhöhung des Betrags der Essensgutscheine? Kontaktieren Sie dann Ihren Securex Rechtsberater unter myHR@securex.be.
Quellen
- Königlicher Erlass vom 10. November 2025 zur Änderung von Artikel 19bis des königlichen Erlasses vom 28. November 1969 zur Ausführung des Gesetzes vom 27. Juni 1969 zur Überarbeitung des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeiter, Belgisches Staatsblatt 17. November 2025
- Genehmigter Gesetzesentwurf zur Änderung von Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 1996 zur Förderung der Beschäftigung und zur präventiven Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, 56/1096
- Artikel 111 bis 113 des Gesetzesentwurfs über verschiedene Bestimmungen, 56/0963